Unter Abschreibung versteht man, dass Investitionen, die im Rahmen der Existenzgründung getätigt wurden, wie der Kauf von Software, Auto, Maschinen, etc. in ihrem Wert durch die Nutzung über die Zeit abnehmen. So ist das gekaufte Auto für 50.000 € nach fünf Jahren und 120.000 km nur noch 10.000 € wert. Diesen Wertverlust kann man über die Abschreibung als Betriebsausgabe absetzen. Dieser abzugsfähige Wertverlust wird auch als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet. Insofern reduziert die Abschreibung aus getätigten Investitionen die Steuer auf den Gewinn. Im Rahmen der Abschreibung können Verluste also durch allgemeine Gründe wie Alterung oder Verschleiß, aber auch durch spezielle Gründe wie Preisverfall oder einen Unfallschaden entstehen. Die Berechnung der Abschreibung sollte aufgrund der steuerrechtlichen Relevanz durch fachkundige Stellen (Steuerberater) vorgenommen werden.
Für Freiberufler und Kleinunternehmer gibt es mit der Anspar-Abschreibung die Möglichkeit, mit den Steuern zu jonglieren. Diese Abschreibung ermöglicht es nämlich, Wirtschaftsgüter wie Computer, Büromöbel oder Firmenwagen schon teilweise abzusetzen, bevor sie tatsächlich gekauft werden. Die einzige Voraussetzung: Dem Finanzamt muss lediglich plausibel gemacht werden, welche Anschaffung in welcher Höhe zu welchem Zeitpunkt geplant ist und dass dafür jetzt eine Rücklage gebildet wird. Bis zu 50% der geplanten Investition kann dann sofort abgesetzt werden. Wer also dem Finanzamt jetzt klar macht, dass im kommenden Jahr eine neue Büroeinrichtung im Wert von 10.000 € fällig ist, der kann in der Steuererklärung schon 5.000 € absetzen, auf die keine Steuern fällig werden. Spätestens nach zwei Jahren muss die Rücklage aber wieder aufgelöst werden und wird dann dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen. Für Existenzgründer ist die Anspar-Abschreibung übrigens sogar noch ein wenig lukrativer: Sie haben fünf Jahre Zeit, die Rücklage wieder aufzulösen und müssen keine Zinsen zahlen, wenn die ursprünglich geplante Investition ins Wasser fällt. Der Vorteil für den Unternehmer bleibt aber trotzdem, denn wenn dann zum Beispiel die geplante Büroeinrichtung gekauft wird, beginnt die "normale" Abschreibung und die führt wiederum zu niedrigeren Steuern.
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