Wer eine unternehmerische Tätigkeit in Kempen vorbereitet, bekommt umfassende Fördermittel vom Staat spendiert und ist im Übrigen sein eigener Chef. Unabhängig davon sollten Sie immer ein Unternehmerkonzept realisieren, um Fördermittel zu erhalten. Ein Unternehmerkonzept zeichnet sich durch eine umfassende Finanzbuchhaltung, Standort, Mitarbeiterplanung, Investitionsplan, Finanzierungskennzahlen aus.
Die Selbstständigkeit in Kempen ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 34.597 Bewohnern (Stand 2018) zählt Kempen zu den mittleren Städten in der BRD. Hierbei hat sich die Einwohnerzahl von 1939 (27.401), 1950 (30.788), 1960 (32.753), 1970 (39.943), 1980 (30.169), 1990 (33.809), 2000 (36.019), 2010 (35.890) und 2017 (35.244) unter dem Durchschnitt (0,38) entwickelt. Die Einwohner verteilen sich auf einer Fläche von 51,42 qkm, was 1.488 Personen je qkm bedeuten. Großstadt ist Kempen seit 1.934 und zählt zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Eine Selbstständigkeit in Kempen läuft nicht ohne Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Agentur für Arbeit. Der erste Weg führt angehende Unternehmer oft zur IHK, Fiskus, Arbeitsamt. Denn hier sind die notwendigen Informationen zur Selbständigkeit vorhanden oder werden in Schulungen gratis durch erfahrene Gründerprofis vermittelt. Wir raten Startups bei Selbstständigkeit in PLZ 47906 die nachfolgenden Anlaufstellen in Kempen zu konsultieren:
Interessant ist es für Selbstständige in Kempen aber auch, örtliche Innovationslabore zu konsultieren. Diese werden sehr oft von der Metropole Kempen bezuschusst und sorgen mit zahlreichen Hilfestellungen für Betreuung bei der Gründung. Zu den Services zählen 1:1 Coachings, Parkplätze, Kantinen. Immer im Fokus stehe sollte für Startups in Kempen ist aber der Informationsaustausch mit Startups, was vermeidet, dass man Konkurs anmelden muss. Vorrangige Anlaufstelle sind immer die örtlichen Gründerprofis in Kempen:
Ein ergänzender relevanter Ort für Existenzgründer ist die Bundesanstalt für Arbeit in Kempen. In Kempen gibt es 14.321 arbeitslos gemeldete Personen, bei einer Erwerbslosenquote von 4,70%. Aktuell werden 4.668 Arbeitsstellen als offen aufgelistet (Stand 2020).
Laut Statistik starten in Kempen 10 Arbeitslosengeldempfänger (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Fördermittel Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 51 (Überbrückungsgeld) und 27 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für reichlich Menschen ohne Job in Kempen eine sinnige Auswahlmöglichkeit zur Festen Anstellung und wird demnach auch vom Staat bezuschusst. Weitere Fördergelder in Kempen finden Existenzgründer in einem weiteren Bericht von uns!
Ist der Beschluss zur Firmengründung in Kempen gefallen, wird als erstes das Gewerbeamt in Kempen angesteuert. Nicht zum Gewerbe zählen:
Beim Gewerbeamt erfolgt die Registrierung für 26,00 €. Jetzt hält man die begehrte Gewerbe Registrierung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung verursacht Kosten von - €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 26,00 €. Für die Gewerbe Anmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbeanmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, des Weiteren für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):
In Kempen gab es 2018 ganze 775 Gewerbeanmeldungen und 656 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Gewerbe Anmeldung in Kempen kriegt man auch zeitnah Korrespondenz vom Finanzamt, das sich logischerweise dafür interessiert, wieviel Einkommenssteuer Sie entrichten müssen. Hier empfehlen wir daher immer Hilfe beim Ausfüllen hinzuzuziehen.
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