Existenzgründung in Bietigheim-Bissingen

Wer eine Existenz aufzubauen in Bietigheim-Bissingen vorbereitet, bekommt umfassende Gründungszuschüsse vom Staat spendiert und ist obendrein sein persönlicher Boss. Ungeachtet alledem sollten Sie immer einen Geschäftsplan anfertigen, um verlässliche Zahlen zu bekommen. Ein Business Plan zeichnet sich durch eine ehrliche Liquiditätsplan, Mitarbeiterplanung, Finanzierungskennzahlen, Niederlassung aus.


Existenzgründung in Bietigheim-Bissingen

Die Selbständigkeit in Bietigheim-Bissingen ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 43.093 Bewohnern (Stand 2018) zählt Bietigheim-Bissingen zu den mittleren Städten in Germany. Hierbei hat sich die Anzahl der Einwohner von 1939 (15.430), 1950 (17.337), 1960 (18.443), 1970 (22.492), 1980 (34.365), 1990 (38.961), 2000 (40.312), 2010 (42.810) und 2017 (42.952) stabil (0,68) entwickelt. Die Einwohner verteilen sich auf einer Fläche von 87,58 qkm, was 2.038 Bürger je qkm bedeuten. Großstadt ist Bietigheim-Bissingen seit 1.946 und zählt zum Bundesland Baden-Württemberg.

Existenzgründung in Bietigheim-Bissingen – Ämter, Behörden

Eine Selbstständigkeit in Bietigheim-Bissingen funktioniert nicht ohne Fiskus, IfB, IHK. Der erste Weg führt Neustarter oft zur HWK, Bundesanstalt für Arbeit, Industrie- und Handelskammer, IfB. Denn hier sind notwendigen Erfolgsparameter zur Gründung zu haben oder werden in Gruppen Trainings für umme durch fachkundige Unternehmensberater geschult. Wir empfehlen Existenzgründern bei Gründung in PLZ 74321 die nachstehenden Behörden in Bietigheim-Bissingen aufzusuchen:

  • Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Lammstraße 13-17 76133 Karlsruhe Telefon 07 21/1 74-0 Fax 07 21/1 74-290 E-Mail info@karlsruhe.ihk.de http://www.karlsruhe.ihk.de
  • Handwerkskammer Karlsruhe Friedrichsplatz 4 – 5 76133 Karlsruhe Tel. 0721 1600-0 Fax 0721 1600-199 info@hwk-karlsruhe.de http://www.hwk-karlsruhe.de
  • Finanzamt Bietigheim-Bissingen Kronenbergstraße 13 74321 Bietigheim-Bissingen Postanschrift:**74319 Bietigheim-Bissingen** Telefon: (07142) 590-0 Telefax: (07142) 590-199 E-Mail: poststelle@fa-bietigheim-bissingen.bwl.de Internet: www.fa-bietigheim-bissingen.de

Existenzgründung in Bietigheim-Bissingen – Gründungsberater, Gründungszentren

Interessant ist es für Neustarter in Bietigheim-Bissingen aber auch, örtliche Coworking Spaces zu besuchen. Diese werden sehr oft von der Metropole Bietigheim-Bissingen unterstützt und sorgen mit gründerfreundlichen Massnahmen für Erleichterung bei der Selbständigkeit. Zu den Angeboten zählen

  • 1:1 Coachings
  • Magazin
  • Depot
  • Networking

. Immer im Fokus stehe sollte für angehende Unternehmer in Bietigheim-Bissingen ist aber der Informationsaustausch mit Gleichgesinnten, was vermeidet, dass die Firma pleite geht. Vorrangige Fachadresse sind ständig die örtlichen Gründerprofis in Bietigheim-Bissingen:

  • Herr Dipl. Ing. Stefan Paul Alexander-Fleming-Str. 65 74321 Bietigheim-Bissingen eMail: mail@stefan-paul.net Website: http://www.controlling-excellence.com/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Bietigheim-Bissingen – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein anderer gewichtiger Anlaufpunkt für Startups ist das Arbeitsamt in Bietigheim-Bissingen. In Bietigheim-Bissingen existieren 9.296 Jobsuchende, bei einer Erwerbslosenquote von 3,00%. Zurzeit werden 3.214 Jobs als offen gelistet (Stand 2020).

Laut Statistik starten in Bietigheim-Bissingen 6 Erwerbslose (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Fördermittel Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 33 (Überbrückungsgeld) und 17 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für zahllose Arbeitssuchende in Bietigheim-Bissingen eine durchdachte Ausweichlösung zur Festen Anstellung und wird aus diesem Grund auch vom Deutschen Staat bezuschusst. Weitere Zuschüsse in Bietigheim-Bissingen finden Selbstständige in einem weiteren Bericht von uns!

  • Agentur für Arbeit Bietigheim-Bissingen Freiberger Str. 51 74321 Bietigheim-Bissingen +49 7141137900 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Bietigheim-Bissingen – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Entschluss zur Selbstständigkeit in Bietigheim-Bissingen gefallen, wird als erstes das Gewerbeamt in Bietigheim-Bissingen angesteuert. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Anmeldung für 25,00 €. Jetzt hält man die lang ersehnte Gewerbeanmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung kostet 20,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung liegt bei 20,00 €. Für die Gewerbe Anmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbeanmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, des Weiteren für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Bietigheim-Bissingen gab es 2018 ganze 1.034 Gewerbe Registrierungen und 1.130 Gewerbeabmeldungen. Hier muss die Stadt dringend Fördermassnahmen einleiten.. Nach der Anmeldung des Gewerbes in Bietigheim-Bissingen erhält man auch unmittelbar Post vom Fiskus, das sich selbstverständlich dafür interessiert, wieviel Steuern Sie zahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer Unterstützung beim Eintragen hinzuzuziehen.

  • Stadt Bietigheim-Bissingen Marktplatz 8 74321 Bietigheim-Bissingen E-Mail: stadt[at]bietigheim-bissingen.de Tel. 07142 / 74 0 Fax 07142 / 74 406


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.