Existenzgründung in Schönebeck

Wer ein Unternehmen in Schönebeck plant, bekommt unterstützende staatliche Gelder vom Staat geschenkt und ist des Weiteren sein eigener Chef. Trotzdem sollten Sie immer ein Unternehmerkonzept anfertigen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Ein Businessplan zeichnet sich durch eine realistische Liquiditätsplan, Wettbewerbsbeobachtung, Organisation, Finanzierungskennzahlen aus.


Existenzgründung in Schönebeck

Die Existenzgründung in Schönebeck ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 30.720 Bürgern (Stand 2018) zählt Schönebeck zu den mittleren Städten in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Zusammenhang hat sich die Einwohneranzahl von 1939 (31.717), 1950 (35.637), 1960 (37.912), 1970 (46.234), 1980 (44.802), 1990 (42.142), 2000 (36.397), 2010 (33.888) und 2017 (32.304) unter dem Durchschnitt (0,35) entwickelt. Die Einwohnerinnen und Einwohner verteilen sich auf einer Fläche von 137,77 qkm, was 4.488 Mitbürger je qkm bedeuten. Großstadt ist Schönebeck seit 1.935 und zählt zum Bundesland Sachsen-Anhalt.

Existenzgründung in Schönebeck – Ämter, Behörden

Eine Firmengründung in Schönebeck funktioniert nicht ohne IfB, Behörden, HWK. Der erste Weg führt Gründer oft zur HWK, IfB, Bundesagentur für Arbeit, Fiskus. Denn hier sind erforderliche Daten zur unternehmerischen Tätigkeit erhältlich oder werden in Ausbildungen gratis durch erfahrene Gründerprofis vermittelt. Wir raten Neustartern bei Selbstständigkeit in PLZ 39218 die folgenden Behörden in Schönebeck zu besuchen:

  • Industrie- und Handelskammer Magdeburg Alter Markt 8 39104 Magdeburg Telefon 03 91/56 93-0 Fax 03 91/56 93-193 E-Mail kammer@magdeburg.ihk.de http://www.magdeburg.ihk.de
  • Handwerkskammer Magdeburg Gareisstraße 10 39106 Magdeburg Tel. 0391 6268-0 Fax 0391 6268-110 info@hwk-magdeburg.de http://www.hwk-magdeburg.de
  • Finanzamt Staßfurt Atzendorfer Straße 20 39418 Staßfurt Tel.: 03925 980-0 Fax: 03925 980-4600 poststelle@fa-sft.ofd.mf.sachsen-anhalt.de http://www.finanzamt.sachsen-anhalt.de

Existenzgründung in Schönebeck – Gründungsberater, Gründungszentren

Von Interesse ist es für Selbstständige in Schönebeck aber auch, örtliche Existenzgründerzentren zu besuchen. Diese werden oftmals von der Metropole Schönebeck unterstützt und sorgen mit detaillierten Massnahmen für Betreuung bei der Selbstständigkeit. Zu den Angeboten zählen

  1. 1:1 Coachings
  2. Meeting Räume
  3. Magazin
  4. Lagerplatz

Sehr empfehlenswert für Startups in Schönebeck ist aber der Dialog mit Startups, was verhindert, dass man Konkurs anmelden muss. Erste Stelle sind durchweg die örtlichen Startup Experten in Schönebeck:

  • Herr Dipl. Ing.-Ök Jens-Karsten Paschke Luisenstraße 5 39218 Schönebeck eMail: bmiconsulting@aol.com Website: keine Angabe Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Schönebeck – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein zusätzlicher gewichtiger Anlaufpunkt für Existenzgründer ist die Bundesanstalt für Arbeit in Schönebeck. In Schönebeck existieren 7.494 arbeitslos gemeldete Personen, bei einer Erwerbslosenquote von 7,50%. Zurzeit werden 1.714 Jobofferten als offen gemeldet (Stand 2020).

Laut Statistik starten in Schönebeck 5 Arbeitslosengeldempfänger (Stand 2018) aus der Erwerbslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem staatlichen Unterstützung Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 27 (Überbrückungsgeld) und 14 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für etliche arbeitslos gemeldete Personen in Schönebeck eine sinnige Auswahlmöglichkeit zur Unbefristeten Beschäftigung und wird folglich auch vom Deutschen Staat bezuschusst. Weitere Unterstützungen in Schönebeck finden angehende Unternehmer in einem ähnlichen Artikel von uns!

  • Agentur für Arbeit Schönebeck Böttcher Str. 47 39218 Schönebeck Schoenebeck@arbeitsagentur.de +49 3471 6890 190 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Schönebeck – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Beschluss zur Selbstständigkeit in Schönebeck gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Schönebeck aufgesucht. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Registrierung für 30,00 €. Nun hält man die lang ersehnte Anmeldung des Gewerbes in der Hand. Die Gewerbeabmeldung verursacht Kosten von 15,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung verursacht Kosten von 20,00 €. Für die Gewerbe Anmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbe Anmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, ebenso für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Schönebeck gab es 2018 ganze 1.634 Gewerbe Anmeldungen und 1.459 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Gewerbe Anmeldung in Schönebeck kriegt man auch flott Korrespondenz vom Finanzamt, das sich natürlich dafür interessiert, wieviel Abgaben Sie entrichten müssen. Hier empfehlen wir daher immer Unterstützung beim Erledigen hinzuzuziehen.

  • Stadtverwaltung Schönebeck (Elbe) Der Oberbürgermeister Markt 1 39218 Schönebeck (Elbe) Postfach 1261 39202 Schönebeck (Elbe) Telefon: +49(0)3928 710 0 Telefax: +49(0)3928 710 199


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