Existenzgründung in Osterode am Harz

Wer eine gewerbliche Tätigkeit/ freiberufliche Tätigkeit in Osterode am Harz vorbereitet, bekommt unterstützende staatliche Gelder vom Staat geschenkt und ist im Übrigen sein persönlicher Chef. Gleichwohl sollten Sie immer einen Business Plan erstellen, um Ihr Geschäft erfolgreich zu machen. Ein Geschäftskonzept zeichnet sich durch eine detaillierte Werbung, Mitarbeiterplanung, Finanzierung, Prozesse, Markteintrittsstrategie aus.


Existenzgründung in Osterode am Harz

Die unternehmerischen Tätigkeit in Osterode am Harz ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 21.731 Personen (Stand 2018) gehört Osterode am Harz zu den kleineren Städten in der BRD. In diesem Zusammenhang hat sich die Einwohnerzahl von 1939 (11.429), 1950 (12.842), 1960 (13.661), 1970 (16.660), 1980 (28.349), 1990 (27.097), 2000 (25.848), 2010 (23.444) und 2017 (22.588) unter dem Durchschnitt (0,23) entwickelt. Die Menschen verteilen sich auf einer Fläche von 221,05 qkm, was 10.185 Mitbürger je qkm bedeuten. Großstadt ist Osterode am Harz seit 1.882 und zählt zum Bundesland Niedersachsen.

Existenzgründung in Osterode am Harz – Ämter, Behörden

In die Selbstständigkeit zu starten in Osterode am Harz gelingt nicht ohne Ämter, HWK, Behörden. Der erste Weg führt Selbständige oft zur Industrie- und Handelskammer, Behörde, Finanzamt. Denn hier sind passende Broschüren und Flyer zur Gründung vorhanden oder werden in Seminaren vergütungsfrei durch qualifizierte Gründungsspezialisten geschult. Wir raten Firmengründern bei unternehmerischen Tätigkeit in PLZ 37520 die anschließenden Anlaufstellen in Osterode am Harz zu kontakten:

  • Industrie- und Handelskammer Braunschweig Brabandtstraße 11 38100 Braunschweig Telefon 05 31/47 15-0 Fax 05 31/47 15-299 E-Mail info@braunschweig.ihk.de http://www.braunschweig.ihk.de
  • Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Burgplatz 2 + 2 a 38100 Braunschweig Tel. 0531 1201-0 Fax 0531 1201-333 info@hwk-bls.de http://www.hwk-bls.de
  • Finanzamt Herzberg am Harz Sieberstr. 1 37412 Herzberg Tel.: 05521 857-0 Fax: 05521 857-220 Poststelle@fa-hz.niedersachsen.de www.ofd.niedersachsen.de

Existenzgründung in Osterode am Harz – Gründungsberater, Gründungszentren

Aufschlussreich ist es für Neustarter in Osterode am Harz aber auch, regionale Coworking Spaces zu kontakten. Diese werden oftmals von der Stadt Osterode am Harz unterstützt und sorgen mit detaillierten Massnahmen für Erleichterung bei der Firmengründung. Zu den Möglichkeiten zählen Magazin, Kantinen, Lagerplatz. Am wichtigsten für Selbständige in Osterode am Harz ist aber der Austausch mit Firmen, was vermeidet, dass die Firma pleite geht. Vorrangige Stelle sind generell die lokalen Gründungsspezialisten in Osterode am Harz:

  • Böttcher & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB Büro Osterode am Harz An der Bahn 69 37520 Osterode am Harz Deutschland Telefon 0 55 22 / 90 84-0 Fax 0 55 22 / 90 84-44 E-Mail info@boettcherundpartner.de Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Osterode am Harz – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein anderer wichtiger Anlaufpunkt für Existenzgründer ist die Bundesanstalt für Arbeit in Osterode am Harz. In Osterode am Harz sind 8.369 Arbeitssuchende, bei einer Arbeitslosenrate von 2,90%. Derzeit werden 3.574 Jobs als offen gelistet (Stand 2020).

Laut Datenmaterial gründen in Osterode am Harz 6 Erwerbslose (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Förderprogramm Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 30 (Überbrückungsgeld) und 16 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für eine Menge Arbeitslose in Osterode am Harz eine sinnvolle Option zur Festanstellung und wird darum auch vom Deutschen Staat bezuschusst. Weitere Förderungen in Osterode am Harz finden Existenzgründer in einem ähnlichen Beitrag von uns!

  • Agentur für Arbeit Osterode Am Bahnhof 4 37520 Osterode Osterode@arbeitsagentur.de +49 551 520 800 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Osterode am Harz – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist die Wahl zur Selbständigkeit in Osterode am Harz gefallen, wird als erstes das Gewerbeamt in Osterode am Harz besucht. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (zum Beispiel eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Anmeldung für 30,00 €. Jetzt hält man die lang ersehnte Gewerbe Registrierung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung verursacht Kosten von 20,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung verursacht Kosten von 25,00 €. Für die Gewerbe Anmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbe Registrierung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, zusätzlich für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Osterode am Harz gab es 2018 ganze 1.672 Anmeldung des Gewerbes und 1.486 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Gewerbe Registrierung in Osterode am Harz erhält man auch unmittelbar Korrespondenz vom Finanzamt, das sich erwartungsgemäß dafür interessiert, wieviel Abgaben Sie entrichten müssen. Hier empfehlen wir daher immer Hilfe beim Erledigen hinzuzuziehen.

  • ouristinformation Osterode am HarzI-Marke DTV © Deutscher Tourismusverband e.V. Eisensteinstraße 1 37520 Osterode am Harz Tel.: +49 (0)5522 318 333 Fax: +49 (0)5522 318 380 E-Mail: touristinfo@osterode.de


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