Existenzgründung in Werl

Wer den Start als Existenzgründer in Werl plant, bekommt perfekte staatliche Gelder vom Staat geschenkt und ist außerdem sein eigener Chef. Gleichwohl sollten Sie immer ein Unternehmerkonzept anfertigen, um Zuschüsse zu beantragen. Ein Geschäftskonzept zeichnet sich durch angepasstes Marketing Research, Verkaufsstrategie, Mitarbeiterplanung, Werbung, Marktstudie aus.


Existenzgründung in Werl

Die Selbstständigkeit in Werl ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 30.772 Bürgern (Stand 2018) gehört Werl zu den mittleren Städten in der Bundesrepublik. In diesem Zusammenhang hat sich die Einwohneranzahl von 1939 (16.889), 1950 (18.976), 1960 (20.188), 1970 (24.619), 1980 (25.808), 1990 (28.554), 2000 (31.623), 2010 (31.655) und 2017 (31.214) unter dem Durchschnitt (0,16) entwickelt. Die Bewohner verteilen sich auf einer Fläche von 201 qkm, was 6.537 EinwohnerInnen je qkm bedeuten. Großstadt ist Werl seit 1.906 und zählt zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Existenzgründung in Werl – Ämter, Behörden

Eine Selbstständigkeit in Werl geht nicht ohne Ämter, IHK, IfB. Der erste Weg führt angehende Unternehmer oft zur Fiskus, HWK, IfB. Denn hier sind die notwendigen Informationen zur Selbständigkeit erhältlich oder werden in Gruppen Trainings vergütungsfrei durch fachkundige Startup Experten geschult. Wir empfehlen angehenden Unternehmern bei Firmengründung in PLZ 59457 die aufgeführten Anlaufstellen in Werl zu konsultieren:

  • Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstraße 18-20 59821 Arnsberg Telefon 0 29 31/8 78-0 Fax 0 29 31/8 78-100 E-Mail ihk@arnsberg.ihk.de http://www.ihk-arnsberg.de
  • Handwerkskammer Südwestfalen Brückenplatz 1 59821 Arnsberg Tel. + 49 (0) 2931 877-0 Fax + 49 (0) 2931 877-160 zentrale@hwk-swf.de http://www.hwk-swf.de/
  • Finanzamt Soest Heinsbergplatz 13 59494 Soest Tel.: 02921 351-0 Fax: 0800 10092675343 Service@FA-5343.fin-nrw.de www.finanzamt-Soest.de

Existenzgründung in Werl – Gründungsberater, Gründungszentren

Spannend ist es für Existenzgründer in Werl aber auch, regionale Innovations HUBs aufzusuchen. Diese werden sehr oft von der Metropole Werl bezuschusst und sorgen mit vielfältigen Anlaufstellen für Coaching bei der unternehmerischen Tätigkeit. Zu den Möglichkeiten zählen Kurse, günstige Büroarbeitsplätze, 1:1 Coachings. Von Experten empfohlen für Existenzgründer in Werl ist aber der Dialog mit Startups, was verhindert, dass man an Problemen verzweifelt. Vorrangige Stelle sind generell die regionalen Unternehmensberater in Werl:

  • Herr Claus Riskop Hammer Str. 12 59457 Werl eMail: riskop@web.de Website: http://www.bdawestfalen.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung
  • Herr Dipl. Betriebswirt Michael Kalle Krusestrasse 11 59457 Werl-Büderich eMail: michaelkalle@t-online.de Website: keine Angabe Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung
  • Herr Dipl.-Betriebsw. Kalle Michael Krusestrasse 11 59457 Werl-Büderich eMail: michaelkalle@t-online.de Website: keine Angabe Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Werl – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein zusätzlicher wichtiger Ort für Selbständige ist die Bundesanstalt für Arbeit in Werl. In Werl sind 7.885 Jobsuchende, bei einer Arbeitslosenquote von 2,60%. Derzeitig werden 4.322 Arbeitsstellen als offen gelistet (Stand 2020).

Laut Statistik gründen in Werl 5 Erwerbslose (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Fördermittel Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 28 (Überbrückungsgeld) und 15 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für viele Erwerbslose in Werl eine intelligente Option zur Festanstellung und wird somit auch vom Land bezuschusst. Weitere Unterstützungen in Werl finden Neustarter in einem anderen Beitrag von uns!

  • Agentur für Arbeit Werl Steinerstr. 5-7 59457 Werl Werl@arbeitsagentur.de +49 2921 106 200 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Werl – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Entschluss zur unternehmerischen Tätigkeit in Werl gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Werl angesteuert. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, Beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Registrierung für 26,00 €. Direkt hält man die beliebete Anmeldung des Gewerbes in der Hand. Die Gewerbeabmeldung liegt bei - €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 26,00 €. Für die Anmeldung des Gewerbes gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Anmeldung des Gewerbes reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, ebenso für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Werl gab es 2018 ganze 1.291 Gewerbeanmeldungen und 1.149 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Anmeldung des Gewerbes in Werl kriegt man auch unmittelbar Korrespondenz vom Finanzamt, das sich naturgemäß dafür interessiert, wieviel Einkommenssteuer Sie bezahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer fachkundigen Rat beim Ausfüllen hinzuzuziehen.

  • Wallfahrtsstadt Werl Der Bürgermeister Hedwig-Dransfeld-Str. 23-23a 59457 Werl Telefon 02922 - 800 0 E-Mail: post(at)werl.de De-Mail: post(at)werl.de-mail.de E-Poststelle: e-poststelle(at)werl.de.


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.