Wer in die Selbstständigkeit zu starten in Eckernförde plant, bekommt spannende Gründerzuschüsse vom Staat spendiert und ist obendrein sein eigener Boss. Unabhängig davon sollten Sie immer ein Geschäftskonzept erstellen, um verlässliche Zahlen zu bekommen. Ein Geschäftskonzept zeichnet sich durch eine nach Vorgaben erstellte Rentabilitätsplan, Marktforschung, Organisation, Filiale, Finanzierung aus.
Die Existenzgründung in Eckernförde ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 21.902 Bewohnern (Stand 2018) gehört Eckernförde zu den kleineren Städten in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Zusammenhang hat sich die Einwohnerzahl von 1939 (14.611), 1950 (16.417), 1960 (17.465), 1970 (21.299), 1980 (23.081), 1990 (22.426), 2000 (23.304), 2010 (22.614) und 2017 (22.258) stabil (0,98) entwickelt. Die Menschen verteilen sich auf einer Fläche von 221,05 qkm, was 10.131 Personen je qkm bedeuten. Großstadt ist Eckernförde seit 1.888 und gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein.
Eine Firma zu gründen in Eckernförde gelingt nicht ohne Behörden, HWK, Arbeitsamt. Der erste Weg führt Neustarter oft zur Industrie- und Handelskammer, Behörde, Finanzamt. Denn hier sind wichtige Kontakte zur Selbstständigkeit vorhanden oder werden in Ausbildungen unentgeltlich durch fachkundige Gründungsspezialisten vermittelt. Wir raten Selbständigen bei unternehmerischen Tätigkeit in PLZ 24340 die nachstehenden Behörden in Eckernförde zu kontakten:
Interessant ist es für Gründer in Eckernförde aber auch, lokale Technologiezentren aufzusuchen. Diese werden sehr oft von der City Eckernförde unterstützt und sorgen mit gründerfreundlichen Massnahmen für Betreuung bei der Firmengründung. Zu den Angeboten zählen
Unser Geheimtipp für Existenzgründer in Eckernförde ist aber der Informationsaustausch mit Existenzgründern, was verhindert, dass man in die Insolvenz schlittert. Primäre Stelle sind durchweg die regionalen Gründungsberater in Eckernförde:
Ein ergänzender bedeutender Ort für Selbstständige ist die Bundesanstalt für Arbeit in Eckernförde. In Eckernförde gibt es 7.412 Personen ohne Arbeit, bei einer Erwerbslosenquote von 4,20%. Aktuell werden 2.956 Arbeitsstellen als offen gemeldet (Stand 2020).
Laut Datenerhebung starten in Eckernförde 5 Erwerbslose (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Förderprogramm Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 26 (Überbrückungsgeld) und 14 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für zahllose Arbeitslose in Eckernförde eine intelligente Wahlmöglichkeit zur Unbefristeten Beschäftigung und wird folglich auch vom Land bezuschusst. Weitere Förderprogramme in Eckernförde finden Selbständige in einem anderen Beitrag von uns!
Ist der Entschluss zur Firmengründung in Eckernförde gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Eckernförde aufgesucht. Nicht zum Gewerbe zählen:
Beim Gewerbeamt erfolgt die Registration für 25,00 €. Jetzt hält man die beliebete Gewerbe Anmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung verursacht Kosten von - €. Und die Gewerbe-Ummeldung liegt bei 25,00 €. Für die Gewerbeanmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbe Anmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, darüber hinaus für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):
In Eckernförde gab es 2018 ganze 1.280 Gewerbe Anmeldungen und 1.168 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Gewerbe Registrierung in Eckernförde erhält man auch zeitnah Korrespondenz vom Finanzamt, das sich selbstverständlich dafür interessiert, wieviel Abgaben Sie entrichten müssen. Hier empfehlen wir daher immer Hilfe beim Registrieren hinzuzuziehen.
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