Wer eine unternehmerische Tätigkeit in Kaltenkirchen vorbereitet, bekommt attraktive Gründungszuschüsse vom Staat spendiert und ist zusätzlich sein eigener Herr. Gleichwohl sollten Sie immer einen Geschäftsplan produzieren, um Planungszahlen zu bekommen. Ein Geschäftskonzept zeichnet sich durch eine genaue Sales, Buchführung, Markterhebung, Rentabilitätsplan, Konkurrentenbeobachtung aus.
Die unternehmerischen Tätigkeit in Kaltenkirchen ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 21.813 Personen (Stand 2018) zählt Kaltenkirchen zu den kleineren Städten in Deutschland. Dabei hat sich die Anzahl der Einwohner von 1939 (4.910), 1950 (5.517), 1960 (5.870), 1970 (7.158), 1980 (11.319), 1990 (13.547), 2000 (18.081), 2010 (20.000) und 2017 (20.907) stabil (0,58) entwickelt. Die Einwohner verteilen sich auf einer Fläche von 201 qkm, was 9.216 Personen je qkm bedeuten. Großstadt ist Kaltenkirchen seit 1.890 und gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.
In die Selbstständigkeit zu starten in Kaltenkirchen läuft nicht ohne Anlaufstellen, Behörden, Bundesanstalt für Arbeit, HWK. Der erste Weg führt Neustarter oft zur Behörde, Industrie- und Handelskammer, Bundesagentur für Arbeit, HWK. Denn hier sind die notwendigen Informationen zur Firmengründung erhältlich oder werden in Seminaren zum Nulltarif durch kompetente Gründungsspezialisten vermittelt. Wir raten Existenzgründern bei Selbständigkeit in PLZ 24568 die anschließenden Ämter in Kaltenkirchen aufzusuchen:
Interessant ist es für angehende Unternehmer in Kaltenkirchen aber auch, regionale gemeinnützige Forschungszentren zu konsultieren. Diese werden meistens von der Stadt Kaltenkirchen unterstützt und sorgen mit qualifizierten Tipps für Hilfestellung bei der Firmengründung. Zu den Dienstleistungen zählen
Unser Geheimtipp für Gründer in Kaltenkirchen ist aber die Konversation mit Gründern, was verhindert, dass man andere Meinungen nicht hört. Erste Stelle sind durchweg die lokalen Startup Experten in Kaltenkirchen:
Ein zusätzlicher entscheidender Ort für Existenzgründer ist die Bundesagentur für Arbeit in Kaltenkirchen. In Kaltenkirchen existieren 7.638 arbeitslos gemeldete Personen, bei einer Erwerbslosenquote von 4,30%. Zurzeit werden 2.498 Jobofferten als offen gelistet (Stand 2020).
Laut Daten starten in Kaltenkirchen 5 Erwerbslose (Stand 2018) aus der Beschäftigungslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Förderung Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 27 (Überbrückungsgeld) und 14 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für reichlich Erwerbslose in Kaltenkirchen eine durchdachte Ausweichlösung zur Festanstellung und wird darum auch vom Deutschen Staat bezuschusst. Weitere Förderprogramme in Kaltenkirchen finden angehende Unternehmer in einem anderen Artikel von uns!
Ist die Wahl zur unternehmerischen Tätigkeit in Kaltenkirchen gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Kaltenkirchen angesteuert. Nicht zum Gewerbe zählen:
Beim Gewerbeamt erfolgt die Registrierung für 25,00 €. Jetzt hält man die begehrte Gewerbe Anmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung liegt bei - €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 25,00 €. Für die Gewerbe Registrierung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbe Anmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, ebenso für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):
In Kaltenkirchen gab es 2018 ganze 1.463 Anmeldung des Gewerbes und 1.301 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Anmeldung des Gewerbes in Kaltenkirchen kriegt man auch schnell Post vom Fiskus, das sich naturgemäß dafür interessiert, wieviel Abgaben Sie zahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer Hilfe beim Registrieren hinzuzuziehen.
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