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eCommerce – Pflicht zum Anerkannten Vertreter für China & Co. Händler

Die Pflicht zum Anerkannten Vertreter lässt die Herzen der europäischen Online-Händler höher schlagen. Tatsächlich müssen letztere in der EU eine ganze Latte an Gesetzen einhalten, während CHINA & CO. Elektronikschrott, Kosmetik, Spielzeug und andere Artikel weiter lustig exportieren. Vorgelegte Urkunden sind überwiegend oft weder bei der EU registriert noch die austellenden Behörden bekannt. Photoshop lässt grüssen. Insbesondere die Pflichten aus dem Elektro- und Verpackungsgesetz und Vorschriften aus der Verordnung zur Produktsicherheit bergen hohe Risiken für die euopäischen Konsumenten. Bei problemen verschwinden die Händler einfach udn es kann keiner haftbar gemacht werden. Und am nächsten Tag gibt es die Produkte dann wieder auf den Marktplätzen unter einem anderen Label zu kaufen.Wieso sind aber die chinesischen Händler so erfolgreich?

China Vorteil 1: Unschlagbare Versandkosten

Der Ursprung der niederigen Tarife geht auf eine Regelung des Weltpostverein zurück, der seit 1874 den internationalen Postverkehr regelt. Günstige Tarife waren hier eigentlich mal zur Unterstützung armer Länder gedacht. Inzwischen kann man bei China aber nicht mehr von einem Drittland sprechen, das auch noch über günstige Tarife gefördert werden muss, beklagen europäische Händler. So kostet der Versand eines Ladegeräts von China nach Potsdam weniger, als wenn das Gerät aus Paris kommen würde. Die Entscheidung für die Anpassung der Tarife wird am 24. September 2020 auf dem vom Weltpostverein in Genf einberufenen Sonderkongress diskutiert.

China Vorteil 2: Keine Einhaltung der Regeln/ Gesetze/ Steuern

Jährlich werden von Chinesen alleine 70 Millionen Elektrogeräte im Wert von mehr als einer Milliarde Euro im Jahr direkt aus China an private Haushalte in Deutschland geliefert. Das entspricht 10-15% aller Gesamtbestellungen deutscher Konsumenten im Bereich Elektronik und Kommunikation mit steigender Tendenz. Das alle Geräte über das deutsche CE Zeichen verfügen darf man getrost bezweifeln. Damit ist die Produktsischerheit und vor allen Dingen die Haftung nicht geklärt, da sich die Marktplatzbetreiber bisher entspannt zurücklegen. Die Summer der eingesparten Kosten für Sicherheitstests und Haftung geht sicher auch hier in die Millionen, wie deutsche Unternehmen schätzen.

Nationale Vorschriften

BattG
Batteriegesetz

BGebG
Bundesgebührengesetz

ElektroG
Elektro- und Elektronikgerätegesetz

ElektroGBattGGebV
Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz und zum Batteriegesetz

KrWG
Kreislaufwirtschaftsgesetz in der seit dem 01.06.2012 geltenden Fassung

Europäische Rechtgrundlagen

Batterie-Richtlinie
Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG

WEEE-Richtlinie
Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.07.2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Weitergehende Informationen

Weitere Informationen der europäischen Kommission zu Thema Batterien (klick).

Eine Liste der nationalen Gesetze und Ansprechpartner in den EU-Mitgliedsstaaten findenSie hier.

Ebenso zeigt sich, dass chinesische Anbieter weiterhin deutsche Steuern sparen. Zwar liegen Umsatzsteuernummern meistens vor, aber Umsätze  würden schlichtweg einfach nicht gemeldet. Oder es werden Umsatzsteuernummern von deutschen Händlern gefälscht und auf die Marktplätze hochgeladen, wie Insider bestätigen.

NEU: Pflicht zum anerkannten Vertreter ab 16. Juli 2021 - Neue Rechtsgrundlage der Europäischen Union

Die europäische Union will das nun beenden und Verkäufer greifbar machen. Dies weil die auf den Marktplätzen angegebenen Kontaktdaten, Adresse oder Telefonnummer falsch sind oder gar nicht existieren, wie es der TÜV Rheinland festgestellt hat. Mit der  Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten mit Wirkung zum 16. Juli 2021 wird das geändert. Dann können Online-Händler aus Drittstaaten ihre Produkte nur noch mit einer anerkannte Vertretung innerhalb der EU auf dem europäischen Markt anbieten.

So wird der Verbraucherschutz gestärkt, Steuergerechtigkeit eingeführt und die Produktsischerheit wie eben das CE-Zeichen widerhergestellt. Europäische Händler erwarten sich dadurch deuutlich bessere Wettbewerbsbedingungen. Der anerkannte Vertreter ist laut EU eine wirksame Methode, um dafür zu sorgen, dass keine unsicheren oder nicht konformen Produkte in der Union in Verkehr gebracht werden. Anzuwenden ist diese neue Regelung vor dem „Inverkehrbringen“ und der erstmaligen Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt:

„Bevollmächtigter“ kann jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben in Erfüllung der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union oder der Anforderungen dieser Verordnung wahrzunehmen (Artikel 220, 254, 256, 257 und 258 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Folgende Dienstleistungen sind durch den anerkannten Vertreter zu erbringen

  • Zugriff auf hochwertige und umfassende Informationen des Herstellers
  • Nutzung von Software/ Systemen ICSMS/ RAPEX
  • Austausch von Informationen zwischen den Marktüberwachungsbehörden und bei der Verwendung von Beweismitteln und Ermittlungsergebnissen
  • Anmeldung von Produkten zu physischen Kontrollen oder Laborprüfungen
  • Nutzung der Daten des anerkannten Vertreters auf dem Produkt oder  Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument sowie der Name, der eingetragene Handelsname oder die eingetragene Handelsmarke und die Kontaktdaten des Produzenten/ Händlers aus dem Drittstaat
Andreas Schilling

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