Kredit

Existenzgründer Wissen – Kredit

Unter einem Kredit versteht man die zeitlich befristete Überlassung von Kapital im weiteren Sinne an einen Kreditnehmer (Schuldner). Dieser hat besagtes Kapital innerhalb einer vereinbarten Frist an den Kreditgeber (Gläubiger) zurückzugeben. Zu den Krediten gehört die Überlassung von Geldkapital (Darlehen, Geldleihe), von Waren durch die Gewährung eines Zahlungsziels (Warenkredit, Lieferantenkredit), aber auch die Kreditleihe – hier bringt die Bank selbst die Sicherheiten auf – und der Diskontkredit, also der Ankauf von Wechseln durch die Bank. Kredit ist also gegenüber Darlehen der umfassendere Begriff, auch wenn beide umgangssprachlich synonym verwendet werden.

Kreditwürdigkeit

Für Unternehmen ist Kreditwürdigkeit eine wichtige Voraussetzung, um ihre Liquidität sicherzustellen. Wer eine hohe Kreditwürdigkeit genießt, dem werden von seinen Lieferanten bessere Zahlungskonditionen eingeräumt, u. a. längere Zahlungsziele. Zahlungsziele sind insofern von Bedeutung, als sie genutzt werden können, selbst wenn das Geld eigentlich sofort gezahlt werden könnte, um es während dieses Zeitraums anderweitig gewinnbringend anzulegen.

Zudem ist mangelnde Kreditwürdigkeit, wie bspw. der Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis, bereits bei der Gründung eines Unternehmens hinderlich. Auch bei etablierten Unternehmen haben potentielle Geschäftspartner (Lieferanten) die Möglichkeit, das beim Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis einzusehen, um sich so ein Bild von der Kreditwürdigkeit eines Gewerbetreibenden zu machen. Banken und Unternehmen können zudem Auskünfte bei der Schufa, einer sogenannten Auskunftei, über ein Unternehmen einholen, um sich über dessen Zahlungsverhalten und dessen finanzielle Voraussetzungen zu informieren.

Kreditgewährung

Im Unternehmenskontext ist die Gewährung von Krediten gang und gäbe und oft Voraussatzung für das Zustandekommen eines Geschäfts. So kommt es nicht selten vor, dass ein Kunde auf einem Zahlungsziel, d. h. auf einem Warenkredit besteht. Bei der Gewährung eines Kredits ist entsprechende Vorsicht geboten; das Risiko eines Zahlungsausfalls ist immer zu bedenken. Die Überprüfung der Kreditwürdigkeit mithilfe der IHK, der Handelsregister der Schufa und der Schuldnerverzeichnisse eines potentiellen neuen Kunden ist deshalb zwingend geboten. Diesen Aufwand lohnt es zu betreiben, wenn man dadurch notleidende Kredite vermeiden kann.

Andreas Schilling

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