Existenzgründung in Erftstadt

Wer Selbständig machen in Erftstadt plant, bekommt abgestimmte Gründerzuschüsse vom Staat geschenkt und ist außerdem sein persönlicher Boss. Unabhängig davon sollten Sie immer einen Businessplan anfertigen, um auf der sicheren Seite zu sein. Ein Business Plan zeichnet sich durch eine umfassende Markteintrittsstrategie, Organisation, Werbung, Rentabilitätsplan aus.


Existenzgründung in Erftstadt

Die Selbständigkeit in Erftstadt ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 49.801 Mitbürgern (Stand 2018) gehört Erftstadt zu den mittleren Städten in der BRD. Dabei hat sich die Einwohnerzahl von 1939 (25.093), 1950 (28.194), 1960 (29.994), 1970 (36.578), 1980 (43.208), 1990 (45.403), 2000 (50.689), 2010 (50.553) und 2017 (50.177) unter dem Durchschnitt (0,37) entwickelt. Die Menschen verteilen sich auf einer Fläche von 102,99 qkm, was 2.069 Bürger je qkm bedeuten. Großstadt ist Erftstadt seit 1.882 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Existenzgründung in Erftstadt – Ämter, Behörden

Die Existenzgründung in Erftstadt gelingt nicht ohne HWK, Ämter, IHK, IfB. Der erste Weg führt Existenzgründer oft zur Behörde, Arbeitsagentur, IHK. Denn hier sind wichtiges Wissen zur Gründung zu bekommen oder werden in Schulungen für umme durch fachkundige Startup Experten vermittelt. Wir raten Existenzgründern bei Existenzgründung in PLZ 50374 die aufgezählten Behörden in Erftstadt zu konsultieren:

  • Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln Telefon 02 21/16 40-0 Fax 02 21/16 40-129 E-Mail service@koeln.ihk.de http://www.ihk-koeln.de
  • Handwerkskammer zu Köln Heumarkt 12 50667 Köln Tel. 0221/2022-0 Fax 0221/2022-320 info@hwk-koeln.de http://www.hwk-koeln.de
  • Finanzamt Brühl Kölnstr. 104 50321 Brühl Tel.: 02232 703-0 Fax: 0800 10092675224 Service@FA-5224.fin-nrw.de www.finanzamt-Bruehl.de

Existenzgründung in Erftstadt – Gründungsberater, Gründungszentren

Informativ ist es für Gründer in Erftstadt aber auch, regionale Innovationslabore zu konsultieren. Diese werden häufig von der Stadt Erftstadt unterstützt und sorgen mit zahlreichen Hilfestellungen für Support bei der Gründung. Zu den Angeboten zählen

  • 1:1 Coachings
  • Networking
  • Parkhaus

Extrem wichtig für Firmengründer in Erftstadt ist aber der Austausch mit Startups, was verhindert, dass Fehler zweimal gemacht werden. Wichtigste Fachadresse sind durchweg die örtlichen Unternehmensberater in Erftstadt:

  • Herr Dipl. Ing. Michael Schäfer Bertolt-Brecht-Str. 7 50374 Erftstadt eMail: buero@dms-service.eu Website: http://www.dms-service.eu/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Erftstadt – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein anderer bedeutsamer Ort für angehende Unternehmer ist die Agentur für Arbeit in Erftstadt. In Erftstadt existieren 12.593 Erwerbslose, bei einer Arbeitslosenrate von 4,90%. Gegenwärtig werden 9.081 Arbeitsstellen als offen gemeldet (Stand 2020).

Laut Daten gründen in Erftstadt 8 Arbeitslosengeldempfänger (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Förderung Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 45 (Überbrückungsgeld) und 24 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für eine Menge Jobsuchende in Erftstadt eine sinnige Ausweichlösung zur Festanstellung und wird aus diesem Grund auch vom Staat bezuschusst. Weitere Förderprogramme in Erftstadt finden Firmengründer in einem weiteren Bericht von uns!

  • Agentur für Arbeit Brühl Wilhelm-Kamm-Str. 1 50321 Brühl +49 22329461500 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Erftstadt – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Beschluss zur Selbständigkeit in Erftstadt gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Erftstadt aufgesucht. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, Beispielsweise Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Registration für 26,00 €. Direkt hält man die fördermittelrelevante Gewerbe Anmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung kostet - €. Und die Gewerbe-Ummeldung verursacht Kosten von 26,00 €. Für die Gewerbeanmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbe Anmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, zusätzlich für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Erftstadt gab es 2018 ganze 1.173 Gewerbe Anmeldungen und 1.010 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Gewerbe Registrierung in Erftstadt bekommt man auch rasch Korrespondenz vom Fiskus, das sich selbstverständlich dafür interessiert, wieviel Abgaben Sie entrichten müssen. Hier empfehlen wir daher immer Unterstützung beim Ausfüllen hinzuzuziehen.

  • Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Holzdamm 10 50374 Erftstadt Telefon: 022354090 Telefax: 02235409505


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.