Existenzgründung in Bad Salzungen

Wer zu Gründen in Bad Salzungen vorbereitet, bekommt attraktive staatliche Gelder vom Staat geschenkt und ist des Weiteren sein persönlicher Chef. Dennoch sollten Sie immer einen Business Plan realisieren, um Fördermittel zu erhalten. Ein Geschäftskonzept zeichnet sich durch eine umfassende Verkaufsstrategie, Marketing Research, Fibu, Organisation, Liquiditätsplan aus.


Existenzgründung in Bad Salzungen

Die unternehmerischen Tätigkeit in Bad Salzungen ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 20.244 Bewohnern (Stand 2018) zählt Bad Salzungen zu den kleineren Städten in der BRD. In diesem Zusammenhang hat sich die Einwohnerzahl von 1939 (10.718), 1950 (12.042), 1960 (12.811), 1970 (15.623), 1980 (20.777), 1990 (21.260), 2000 (17.086), 2010 (15.851) und 2017 (18.048) unter dem Durchschnitt (0,38) entwickelt. Die Bewohner verteilen sich auf einer Fläche von 221,05 qkm, was 10.931 Menschen je qkm bedeuten. Großstadt ist Bad Salzungen seit 1.916 und gehört zum Bundesland Thüringen.

Existenzgründung in Bad Salzungen – Ämter, Behörden

Ein Business in Bad Salzungen glückt nicht ohne Behörden, Agentur für Arbeit, Finanzamt, IHK. Der erste Weg führt Selbstständige oft zur Fiskus, HWK, Industrie- und Handelskammer. Denn hier sind erforderliche Daten zur Selbständigkeit verfügbar oder werden in Tutorials unentgeltlich durch erfahrene Gründungsspezialisten geschult. Wir raten Existenzgründern bei Existenzgründung in PLZ 36433 die folgenden Ämter in Bad Salzungen zu konsultieren:

  • Industrie- und Handelskammer Erfurt Arnstädter Straße 34 99096 Erfurt Telefon 03 61/34 84-0 Fax 03 61/34 85 950 E-Mail info@erfurt.ihk.de http://www.erfurt.ihk.de
  • Handwerkskammer Erfurt Fischmarkt 13 99084 Erfurt Tel. 0361 / 67 07 – 0 Fax 0361 / 67 07 – 200 info@hwk-erfurt.de http://www.hwk-erfurt.de
  • Finanzamt Eisenach Ernst-Thaelmann-Str. 70 99817 Eisenach Tel.: 03691/687-0 Fax: 03691/6871250 poststelle@finanzamt-eisenach.thueringen.de

Existenzgründung in Bad Salzungen – Gründungsberater, Gründungszentren

Von Interesse ist es für Neustarter in Bad Salzungen aber auch, örtliche Existenzgründerzentren zu kontakten. Diese werden oft von der Stadt Bad Salzungen gefördert und sorgen mit qualifizierten Tipps für Coaching bei der unternehmerischen Tätigkeit. Zu den Angeboten zählen Depot, 1:1 Coachings, Unterrichtseinheiten. Immer im Fokus stehe sollte für Firmengründer in Bad Salzungen ist aber der Informationsaustausch mit Selbstständigen, was verhindert, dass man andere Meinungen nicht hört. Wichtigste Stelle sind immer die regionalen Gründerprofis in Bad Salzungen:

  • Herr Dipl. Ing.-Ök. Jürgen Krah August-Bebel-Str. 3 36433 Bad Salzungen eMail: vision-krah@t-online.de Website: keine Angabe Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung
  • Frau Dipl.-Betriebsw. Sylvia Marr Kickelhahnsecke 5 36433 Bad Salzungen eMail: ghp-marr@datevnet.de Website: http://www.ghp-steuerberatung.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Bad Salzungen – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein anderer beliebter Ort für Gründer ist die Bundesagentur für Arbeit in Bad Salzungen. In Bad Salzungen gibt es 8.555 Jobsuchende, bei einer Arbeitslosenrate von 6,20%. Gegenwärtig werden 2.475 Jobs als offen aufgelistet (Stand 2020).

Laut Statistik gründen in Bad Salzungen 6 Erwerbslose (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Förderprogramm Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 30 (Überbrückungsgeld) und 16 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für viele Personen ohne Arbeit in Bad Salzungen eine sinnige Alternative zur Festen Anstellung und wird darum auch vom Staat bezuschusst. Weitere Förderprogramme in Bad Salzungen finden Firmengründer in einem ähnlichen Beitrag von uns!

  • Agentur für Arbeit Bad Salzungen Erzberger Allee 12 36433 Bad Salzungen +49 3681 82 1451 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Bad Salzungen – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist die Wahl zur Selbstständigkeit in Bad Salzungen gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Bad Salzungen besucht. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, Beispielsweise Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Eintragung für 25,00 €. Jetzt hält man die heiss erwartete Gewerbe Registrierung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung kostet 10,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung verursacht Kosten von 15,00 €. Für die Gewerbe Anmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Anmeldung des Gewerbes reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, darüber hinaus für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Bad Salzungen gab es 2018 ganze 1.623 Gewerbeanmeldungen und 1.639 Gewerbeabmeldungen. Hier ist Gefahr im Verzug!. Nach der Gewerbe Anmeldung in Bad Salzungen erhält man auch direkt Korrespondenz vom Finanzamt, das sich selbstverständlich dafür interessiert, wieviel Abgaben Sie zahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer Hilfe beim Registrieren hinzuzuziehen.

  • Stadtverwaltung Bad Salzungen Ratsstraße 2 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695/671 0 Fax: 03695/671 500 E-Mail: stadtverwaltung@badsalzungen.de


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.