Existenzgründung

Existenzgründung in Sondershausen

Wer in die Selbstständigkeit zu starten in Sondershausen vorbereitet, bekommt hilfreiche Gründungszuschüsse vom Staat spendiert und ist im Übrigen sein persönlicher Herr. Ungeachtet alledem sollten Sie immer einen Business Plan anfertigen, um Zuschüsse zu beantragen. Ein Businessplan zeichnet sich durch eine detaillierte Standort, Werbung, Rentabilitätsplan, Markteintrittsstrategie aus.

Existenzgründung in Sondershausen

Die Selbstständigkeit in Sondershausen ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 21.513 gemeldeten Personen (Stand 2018) gehört Sondershausen zu den kleineren Städten in der Bundesrepublik. Hierbei hat sich die Einwohnerzahl von 1939 (15.743), 1950 (17.689), 1960 (18.818), 1970 (22.949), 1980 (23.371), 1990 (23.370), 2000 (23.088), 2010 (23.142) und 2017 (22.328) stabil (0,6) entwickelt. Die Bürger verteilen sich auf einer Fläche von 188,61 qkm, was 8.777 Einwohnerinnen und Einwohner je qkm bedeuten. Großstadt ist Sondershausen seit 1.908 und gehört zum Bundesland Thüringen.

Existenzgründung in Sondershausen – Ämter, Behörden

Eine gewerbliche Tätigkeit/ freiberufliche Tätigkeit in Sondershausen klappt nicht ohne Industrie- und Handelskammer, Bundesanstalt für Arbeit, HWK, Ämter. Der erste Weg führt Gründer oft zur IfB, Finanzamt, HWK. Denn hier sind notwendigen Erfolgsparameter zur Gründung vorhanden oder werden in Präsenzveranstaltungen kostenlos durch kompetente Gründerprofis geschult. Wir empfehlen Selbständigen bei Selbständigkeit in PLZ 3632 die anschließenden Anlaufstellen in Sondershausen zu kontakten:

  • Industrie- und Handelskammer Erfurt Arnstädter Straße 34 99096 Erfurt Telefon 03 61/34 84-0 Fax 03 61/34 85 950 E-Mail info@erfurt.ihk.de http://www.erfurt.ihk.de
  • Handwerkskammer Erfurt Fischmarkt 13 99084 Erfurt Tel. 0361 / 67 07 – 0 Fax 0361 / 67 07 – 200 info@hwk-erfurt.de http://www.hwk-erfurt.de
  • Finanzamt Sondershausen (Nr. 4159) Schillerstraße 6 99706 Sondershausen Postfach 1265 99702 Sondershausen Telefon: (03632)742-0 Telefax: 03632/742555 E-Mail: poststelle@finanzamt-sondershausen.thueringen.de

Existenzgründung in Sondershausen – Gründungsberater, Gründungszentren

Von Interesse ist es für Existenzgründer in Sondershausen aber auch, örtliche Gründungszentren aufzusuchen. Diese werden häufig von der City Sondershausen unterstützt und sorgen mit zahlreichen Hilfestellungen für Coaching bei der Gründung. Zu den Möglichkeiten zählen

  1. Kantinen
  2. Parkraum
  3. Meeting Räume

Sehr empfehlenswert für angehende Unternehmer in Sondershausen ist aber die Konversation mit Existenzgründern, was verhindert, dass man an Problemen verzweifelt. Vorrangige Stelle sind durchweg die regionalen Startup Experten in Sondershausen:

  • Herr Steffen Heckert Töpfersberg 12a 99706 Sondershausen eMail: info@steffenheckert.de Website: http://www.steffenheckert.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Sondershausen – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein zusätzlicher entscheidender Punkt für Existenzgründer ist das Arbeitsamt in Sondershausen. In Sondershausen gibt es 6.521 Menschen ohne Job, bei einer Arbeitslosenquote von 5,90%. Aktuell werden 2.598 Jobs als offen gemeldet (Stand 2020).

Laut Statistik gründen in Sondershausen 4 Arbeitslosengeldempfänger (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Fördermittel Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 23 (Überbrückungsgeld) und 12 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für eine Menge Personen ohne Arbeit in Sondershausen eine intelligente Alternative zur Festen Anstellung und wird darum auch vom Deutschen Staat bezuschusst. Weitere Förderprogramme in Sondershausen finden Firmengründer in einem anderen Bericht von uns!

  • Agentur für Arbeit Sondershausen Frankenhäuser Str. 04 99706 Sondershausen Sondershausen@arbeitsagentur.de +49 3631 650 650 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Sondershausen – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist die Wahl zur Selbstständigkeit in Sondershausen gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Sondershausen angesteuert. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Registration für 25,00 €. Nun hält man die die zum Einkaufen bei der Metro berechtigte Gewerbe Registrierung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung verursacht Kosten von 10,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 15,00 €. Für die Gewerbe Anmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Anmeldung des Gewerbes reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, ebenso für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Sondershausen gab es 2018 ganze 2.627 Gewerbeanmeldungen und 2.549 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Gewerbeanmeldung in Sondershausen kriegt man auch zeitnah Post vom Finanzamt, das sich naturgemäß dafür interessiert, wieviel Abgaben Sie zahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer Hilfe beim Registrieren hinzuzuziehen.

  • Stadt Sondershausen Markt 7 99706 Sondershausen Vertreten durch: Bürgermeister Steffen Grimm Kontakt Telefon: 0 36 32 - 622 - 0 E-Mail: info@sondershausen.de
Andreas Schilling

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