Existenzgründung in Winnenden

Wer eine Firma in Winnenden vorbereitet, bekommt abgestimmte Gründungszuschüsse vom Staat spendiert und ist obendrein sein persönlicher Herr. Gleichwohl sollten Sie immer einen Business Plan anfertigen, um Zuschüsse zu beantragen. Ein Geschäftskonzept zeichnet sich durch eine indivuelle Markteintrittsstrategie, Marketing, Organisation, Prozesse, Sales aus.


Existenzgründung in Winnenden

Die Selbstständigkeit in Winnenden ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 28.339 Personen (Stand 2018) zählt Winnenden zu den kleinen Städten in der Bundesrepublik Deutschland. Hierbei hat sich die Anzahl der Einwohner von 1939 (9.910), 1950 (11.135), 1960 (11.846), 1970 (14.446), 1980 (22.334), 1990 (23.995), 2000 (27.214), 2010 (27.599) und 2017 (27.969) unter dem Durchschnitt (0,38) entwickelt. Die Bewohner verteilen sich auf einer Fläche von 269,88 qkm, was 9.529 Mitbürger je qkm bedeuten. Großstadt ist Winnenden seit 1.975 und gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Existenzgründung in Winnenden – Ämter, Behörden

Als Unternehmer durchzustarten in Winnenden funktioniert nicht ohne Behörden, Fiskus, HWK, Ämter. Der erste Weg führt Selbständige oft zur Finanzamt, Behörde, IHK, IfB. Denn hier sind wichtiges Wissen zur Existenzgründung zu bekommen oder werden in Ausbildungen kostenfrei durch erfahrene Gründungsspezialisten geschult. Wir empfehlen Firmengründern bei unternehmerischen Tätigkeit in PLZ 71349 die aufgeführten Anlaufstellen in Winnenden aufzusuchen:

  • Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Jägerstraße 30 70174 Stuttgart Telefon 07 11/20 05-0 Fax 07 11/20 05-1354 E-Mail info@stuttgart.ihk.de http://www.stuttgart.ihk.de
  • Handwerkskammer Region Stuttgart Heilbronner Straße 43 70191 Stuttgart Tel. 0711 1657-0 Fax 0711 1657-222 info@hwk-stuttgart.de http://www.hwk-stuttgart.de
  • Finanzamt Waiblingen Fronackerstr. 77 71332 Waiblingen Tel.: 07151/9550 Fax: 07151/955200 poststelle-90@finanzamt.bwl.de

Existenzgründung in Winnenden – Gründungsberater, Gründungszentren

Aufschlussreich ist es für Gründer in Winnenden aber auch, örtliche Innovations- und Gründerzentren zu kontakten. Diese werden häufig von der Stadt Winnenden gefördert und sorgen mit vielfältigen Anlaufstellen für Hilfestellung bei der unternehmerischen Tätigkeit. Zu den Dienstleistungen zählen

  1. Networking
  2. günstige Büroarbeitsplätze
  3. Kantinen

Von grosser Bedeutung für Selbstständige in Winnenden ist aber der Austausch mit Startups, was vermeidet, dass man Konkurs anmelden muss. Wichtigste Stelle sind immer die örtlichen Gründungsberater in Winnenden:

  • CEP – Consult Conception | Evaluation | Project Ulrichstrasse 3 71364 Winnenden bei Stuttgart Phone +49(0)7195 – 91 09 08 Fax +49(0)7195 – 91 09 29 Email info@cep-consult.de Website www.cep-consult.de mail: ls@beratung.larsstrempel.com Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Winnenden – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein ergänzender zentraler Anlaufpunkt für Neustarter ist die Bundesagentur für Arbeit in Winnenden. In Winnenden existieren 7.885 Jobsuchende, bei einer Erwerbslosenquote von 2,60%. Zurzeit werden 4.322 Arbeitsstellen als offen aufgelistet (Stand 2020).

Laut Datenerhebung starten in Winnenden 5 Erwerbslose (Stand 2018) aus der Erwerbslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem staatlichen Unterstützung Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 28 (Überbrückungsgeld) und 15 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für reichlich arbeitslos gemeldete Personen in Winnenden eine nachhaltige Wahlmöglichkeit zur Festanstellung und wird somit auch vom Land bezuschusst. Weitere Fördergelder in Winnenden finden Gründer in einem ähnlichen Beitrag von uns!

  • Agentur für Arbeit Pforzheim Luisenstr. 32 75172 Pforzheim Pforzheim@arbeitsagentur.de +49 7452 829 333 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Winnenden – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist die Entscheidung zur Gründung in Winnenden gefallen, wird als erstes das Gewerbeamt in Winnenden angesteuert. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, Beispielsweise Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Anmeldung für 27,00 €. Jetzt hält man die begehrte Anmeldung des Gewerbes in der Hand. Die Gewerbeabmeldung liegt bei 27,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung liegt bei 27,00 €. Für die Gewerbe Anmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbe Registrierung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, darüber hinaus für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Winnenden gab es 2018 ganze 190 Gewerbeanmeldungen und 312 Gewerbeabmeldungen. Hier muss die Stadt dringend Fördermassnahmen einleiten.. Nach der Gewerbe Registrierung in Winnenden kriegt man auch blitzschnell Post vom Finanzamt, das sich naturgemäß dafür interessiert, wieviel Einkommenssteuer Sie entrichten müssen. Hier empfehlen wir daher immer fachkundigen Rat beim Registrieren hinzuzuziehen.

  • Stadt Winnenden Torstraße 10, 71364 Winnenden eMail: rathaus@winnenden.de Tel.: (07195) 13-0 Fax: (0 71 95) 13-3 28


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