Die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ist eine dem Bundesministerium für Finanzen unterstellte Bundesbehörde. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung der für die Finanzwirtschaft relevanten Gesetze vonseiten der Banken und Versicherungen. Relevante Gesetze sind vor allem das Kreditwesengesetz (KWG) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Ziel dabei ist der Schutz der privaten Anleger und ein funktionierender Finanzmarkt.
Die BaFin als Überwachungsbehörde ist also für Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors relevant, vornehmlich Banken und Versicherungen. Hier kann der Berater ansetzen, um mit seinem Fachwissen Unternehmen in dieser Branche bei Fragen der Kapitalbildung und der Kapitalbeschaffung zu helfen, aber auch der Kundenbetreuung, sind diese doch den Regeln der BaFin unterworfen. Er muss also Fachwissen haben, was das KWG und das WpHG betrifft und was die Zuständigkeiten der BaFin betrifft.
Konkret reguliert die BaFin die Tätigkeit der Finanz- und Versicherungsdienstleister in folgenden Bereichen: Eigenkapital, Einlagengeschäfte, Liquidität, Zulassung, Anzeigepflichten und Meldepflichten. Eine Unternehmensberatung kann hier also schon bei der Gründung eines Dienstleisters in dieser Branche ansetzen. Hier kann er die nötigen Voraussetzungen für das entsprechende Institut darlegen und damit vermeiden, dass dessen Zulassung aufgrund von Nonkonformität mit den Regularien der BaFin scheitert oder sich verzögert. In all diesen Bereichen ist durchaus Fachwissen gefragt, denn nicht selten kommt es vor, dass die BaFin ein Unternehmen die Abwicklung eines Geschäftsbereiches vorschreibt oder dass Bußgelder, bspw. wegen fehlerhafter Beratungsprotokolle beim Verkauf von Anlageprodukten verhängt werden. Der Betreuungsaufwand für die Privatkunden ist ein ganz entscheidender Punkt: Hier kann ein mit dem nötigen Fachwissen ausgestatteter Berater den Instituten aufzeigen, wie sie die Betreuung der Kunden, sei es bei der Anlageberatung und beim Verkauf komplexer Versicherungspakete, den Anforderungen der BaFin entsprechend optimieren können. Der Berater muss dabei die Wissenslücken der Unternehmen stopfen. Damit trägt er dazu bei, dass diese hohe Bußgelder vermeiden und gleichzeitig dazu, dass der Endverbraucher der Finanzprodukte gut informiert und damit geschützt wird.
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