Wer eine gewerbliche Tätigkeit/ freiberufliche Tätigkeit in Königswinter vorbereitet, bekommt umfassende Gründungszuschüsse vom Staat geschenkt und ist zusätzlich sein eigener Chef. Gleichwohl sollten Sie immer ein Unternehmerkonzept erstellen, um Ihr Geschäft erfolgreich zu machen. Ein Businessplan zeichnet sich durch eine auf den Einzelfall zugeschnittene Organisation, Werbung, Verkaufsstrategie, Finanzierungskennzahlen, Prozesse aus.
Die unternehmerischen Tätigkeit in Königswinter ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 41.243 Bürgern (Stand 2018) zählt Königswinter zu den mittleren Städten in der Bundesrepublik. Dabei hat sich die Anzahl der Einwohner von 1939 (21.511), 1950 (24.170), 1960 (25.713), 1970 (31.357), 1980 (34.983), 1990 (35.013), 2000 (38.891), 2010 (40.771) und 2017 (41.007) rückläufig (-0,81) entwickelt. Die Einwohner verteilen sich auf einer Fläche von 118,65 qkm, was 2.887 Bürger je qkm bedeuten. Großstadt ist Königswinter seit 1.888 und zählt zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Eine Selbstständigkeit in Königswinter klappt nicht ohne Industrie- und Handelskammer, Arbeitsagentur, Ämter. Der erste Weg führt Startups oft zur IHK, IfB, Bundesanstalt für Arbeit, Behörde. Denn hier sind wichtiges Wissen zur unternehmerischen Tätigkeit vorhanden oder werden in Seminaren für lau durch geschulte Unternehmensberater geschult. Wir empfehlen Selbstständigen bei Firmengründung in PLZ 53639 die folgenden Behörden in Königswinter zu konsultieren:
Spannend ist es für Gründer in Königswinter aber auch, regionale Gründer Campusse aufzusuchen. Diese werden oftmals von der Stadt Königswinter gefördert und sorgen mit einem breiten Angebot für Erleichterung bei der Selbständigkeit. Zu den Services zählen
Networking, Magazin, Lager. Am wichtigsten für Existenzgründer in Königswinter ist aber der Dialog mit Gleichgesinnten, was vermeidet, dass Fehler zweimal gemacht werden. Erste Stelle sind durchweg die lokalen Startup Experten in Königswinter:
Ein ergänzender elementarer Ort für Neustarter ist die Bundesagentur für Arbeit in Königswinter. In Königswinter sind 4.987 Arbeitssuchende, bei einer Erwerbslosenquote von 2,40%. Derzeitig werden 3.985 Arbeitsstellen als offen aufgelistet (Stand 2020).
Laut Datenmaterial starten in Königswinter 3 Arbeitslose (Stand 2018) aus der Beschäftigungslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem staatlichen Unterstützung Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 18 (Überbrückungsgeld) und 9 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für zahlreiche Arbeitslose in Königswinter eine durchdachte Ausweichlösung zur Festanstellung und wird deswegen auch vom Staat bezuschusst. Weitere Fördermittel in Königswinter finden Gründer in einem weiteren Artikel von uns!
Ist die Entscheidung zur Selbständigkeit in Königswinter gefallen, wird als erstes das Gewerbeamt in Königswinter angesteuert. Nicht zum Gewerbe zählen:
Beim Gewerbeamt erfolgt die Registration für 26,00 €. Direkt hält man die fördermittelrelevante Gewerbe Registrierung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung liegt bei - €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 26,00 €. Für die Gewerbe Registrierung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbe Anmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, zusätzlich für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):
In Königswinter gab es 2018 ganze 1.291 Gewerbe Registrierungen und 1.149 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Anmeldung des Gewerbes in Königswinter bekommt man auch blitzschnell Korrespondenz vom Finanzamt, das sich natürlich dafür interessiert, wieviel Einkommenssteuer Sie entrichten müssen. Hier empfehlen wir daher immer fachkundigen Rat beim Eintragen hinzuzuziehen.
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