Auch als ALG II-Empfänger können Sie sich selbstständig machen und das sogenannte Einstiegsgeld zur Förderung Ihrer Selbständigkeit erhalten. Als ALG II-Empfänger haben Sie aber keinen Anspruch auf diese Fördermittel für Ihre Existenzgründung (= Kann Regelung)
Die Zusage hängt wesentlich von Ihrer Präsentation der Unterlagen (Businessplan, etc.) bei Ihrem persönlichen Fallmanager bzw. Ansprechpartner beim zuständigen Arbeitsamt ab und ist damit beeinflussbar. Wie beim Antrag auf den Gründungszuschuss, muss ein Businessplan vorgelegt werden. Die Zusage-Wahrscheinlichkeit steigt signifikant an durch bspw. eine fachkundige Stellungnahme, den Besuch eines Gründerseminars (kann auch vorgeschrieben werden). Da das Einstiegsgeld im Gegensatz zum Gründungszuschuss keine Pflichtleistung ist, sondern im Ermessen des Fallmanagers liegt, empfehle ich dringend bei der Antragstellung besonders sorgfältig vorzugehen. Hier liegt leider die Tücke des Einstiegsgelds. Sie machen sich viel Arbeit und wissen nicht ob hinten was raus kommt, da die Budgets variabel sind und der Fallmanager oft nicht über genügend Fachwissen verfügt. Ich empfehle Ihnen den Ratgeber zum Einstiegsgeld speziell für ALG II-Kandidaten, die mit einer guten Idee gründen wollen, Unterstützung brauchen und keinen Stress mit dem Arbeitsamt haben wollen!
Das Wichtigste zum Einstiegsgeld auf einen Blick
ALG II + ~175 Euro Zuschuss + ~100 Euro aus dem erzielten Gewinn3. Unterlagen
Anträge, Lebenslauf, Businessplan, etc.
Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Arbeitslosengeld II beziehen, steht als Fördermöglichkeit das Einstiegsgeld zur Verfügung. Dieses kann als Zuschuss zum ALG II beantragt werden, wenn der Empfänger sich selbständig macht und seine Tätigkeit hauptberuflichen Charakter hat. Das Einstiegsgeld wird nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit sowie der Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der erwerbsfähige Hilfsbedürftige lebt, bemessen. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung.
Die Dauer der Förderung beträgt normalerweise 12 Monate, eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist jedoch möglich. Der Anspruch erlischt, wenn der Empfänger nicht mehr als hilfsbedürftig eingestuft wird. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Das Einstiegsgeld gehört nicht zum steuerpflichtigen Einkommen. Sind die Voraussetzungen zum Bezug von Einstiegsgeld gegeben, erhält der Empfänger die Antragsformulare bei seinem persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.
Zur Bewilligung des Antrages muss ein Businessplan erstellt werden. Dieser muss folgende Unterlagen enthalten:
Eine Begutachtung der Unterlagen durch eine fachkundige Stelle ist nicht notwendig. Nach dem Einreichen aller Unterlagen entscheidet der persönliche Ansprechpartner bzw. Fallmanager des Antragstellers bei der Agentur für Arbeit über dessen Antrag auf Einstiegsgeld.
Die Arbeitslosigkeit trifft die meisten Menschen völlig unerwartet. Sie dachten eigentlich, man sei mit Ihnen zufrieden und alles lief wie immer - nur um plötzlich erfahren zu müssen, dass Einsparungen wichtiger sind als Ihre Arbeitskraft? Oder waren Sie überzeugt davon, dass Ihr Chef Ihre langjährige Erfahrung und Treue zu schätzen weiß, und waren plötzlich arbeitslos, weil Ihre Stelle an einen jüngeren Kandidaten weitergereicht wurde?
Helmut K. war 2009 als einer von rund fünf Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos - und einer von nur 150.000, die ihre Situation nutzten und zum besseren wendeten, indem sie sich selbst zum Chef machten und ein eigenes Unternehmen gründeten. Lesen Sie, wie es auch Helmut K. so wieder zum Tischlermeister brachte.
Warum sollte ich das Risiko eingehen, mich ohne Ersparnisse selbständig zu machen?
Wer arbeitslos ist, scheut oft das finanzielle Risiko, das mit einer Existenzgründung einhergeht. Doch nur die wenigsten wissen, dass eine Verschuldung durch eine Existenzgründung eher unwahrscheinlich ist. Wie eine gemeinsame Studie des DIW Berlin und des Instituts für die Zukunft der Arbeit (IZA Bonn) kürzlich zeigte, sind knapp 70 Prozent der Gründungen aus der Arbeitslosigkeit nach fünf Jahren noch erfolgreich auf dem Markt. Das liegt vor allem daran, dass der Staat gründungswillige Empfänger von ALG in der Anfangszeit ihrer Gründung finanziell unterstützt.
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