Ein Kreditvertrag beschreibt die Abmachung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber. Diese vereinbaren im Voraus die Konditionen des Kredites sowie einige steuerrechtliche Aspekte. Der Kreditvertrag bildet also die Basis eines jeden Kredithandels - eines jeden legalen zumindest. Er ist in etwa mit der Verfassung eines Landes vergleichbar: Die niedergeschriebenen Klauseln sind einzuhalten, eine Verfassungsänderung oder Umgehung ist fast unmöglich. Dies hat zur Folge, dass auch die außerordentliche Kündigung des Kreditvertrages eher schwierig ist.
Der Kreditvertrag regelt konkret wichtige Elemente wie beispielsweise die Höhe des Zinssatzes, die Höhe des geliehenen Geldes sowie die Laufzeit. Weiterhin sind dort einige Regeln niedergeschrieben, an die sich sowohl Kreditnehmer als auch Kreditgeber zu halten haben: So ist der Kreditgeber sogar gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kreditnehmer jährlich die geschäftliche Situation offenzulegen. Diese Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse wird auch als Kreditwürdigungsprüfung bezeichnet. Auch die Offenlegung der Liquidität des Kreditnehmers ist festgeschrieben, schließlich will die Bank über eventuelle Vermögensveränderungen oder unregelmäßige Kontoeinzahlungen rechtzeitig informiert sein. Im Kreditvertrag sind somit auch die Kreditsicherheiten festgeschrieben, also das Vermögen oder eventuell beleihbare Versicherungen des Kreditnehmers.
Weiterhin enthält der Kreditvertrag andere Regelungen wie beispielsweise diverse Nebenpflichten oder Sonderregelungen (im Fachjargon auch "Covenants" genannt). Hierbei kann beispielsweise niedergeschireben sein, in welcher Weise der Kredit zusätzlich zu tilgen ist: Sondertilgungen und deren Konditionen, also Gebühren oder die maximale Höhe dieser Sondertilgungen sind dort niedergeschrieben. In der Regel wird der Kreditvertrag schriftlich aufgesetzt und unterzeichnet. Damit erreicht er Gültigkeit. Abschließend bleibt also zu sagen, dass der Kreditvertrag die Abmachung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber darstellt und ähnlich einem Kaufvertrag alles festlegt, was eben zur sinnvollen Nutzung eines Kredites nötig ist, von der geliehenen Geldmenge, über den Zinssatz bis hin zur Sondertilgung - alles steht da drin und kann nachgelesen werden. Eine Änderung ist nachträglich nicht mehr möglich, auch eine Kündigung ist nur unter außerordentliche Umständen zu realisieren.
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