Existenzgründung

Existenzgründung in Weinstadt

Wer in die Selbstständigkeit zu starten in Weinstadt plant, bekommt abgestimmte Zuschüsse vom Staat spendiert und ist außerdem sein eigener Chef. Trotzdem sollten Sie immer einen Businessplan erstellen, um verlässliche Zahlen zu bekommen. Ein Geschäftskonzept zeichnet sich durch eine umfassende Finanzierung, Rentabilitätsplan, Reklame, Finanzierungskennzahlen aus.

Existenzgründung in Weinstadt

Die Existenzgründung in Weinstadt ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 26.987 Bürgern (Stand 2018) gehört Weinstadt zu den kleinen Städten in der Bundesrepublik. In diesem Zusammenhang hat sich die Einwohneranzahl von 1939 (3.506), 1950 (3.940), 1960 (4.191), 1970 (5.111), 1980 (23.244), 1990 (23.999), 2000 (25.484), 2010 (26.421) und 2017 (26.704) unter dem Durchschnitt (0,37) entwickelt. Die Bewohner verteilen sich auf einer Fläche von 108,84 qkm, was 4.034 Einwohner je qkm bedeuten. Großstadt ist Weinstadt seit 1.908 und gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Existenzgründung in Weinstadt – Ämter, Behörden

Eine Firma zu gründen in Weinstadt gelingt nicht ohne Behörden, IHK, Bundesagentur für Arbeit, IfB. Der erste Weg führt angehende Unternehmer oft zur IfB, IHK, Fiskus. Denn hier sind erforderliche Daten zur unternehmerischen Tätigkeit zu haben oder werden in Schulungen kostenfrei durch fachkundige Startup Experten vermittelt. Wir empfehlen Selbständigen bei Firmengründung in PLZ 71384 die nachstehenden Behörden in Weinstadt zu konsultieren:

  • Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Jägerstraße 30 70174 Stuttgart Telefon 07 11/20 05-0 Fax 07 11/20 05-1354 E-Mail info@stuttgart.ihk.de http://www.stuttgart.ihk.de
  • Handwerkskammer Region Stuttgart Heilbronner Straße 43 70191 Stuttgart Tel. 0711 1657-0 Fax 0711 1657-222 info@hwk-stuttgart.de http://www.hwk-stuttgart.de
  • Finanzamt Waiblingen Fronackerstr. 77 71332 Waiblingen Tel.: 07151/9550 Fax: 07151/955200 poststelle-90@finanzamt.bwl.de

Existenzgründung in Weinstadt – Gründungsberater, Gründungszentren

Spannend ist es für Firmengründer in Weinstadt aber auch, lokale Gründer Campusse aufzusuchen. Diese werden sehr oft von der City Weinstadt gefördert und sorgen mit zahlreichen Hilfestellungen für Erleichterung bei der Firmengründung. Zu den Services zählen Lagerplatz, Parkhaus, 1:1 Coachings. Am wichtigsten für Existenzgründer in Weinstadt ist aber die Konversation mit Gleichgesinnten, was vermeidet, dass man Konkurs anmelden muss. Vorrangige Stelle sind ständig die lokalen Unternehmensberater in Weinstadt:

  • Unternehmensberater Josef Kobel Diplom-Kaufmann An der Steinbüchse 113 69469 Weinheim Telefon: +49 6201 4897233 Mobil: +49 173 3005585 Mail: info@josefkobel.de Web: www.josefkobel.de Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Weinstadt – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein zusätzlicher elementarer Ort für angehende Unternehmer ist das Arbeitsamt in Weinstadt. In Weinstadt gibt es 6.987 Arbeitssuchende, bei einer Arbeitslosenquote von 3,10%. Derzeitig werden 3.009 Jobs als offen gelistet (Stand 2020).

Laut Datenmaterial gründen in Weinstadt 5 Arbeitslosengeldempfänger (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Förderprogramm Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 25 (Überbrückungsgeld) und 13 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für viele Erwerbslose in Weinstadt eine durchdachte Ausweichlösung zur Festanstellung und wird deshalb auch vom Deutschen Staat bezuschusst. Weitere Förderprogramme in Weinstadt finden Selbständige in einem anderen Bericht von uns!

  • Agentur für Arbeit Waiblingen Mayenner Str. 60 71332 Waiblingen +49 71519519900 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Weinstadt – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist die Wahl zur Existenzgründung in Weinstadt gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Weinstadt aufgesucht. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, Beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Anmeldung für 27,00 €. Jetzt hält man die heiss erwartete Gewerbe Anmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung kostet 27,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung liegt bei 27,00 €. Für die Gewerbe Registrierung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbeanmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, darüber hinaus für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Weinstadt gab es 2018 ganze 405 Anmeldung des Gewerbes und 375 Gewerbeabmeldungen. Hier muss weiter gefördert werden.. Nach der Gewerbe Anmeldung in Weinstadt bekommt man auch blitzschnell Korrespondenz vom Fiskus, das sich naturgemäß dafür interessiert, wieviel Einkommenssteuer Sie bezahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer Unterstützung beim Registrieren hinzuzuziehen.

  • Stadtverwaltung Weinstadt Marktplatz 1 71384 Weinstadt Die Stadt Weinstadt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Oberbürgermeister Michael Scharmann Telefon: 07151 693-0 Telefax: 07151 693-290 E-Mail: info@weinstadt.de Internet: www.weinstadt.de
Andreas Schilling

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