Existenzgründung

Existenzgründung in Biberach an der Riß

Wer eine unternehmerische Tätigkeit in Biberach an der Riß vorbereitet, bekommt umfassende Fördermittel vom Staat spendiert und ist darüber hinaus sein persönlicher Herr. Trotzdem sollten Sie immer einen Geschäftsplan erstellen, um die Investitionen abzustecken. Ein Businessplan zeichnet sich durch eine ehrliche Konkurrentenbeobachtung, Marketing Research, Finanzierung, Geschäftsbuchhaltung aus.

Existenzgründung in Biberach an der Riß

Die Existenzgründung in Biberach an der Riß ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 32.938 Mitbürgern (Stand 2018) gehört Biberach an der Riß zu den mittleren Städten in Deutschland. Dabei hat sich die Einwohnerzahl von 1939 (17.522), 1950 (19.688), 1960 (20.944), 1970 (25.542), 1980 (28.284), 1990 (29.635), 2000 (31.324), 2010 (32.394) und 2017 (32.666) unter dem Durchschnitt (0,37) entwickelt. Die EinwohnerInnen verteilen sich auf einer Fläche von 108,84 qkm, was 3.325 Personen je qkm bedeuten. Großstadt ist Biberach an der Riß seit 1.908 und gehört zum Bundesland Baden-Württemberg.

Existenzgründung in Biberach an der Riß – Ämter, Behörden

Selbständig machen in Biberach an der Riß geht nicht ohne IHK, Bundesagentur für Arbeit, IfB, Behörden. Der erste Weg führt Selbständige oft zur Behörde, Arbeitsagentur, Finanzamt. Denn hier sind wichtiges Wissen zur unternehmerischen Tätigkeit zugänglich oder werden in Seminaren unentgeltlich durch fachkundige Gründerprofis vermittelt. Wir raten Firmengründern bei Selbständigkeit in PLZ 88400 die anschließenden Ämter in Biberach an der Riß aufzusuchen:

  • Industrie- und Handelskammer Ulm Olgastraße 95 – 101 89073 Ulm Telefon 07 31/173-0 Fax 07 31/173-173 E-Mail info@ulm.ihk.de http://www.ulm.ihk24.de
  • Handwerkskammer Ulm Olgastraße 72 89073 Ulm Tel. 0731 1425-0 Fax 0731 1425-9000 info@hwk-ulm.de http://www.hwk-ulm.de
  • Finanzamt Biberach Bahnhofstraße 11 88400 Biberach oder 88396 Biberach Telefon: (07351) 59-0 Telefax: (07351) 59-1119 E-Mail: poststelle-54@finanzamt.bwl.de De-Mail: poststelle-54@finanzamt.bwl.De-Mail.de Internet: www.fa-biberach.de

Existenzgründung in Biberach an der Riß – Gründungsberater, Gründungszentren

Spannend ist es für Startups in Biberach an der Riß aber auch, lokale Startup-Zentren aufzusuchen. Diese werden oftmals von der Stadt Biberach an der Riß bezuschusst und sorgen mit einem grosszügigem Setup für Support bei der Selbstständigkeit. Zu den Angeboten zählen Networking, Magazin, günstige Büroarbeitsplätze, Meeting Räume. Sehr empfehlenswert für Firmengründer in Biberach an der Riß ist aber die Konversation mit Startups, was vermeidet, dass man sich Scheuklappen aufsetzt. Vorrangige Stelle sind immer die lokalen Gründungsspezialisten in Biberach an der Riß:

  • Herr Dipl. Betriebswirt Lars Steinhagen Alleenstrasse 21 88400 Biberach eMail: lars.steinhagen@bp-partner.de Website: http://www.bp-partner.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Biberach an der Riß – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein weiterer relevanter Ort für Existenzgründer ist die Bundesagentur für Arbeit in Biberach an der Riß. In Biberach an der Riß gibt es 9.968 Personen ohne Arbeit, bei einer Erwerbslosenquote von 2,90%. Aktuell werden 5.723 Jobofferten als offen gelistet (Stand 2020).

Laut Datenmaterial starten in Biberach an der Riß 7 Arbeitslose (Stand 2018) aus der Erwerbslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Fördermittel Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 35 (Überbrückungsgeld) und 19 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für reichlich Arbeitslose in Biberach an der Riß eine interessante Wahlmöglichkeit zur Unbefristeten Beschäftigung und wird darum auch vom Deutschen Staat bezuschusst. Weitere Zuschüsse in Biberach an der Riß finden Startups in einem weiteren Artikel von uns!

  • Agentur für Arbeit Biberach Waldseer Str. 34 88400 Biberach +49 731160900 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Biberach an der Riß – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Beschluss zur Selbständigkeit in Biberach an der Riß gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Biberach an der Riß angesteuert. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, Beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Eintragung für 25,00 €. Direkt hält man die die zum Einkaufen bei der Metro berechtigte Anmeldung des Gewerbes in der Hand. Die Gewerbeabmeldung kostet 20,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung verursacht Kosten von 20,00 €. Für die Gewerbeanmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbeanmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, darüber hinaus für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Biberach an der Riß gab es 2018 ganze 970 Anmeldung des Gewerbes und 909 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Gewerbe Anmeldung in Biberach an der Riß kriegt man auch zügig Korrespondenz vom Fiskus, das sich naturgemäß dafür interessiert, wieviel Einkommenssteuer Sie entrichten müssen. Hier empfehlen wir daher immer Hilfe beim Ausfüllen hinzuzuziehen.

  • Bürgermeisteramt (Rathaus) Marktplatz 7/1 88400 Biberach an der Riß Postanschrift Postfach 1757 88396 Biberach an der Riß Kommunikationsverbindungen Telefon: +49 (0)7351 51-0 Fax: +49 (0)7351 51492 E-Mail: info@biberach-riss.de
Andreas Schilling

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