Existenzgründung in Schwäbisch Gmünd

Wer Selbstständig machen in Schwäbisch Gmünd vorbereitet, bekommt attraktive Cash-Mittel vom Staat spendiert und ist im Übrigen sein eigener Boss. Dennoch sollten Sie immer ein Geschäftskonzept erstellen, um Ihr Geschäft erfolgreich zu machen. Ein Unternehmerkonzept zeichnet sich durch eine angepasste Finanzierungskennzahlen, Marketing, Wettbewerbsbeobachtung, Marktanalyse aus.


Existenzgründung in Schwäbisch Gmünd

Die Selbständigkeit in Schwäbisch Gmünd ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 61.186 gemeldeten Personen (Stand 2018) zählt Schwäbisch Gmünd zu den mittleren Städten in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei hat sich die Anzahl der Einwohner von 1939 (30.449), 1950 (34.212), 1960 (36.396), 1970 (44.385), 1980 (56.901), 1990 (60.081), 2000 (62.188), 2010 (59.654) und 2017 (60.420) stabil (0,6) entwickelt. Die Einwohner verteilen sich auf einer Fläche von 80,7 qkm, was 1.326 Bürger je qkm bedeuten. Großstadt ist Schwäbisch Gmünd seit 1.921 und gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Existenzgründung in Schwäbisch Gmünd – Ämter, Behörden

Eine Selbstständigkeit in Schwäbisch Gmünd funktioniert nicht ohne HWK, IfB, Fiskus, Ämter. Der erste Weg führt Firmengründer oft zur IfB, Arbeitsagentur, Behörde, Fiskus. Denn hier sind passende Broschüren und Flyer zur Selbstständigkeit zu haben oder werden in 1:1 Coachings zum Nulltarif durch professionelle Gründerprofis vermittelt. Wir raten Firmengründern bei Selbständigkeit in PLZ 73525 die nachstehenden Anlaufstellen in Schwäbisch Gmünd zu konsultieren:

  • Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Jägerstraße 30 70174 Stuttgart Telefon 07 11/20 05-0 Fax 07 11/20 05-1354 E-Mail info@stuttgart.ihk.de http://www.stuttgart.ihk.de
  • Handwerkskammer Region Stuttgart Heilbronner Straße 43 70191 Stuttgart Tel. 0711 1657-0 Fax 0711 1657-222 info@hwk-stuttgart.de http://www.hwk-stuttgart.de
  • Finanzamt Schwäbisch Gmünd Augustinerstr. 6 73525 Schwäbisch Gmünd Tel.: 07171 602-0 Fax: 07171 602-266 poststelle-83@finanzamt.bwl.de

Existenzgründung in Schwäbisch Gmünd – Gründungsberater, Gründungszentren

Aufschlussreich ist es für Gründer in Schwäbisch Gmünd aber auch, regionale Hightech-Gründungszentren zu besuchen. Diese werden meistens von der Stadt Schwäbisch Gmünd gefördert und sorgen mit zahlreichen Hilfestellungen für Unterstützung bei der Gründung. Zu den Angeboten zählen

  1. Magazin
  2. Meeting Räume
  3. Kantinen

Am wichtigsten für Gründer in Schwäbisch Gmünd ist aber die Konversation mit Startups, was vermeidet, dass man an Problemen verzweifelt. Vorrangige Stelle sind ständig die lokalen Unternehmensberater in Schwäbisch Gmünd:

  • Bollin Consulting GmbH Sebaldstraße 23 73525 Schwäbisch Gmünd Telefon: 07171 - 99 810 31 Telefax: 07171 - 99 885 51 E-Mail: info2bc@bollin-consulting.com Internet: www.bollin-consulting.com Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Schwäbisch Gmünd – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein zusätzlicher gewichtiger Punkt für Firmengründer ist die Bundesanstalt für Arbeit in Schwäbisch Gmünd. In Schwäbisch Gmünd gibt es 15.214 Arbeitslose, bei einer Arbeitslosenquote von 3,50%. Gegenwärtig werden 4.865 Jobofferten als offen gelistet (Stand 2020).

Laut Datenerhebung gründen in Schwäbisch Gmünd 10 Erwerbslose (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Fördermittel Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 54 (Überbrückungsgeld) und 29 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für eine große Anzahl Personen ohne Arbeit in Schwäbisch Gmünd eine interessante Auswahlmöglichkeit zur Unbefristeten Beschäftigung und wird folglich auch vom Staat bezuschusst. Weitere Unterstützungen in Schwäbisch Gmünd finden Selbstständige in einem weiteren Artikel von uns!

  • Agentur für Arbeit Schwäbisch Gmünd Goethestr. 18 73525 Schwäbisch Gmünd SchwaebischGmuend@arbeitsagentur.de +49 7361575900 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Schwäbisch Gmünd – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Beschluss zur Firmengründung in Schwäbisch Gmünd gefallen, wird als erstes das Gewerbeamt in Schwäbisch Gmünd angesteuert. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, Beispielsweise Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, Beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (zum Beispiel eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Registration für 28,00 €. Nun hält man die beliebete Gewerbeanmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung kostet 21,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 21,00 €. Für die Gewerbe Registrierung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbeanmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, des Weiteren für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Schwäbisch Gmünd gab es 2018 ganze 775 Gewerbe Anmeldungen und 656 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Gewerbe Registrierung in Schwäbisch Gmünd erhält man auch unmittelbar Korrespondenz vom Fiskus, das sich logischerweise dafür interessiert, wieviel Einkommenssteuer Sie zahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer Hilfe beim Ausfüllen hinzuzuziehen.

  • Gewerbeamt Schwäbisch Gmünd Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt Waisenhausgasse 1-3 73525 Schwäbisch Gmünd Baden-Württemberg


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.