Wer den Start als Existenzgründer in Schifferstadt vorbereitet, bekommt umfassende Fördermittel vom Staat spendiert und ist darüber hinaus sein eigener Chef. Nichtsdestotrotz sollten Sie immer ein Unternehmerkonzept produzieren, um die Investitionen abzustecken. Ein Unternehmerkonzept zeichnet sich durch eine nach Vorgaben erstellte Marktstudie, Filiale, Sales, Markteintrittsstrategie, Finanzierung aus.
Die unternehmerischen Tätigkeit in Schifferstadt ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 20.193 Personen (Stand 2018) gehört Schifferstadt zu den kleineren Städten in der Bundesrepublik Deutschland. Hierbei hat sich die Anzahl der Einwohner von 1939 (11.764), 1950 (13.218), 1960 (14.061), 1970 (17.148), 1980 (17.250), 1990 (17.909), 2000 (18.893), 2010 (19.375) und 2017 (19.784) unter dem Durchschnitt (0,23) entwickelt. Die EinwohnerInnen verteilen sich auf einer Fläche von 201 qkm, was 9.963 Bewohner je qkm bedeuten. Großstadt ist Schifferstadt seit 1.881 und zählt zum Bundesland Rheinland-Pfalz.
Zu Gründen in Schifferstadt geht nicht ohne IfB, Behörden, Ämter, HWK. Der erste Weg führt angehende Unternehmer oft zur HWK, Fiskus, Bundesagentur für Arbeit. Denn hier sind notwendigen Erfolgsparameter zur Selbständigkeit vorhanden oder werden in Schulungen unentgeltlich durch qualifizierte Gründerprofis vermittelt. Wir empfehlen Selbstständigen bei Firmengründung in PLZ 67105 die nachfolgenden Behörden in Schifferstadt zu kontakten:
Von Interesse ist es für Startups in Schifferstadt aber auch, örtliche Arbeitsgemeinschaften aufzusuchen. Diese werden häufig von der Metropole Schifferstadt unterstützt und sorgen mit zahlreichen Hilfestellungen für Supervision bei der unternehmerischen Tätigkeit. Zu den Dienstleistungen zählen
Nicht zu unterschätzen für Startups in Schifferstadt ist aber der Austausch mit Firmen, was vermeidet, dass die Firma wieder schnell aufgegeben werden muss. Primäre Fachadresse sind generell die örtlichen Startup Experten in Schifferstadt:
Ein zusätzlicher elementarer Anlaufpunkt für Gründer ist die Arbeitsagentur in Schifferstadt. In Schifferstadt gibt es 9.294 Menschen ohne Job, bei einer Arbeitslosenquote von 4,90%. Aktuell werden 3.196 Jobofferten als offen aufgelistet (Stand 2020).
Laut Daten gründen in Schifferstadt 6 Arbeitslosengeldempfänger (Stand 2018) aus der Erwerbslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Fördermittel Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 33 (Überbrückungsgeld) und 17 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für etliche Erwerbslose in Schifferstadt eine nachhaltige Alternative zur Festanstellung und wird somit auch vom Deutschen Staat bezuschusst. Weitere Förderungen in Schifferstadt finden Selbständige in einem weiteren Bericht von uns!
Ist die Wahl zur Existenzgründung in Schifferstadt gefallen, wird als erstes das Gewerbeamt in Schifferstadt aufgesucht. Nicht zum Gewerbe zählen:
Beim Gewerbeamt erfolgt die Eintragung für 40,00 €. Nun hält man die lang ersehnte Anmeldung des Gewerbes in der Hand. Die Gewerbeabmeldung liegt bei - €. Und die Gewerbe-Ummeldung verursacht Kosten von 40,00 €. Für die Anmeldung des Gewerbes gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbe Anmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, weiterhin für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):
In Schifferstadt gab es 2018 ganze 687 Gewerbe Anmeldungen und 721 Gewerbeabmeldungen. Hier muss die Stadt dringend Fördermassnahmen einleiten.. Nach der Gewerbeanmeldung in Schifferstadt erhält man auch unmittelbar Korrespondenz vom Finanzamt, das sich selbstverständlich dafür interessiert, wieviel Steuern Sie zahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer Unterstützung beim Ausfüllen hinzuzuziehen.
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