Fördermittel

Corona Zuschüsse für Selbstständige, Freiberufler, KMU

Der Corona Virus bringt gerade die kleinen Unternehmen, Selbstständige, Freelancer und KMU in massive Schwierigkeiten - und das wird 100% genaus so kommen, wenn die einzelnen Länder nicht konsequenter mit Corona Virus Fördermitteln, Corona Virus Zuschüssen, Corona Virus Krediten und nicht rückzahlbaren Hilfen gegensteuern. Aktuell berichten Unternehmer über bizarre Kreditgespräche bei Ihren Banken als Soforthilfe.

Und was bringen Kredite, wen schon die Raten aus bestehenden Darlehen gerade so bezahlt werden können. Es fällt einfach der unternehmerische Gewinn weg, also von was soll der Unternehmer seine Privatentnahme bezahlen oder das Geschäftsführergehalt?

NEU: Corona Massnahmen Rechner für KMU (Link)

Erste vielversprechende Anläufe gibt es in Bayern mit bis zu 30.000€ , aber nur wenn man keine Rücklagen hat und viele Unternehmer haben die natürlich. Wer also brav gespart hat, ist jetzt der Dumme.  Wie ist aktuell die Lage der Corona Virus - Zuschüsse für Selbstständige, Freiberufler, KMUin den einzelnen Bundesländern? Welche Zuschüsse, Fördermittel, Programme werden angeboten und wo sind die Links dazu?

1. Corona Virus - Zuschüsse Bund/ Schutzschild für Beschäftigte

1.1 Corona Virus - Zuschüsse Bund - Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend zum 01. März 2020

Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Dabei muss man sagen, dass das Konzept nicht neu ist und vom Minister Heil lediglich angepasst wurde. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Leider sind die Arbeitsämter aktuell überfordert und die Leitungen dicht.

1.2 Corona Virus - Zuschüsse Bund - Steuerliche Liquiditätshilfe Finanzamt

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Dies ist tatsächlich ein wirkungsvolles Instrument, dass sofortige Liquidität schafft. Aber auch das Finanzamt ist wegen der Infektionsgefahr in bestimmten Städten nur zu 50 Prozent besetzt. Im Einzelnen:

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
  • Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.
  • Antragsformular Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

1.3 Corona Virus - Zuschüsse Bund - Unternehmerischer Gewinn und weitere Kosten über das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei durch die Regierung geschlossenen Branchen (Landesregierung)

Ja, Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall und auch Kosten ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde. Wichtig hier die §§

  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
  • https://www.lds.sachsen.de
  • § 31 - Berufliches Tätigkeitsverbot (Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht)
    • Einzelhandel (siehe Ausnahmen LEH, Friseure, etc.)
    • Gastronomie
    • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, sofern nicht unter §5 (Einschränkung des Betriebs von Gaststätten) fallend
    • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
    • Beherbergung
    • Clubs/ Diskotheken
    • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
    • Museen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Schauspielhäuser, Freilichttheater, Kinos, Musiktheater
    • Ausstellungshäuser
    • Kinder und Jugendarbeit
    • Planetarien
    • Zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen
    • Volkshochschulen
    • Sprach- und Integrationskurse
    • Musikschulen
    • Literaturhäuser
    • Bildungseinrichtungen
    • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen, Dampfbäder
    • Fitness- und Sportstudios
    • Mensen und Cafés der Studentenwerke
    • Sportanlagen
    • ...
  • § 33 - Inhaber von Gemeinschaftseinrichtungen, die geschlossen werden wie Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager und §36 mit Obdachlosenunterkünfte, Massenunterkünfte, ...
  • § 56 Entschädigung entgangener Umsatz - Die Anträge nach Absatz 5 sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dem Antrag ist von  Selbständigen eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Höhe des letzten beim Finanzamt nachgewiesenen Arbeitseinkommens beizufügen. Ist ein solches Arbeitseinkommen noch nicht nachgewiesen oder ist ein Unterschiedsbetrag nach Absatz 3 zu errechnen, so kann die zuständige Behörde die Vorlage anderer oder weiterer Nachweise verlangen.
  • § 69 Kostenerstattung - Kosten für Maßnahmen nach § 17 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 3, soweit sie von der zuständigen Behörde angeordnet worden sind und die Notwendigkeit der Maßnahmen nicht vorsätzlich
    herbeigeführt wurde (Hygenie), Kosten für ärztliche Untersuchungen, etc.
  • § 66 Behörde - Verpflichtet zur Zahlung der Entschädigung nach § 56 ist das Land, in dem das Verbot erlassen worden ist.

Das wird wohl das Programm der Wahl für Tourismus, LEH und alle betroffenen auf Anordnung geschlossenen Branchen werden, in Kombination mit Länderprogrammen.

NEU: Entschädigung bis 2.016 Euro/ Monat für Eltern, die Einkommen aufgrund geschlossener KITA/ Schule verlieren

  • 67 Prozent des Nettoeinkommens und bis zu 2.016 Euro im Monat
  • Eltern, die wegen Schul- und Kitaschließungen nicht zur Arbeit können
  • Nachweisbare finanzielle Einbußen
  • keine anderweitige zumutbare Betreuung der Kinder (anderer Elternteil oder  Notbetreuung in den Einrichtungen)
  • Kein Anspruch auf Entschädigung als Erwerbstätiger (Kurzarbeitergeld )
  • Auszahlung der Gelder über die Arbeitgeber

1.4 Corona Virus - Zuschüsse Bund - Schutzschirm für Selbstständige Freelancer und Gewerbetreibende, Kleine Unternehmen

In Vorbereitung - Erste Ergebnisse ab 25.03.2020 durch BMWI !!! Es sollen bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden für die drei Millionen Selbstständigen und Kleinstunternehmen.

Bundes- und Ländersoforthilfen sind kombinierbar, aber nur bis zur vom Bund festgesetzten Grenze (9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten; 15.000 Euro mit bis zu 10 Beschäftigten). Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigen haben aktuell keine Chance of den Schutzschirm und müssen bspw. über den Unternehmerkredit gehen.

  • https://www.bmwi.de
  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise
  • Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass
  • Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe
  • Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten
  • Einmalzahlung bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigte
  • laufende Miet- und Pachtkosten
  • Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden
  • Eidesstattliche Versicherung

TIPP: Legen Sie jedem Antrag einen Vermögensnachweis bei, so wie Sie es auch bei einem Bankkredit machen würden. Dann haben Sie alle subventionsrechtlichen Tatsachen bekanntgegeben.

Die Abwicklung der Hilfen erfolgt wie bei der Fluthilfe über die Bundesländer. Eine Kumulierung mit Länderhilfen und De-Minimis-Beihilfen ist möglich:

1.5 Corona Virus - Zuschüsse Bund - Wohngeld

Mieter, also auch Selbstständige, die im Zuge der Corona-Krise die Miete der Wohnung nicht mehr zahlen können, sollten frühzeitig mögliche Wohngeldansprüche prüfen. Gleiches gelte für selbstnutzende Eigentümer, die beispielsweise Kredite bedienen müssen oder sonstige immobilienbezogene Aufwendungen haben.

1.6 Corona Virus - Zuschüsse Bund - ALG II für Selbständige ohne Prüfung Vermögen

Laut der Bundesagentur für Arbeit können ab sofort ALG II Anträge unkompliziert gestellt werden. So soll die Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt werden. Diese ALG II Anträge heissen bei Selbstständigen "Aufstockendes Hartz IV". Damit können Sebstständige ihre privaten Kosten wie Miete und Lebensunterhalt bis zu 6 Monate finanzieren. Zuschuss gibt es ab Antragsdatum!

1.7 Corona Virus - Zuschüsse Bund - Notfall-KiZ (Kinderzuschlag)

Geschaffen für Eltern, die angesichts von Kita- und Schulschließungen die Kinder oft selbst betreuen müssen, in Kurzarbeit sind oder Einkommenseinbußen wegen ausbleibender Aufträge (Selbstständige) haben. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung

  • Berechnungsgrundlage deutlich verkürzt
  • Pro Kind monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich
  • www.notfall-kiz.de

1.8 Corona Virus - Zuschüsse Bund - Aussetzung der dreiwöchigen Insolvenzpflicht bis 30. September 2020

Eine eigentlich gute Massnahme, um das Risiko im Gefängnis zu landen als Geschäftsführer ausschliessen zu können. Damit haben die Chefs die Zeit zum Brände löschen. Wenn aber Löschmittel fehlen, hilft das auch wenig.

1.9 Corona Virus - Zuschüsse Bund - Stundung Sozialbeiträge

Wer noch keine Kurzarbeit angemeldet hat sollte das hier nutzen! Denn die Arbeitgeber in Deutschland können im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise Sozialversicherungsbeiträge gestundet bekommen. Hierzu ist Antrag bei dem Sozialversicherungsträger zu stellen.

1.10 Corona Virus - Zuschüsse Bund - KFW Bank Kredit zu Sonderkonditionen und hoher Bürgschaft/ Ausfallabsicherung

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Leider brauchen Unternehmen aktuell keine neuen Kredite sondern GRATIS Liquidität, um die laufenden Kosten zu bezahlen.

Weitere Kredite werden eher nicht helfen. Denn von welchen Umsätzen in welcher Zukunft sollen Firmen im Shutdown die Kreditzinsen bezahlen. Zudem haben die Hausbanken häufig noch keine weiterführenden Informationen zu den KFW Krediten – und Unternehmen berichten von inhaltslosen Gesprächen. Zu hören ist auch von Zuschlägen zu den KFW Konditionen, da halt die Hausbank immer noch ein Risiko trägt! Aktuell verlangen die Banken je nach Ausfallwahrscheinlichkeit  Zinsen zwischen 1 und 7,5 Prozent. Und bitte beachten Sie also, dass es sich bei den KFW Angeboten nicht um Zuschüsse handelt. Das Darlehen inkl. Zinsen muss komplett zurückgezahlt werden. Hier ist unklar warum der Wirtschaftsminister keine 100% Ausfallbürgschaft gibt und die Darlehen nicht direkt über die Länderbanken ausgegeben werden?

  • KfW-Unternehmerkredit (037)
  • KfW-Kredit für Wachstum (290)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (073)
  • Großbürgschaftsprogramm
  • Sonderprogramme
  • ...

Die KfW wird zudem (laut Plan) für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90%. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.

Zur Antragsstellung der nachfolgenden Produkte, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner.

2. Corona Virus - Zuschüsse Baden-Württemberg

2.1 Corona Virus - Zuschüsse Baden-Württemberg - Corona-Soforthilfe Zuschuss

Das Land BW Unterstützt jetzt auch Kleinunternehmen und sogenannte Solo-Selbstständige, die von der Coronavirus-Krise betroffen sind

  • ab 25.03.2020
  • mit bis zu fünf Beschäftigten einmalig bis zu 9.000 Euro
  • mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 15.000 Euro
  • mit bis zu 50 Beschäftigten bis zu 30.000 Euro
  • Antragsstellung über die Kammern (IHK, HWK)
  • Antragsformular (LINK)
  • Auszahlung über L-Bank (https://www.l-bank.de)

2.2 Corona Virus - Zuschüsse Baden-Württemberg - Kredite L-Bank

Die L-Bank kann mit ihrem Angebot sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen den Südwest-Unternehmen auch in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen.

3. Corona Virus - Zuschüsse Bayern

  • Infoseite Bayerische Staatsregierung: https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/
  • Infoportal DEHOGA Bayern: https://www.dehoga-bayern.de/aktuelles/coronavirus/

3.1 Corona Virus - Zuschüsse Bayern - Soforthilfeprogramm (5.000 - 30.000€ nicht rückzahlbar)

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Das kann beantragt werden, wenn alle Privatmittel zum Ausgleich der Unternehmensmisere aufgebraucht sind. Also wenn Sie eh kurz vor der Pleite stehen. Laut Bayerischem Rundfunk sind bereits über 50.000 Anträge eingegangen.

Wichtig hier auch " Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können". Da sollte man also genau aufpassen, ob nicht irgendwo ein kleines Vermögen, Immobilien, Aktien etc. schlummern. Und dann bewegen Unternehmen mit 5 Beschäftigten im Monat sicherlich 15.000 - 30.000 Kosten, da sind die 5.000€ wohl eher als Witz zu verstehen. Für den Freelancer udn Einzelkämpfer dagegen sicher passend.

  • https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
  • Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr, Telefon: 089/12 22 20.  E-Mail: direkt@bayern.de
  • Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
  • Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen.
  • Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
  • Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller an Eides statt versichert, alle Angben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat.
  • Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
    • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
    • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
    • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
    • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro
  • Der Förderantrag PDF (1,44 MB) ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München (= Bewilligungs- und Vollzugsbehörden) abrufbar und online ausfüllbar.
  • Es wird gebeten, den online ausgefüllten Antrag auszudrucken und zu unterschreiben und entweder
    • als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden

    oder

    • per Post an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden.

    Örtlich zuständig ist die Bewilligungsbehörde, in deren Bezirk die Betriebstätte bzw. Arbeitsstätte des Antragstellers liegt. Liegt die Betriebs-/Arbeitsstätte im Stadtgebiet München ist Bewilligungsbehörde die Stadt München.

    Die Soforthilfe wird von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

    Es wird dringend gebeten, keine Förderanträge an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu schicken bzw. zu mailen.

  • Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die für den Antragsteller örtlich zuständige Vollzugsbehörde.

    Stadtgebiet München

    Landeshauptstadt München
    Referat für Arbeit und Wirtschaft
    Herzog-Wilhelm-Straße 15
    80331 München
    Tel: 089 233-22070
    E-Mail: wirtschaft-corona@muenchen.de
    Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft

    Regierungsbezirk Oberbayern außer Stadtgebiet München
    Regierung von Oberbayern
    Maximilianstraße 39
    80538 München
    Telefon: 089 2176-0
    E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
    Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de

    Regierungsbezirk Niederbayern
    Regierung von Niederbayern
    Regierungsplatz 540
    84028 Landshut
    Tel: 0871 808-2022
    E-Mail: soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de
    Internet: www.regierung.niederbayern.bayern.de

    Regierungsbezirk Oberpfalz
    Regierung der Oberpfalz
    Emmeramsplatz 8
    93047 Regensburg
    Tel: 0941 5680-1141
    E-Mail: Corona-Soforthilfe-fuer-Unternehmen@reg-opf.bayern.de
    Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de

    Regierungsbezirk Oberfranken
    Regierung von Oberfranken
    Ludwigstraße 20
    95444 Bayreuth
    Tel: 0921 604-1309
    E-Mail: sachgebiet20@reg-ofr.bayern.de
    Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de

    Regierungsbezirk Mittelfranken
    Regierung von Mittelfranken
    Promenade 27
    91522 Ansbach
    Tel: 0981 53-1320
    E-Mail: soforthilfe.corona@reg-mfr.bayern.de
    Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de

    Regierungsbezirk Unterfranken
    Regierung von Unterfranken
    Peterplatz 9
    97070 Würzburg
    Telefon: 0931 380-1273
    E-Mail: soforthilfecorona@reg-ufr.bayern.de
    Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de

    Regierungsbezirk Schwaben
    Regierung von Schwaben
    Fronhof 10
    86152 Augsburg
    Telefon: 0821 327-2428
    E-Mail: soforthilfe-corona@reg-schw.bayern.de
    Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de

3.2 Corona Virus - Zuschüsse Bayern - LfA Förderbank  (Kredite)

Auch die Bürgschaftsbank Bayern wird gestärkt, um ihre mittelständischen Kunden noch besser unterstützen zu können. Die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit werden auf jeweils 80 Prozent großzügig angehoben, das Antragsverfahren erheblich beschleunigt.

3.3 Corona Virus - Zuschüsse Bayern -Bayern Fonds

Zum Schutz größerer Mittelständler legt die Staatsregierung einen Bayernfonds auf. Der Bayernfonds soll eine Alternative zu Liquiditätshilfen bieten, um sich an solide aufgestellten, aber von der Corona-Krise gebeutelten systemrelevanten Unternehmen beteiligen zu können.

4. Corona Virus - Zuschüsse Berlin

  • Infoportal Berliner Senat: https://www.berlin.de/corona/
  • Website Senatsverwaltung für Wirtschaft: https://www.berlin.de/sen/web/corona/
  • Infoportal DEHOGA Berlin: https://www.dehoga-berlin.de/brancheninfos/news/detail/fortlaufende-aktuelle-mitgliederinformationen-in-sachen-corona-virus/

4.1 Corona Virus - Zuschüsse Berlin  - Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I - Schutzschirm für Berliner Unternehmen und Arbeitsplätze

Der Senat hat sich heute in einer außerordentlichen Sitzung auf Soforthilfemaßnahmen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler verständigt.

  • ab Freitag, den 27. März 2020, um 12:00 Uhr
  • https://www.ibb.de
  • Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten
  • Freiberufler und Soloselbständige
  • Branche Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus
  • Es muss im Einzelfall nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist;
  • Im Rahmen der Antragstellung soll erklärt werden, dass Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden;
  • Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche;
  • Die Höhe des Zuschusses wird auf 5.000 Euro begrenzt. Er kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monate für Mehrpersonenbetriebe.

4.2 Corona Virus - Zuschüsse Berlin - Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I - Kredite über die IBB

  • Überbrückungskredite
  • Liquiditätsfonds der IBB
  • produzierenden Gewerbe und Öffnung für Tourismus, Hotellerie, Gaststätten und Einzelhandel, aber auch für Clubs und Res­taurants

5. Corona Virus - Zuschüsse Brandenburg

Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können sich ab sofort an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.

5.1 Corona Virus - Zuschüsse Brandenburg- Soforthilfeprogramm (9.000 - 60.000€ nicht rückzahlbar)

  • Ab 25. März, 9:00 Uhr
  • Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.
  • teilweiser finanzieller Ausgleich der Schäden, die durch die Coronakrise 2020 verursacht sind
  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 EUR
  • https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

6. Corona Virus - Zuschüsse Bremen

6.1 Corona Virus - Zuschüsse Bremen - Kredite über die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB)

  • Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 20.000 Euro
  • Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 10 Beschäf-tigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, Soloselbständige sowie freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • https://www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html
  • https://www.bremen-innovativ.de

6.2 Corona Virus - Zuschüsse Bremen - Kredite über die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB)

  • verbesserte Konditionen
  • bis zu 1 Mio. Euro für Betriebsmittel
  • Freiberufler*innen, Kleinunternehmer*innen

7. Corona Virus - Zuschüsse Hamburg

7.1 Corona Virus - Zuschüsse Hamburg - Kredite über die IFB Hamburg

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • darlehensbasierte Förderprogramme für Unternehmensfinanzierungen
  • Förderprogramme "Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge" und "Hamburg-Kredit Wachstum"
  • Jetzt auch für Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die aufgrund von Umsatzausfällen wegen des Corona-Virus entstehen
  • https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen

8. Corona Virus - Zuschüsse Hessen

8.1 Corona Virus - Zuschüsse Hessen - Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe

  • gewerblichen Unternehmen,
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (ausgenommen Primärerzeugung),
  • Sozialunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die vom Finanzamt als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG anerkannt wurden, sowie
  • Selbstständigen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen
  • mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, mit Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens bzw. Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson in Hessen.
  • Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten) und beträgt bis zu:
    • Bis zu   5 Beschäftigte:  10.000 Euro für drei Monate,
    • Bis zu 10 Beschäftige:   20.000 Euro für drei Monate,
    • Bis zu 50 Beschäftigte:  30.000 Euro für drei Monate.
    Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
    • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
    • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
    • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
    • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
  • https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe

8.2 Corona Virus - Zuschüsse Hessen - Förderkredite über die WIBank

  • Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
    • kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz
    • Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro
    • Aufstockung durch Hausbank um mindestens 50 Prozent
    • keine banküblichen Sicherheiten
  • Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
    • KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz
    • Hausbank
    • Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro

8.3 Corona Virus - Zuschüsse Hessen - Bürgschaften über die Bürgschaftsbank Hessen

9. Corona Virus - Zuschüsse Mecklenburg-Vorpommern

  • Informationsportal Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus
  • Website DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern: https://www.dehoga-mv.de/aktuelles/coronavirus/betroffenheit-des-gastgewerbes.html
  • https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell/?id=158489&processor=processor.sa.pressemitteilung

Um den Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen zu können, hat das Wirtschaftsministerium ein 100-Millionen-Euro-Kredit Hilfspaket geschnürt.

9.1 Corona Virus - Zuschüsse Mecklenburg-Vorpommern - Sonderprogramm für Landesbürgschaften über die Bürgschaftsbank

  • KMU
  • Bearbeitungsdauer 1 bis 2 Wochen
  • Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M-V für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall.
  • abgekürzte und vereinfachte Verfahren für Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro

9.2 Corona Virus - Zuschüsse Mecklenburg-Vorpommern - Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU über die GSA

  • Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler
  • rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro
  • betriebliche Ausgaben bis 200.000 Euro.

10. Corona Virus - Zuschüsse Niedersachsen

Die Landesregierung mit einem Nachtragshaushalt ein großes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus auf den Weg gebracht. 1,4 Milliarden Euro

10.1 Corona Virus - Zuschüsse Niedersachsen - Kredit Bürgschaften über die NBB

  • Bürgschaften bis 2,5 Millionen Euro
  • 240.000 Euro im Expressverfahren

10.2 Corona Virus - Zuschüsse Niedersachsen - Kredite über die NBANK

  • Kredit-Programm (bis 50.000 Euro und höher (in Vorbereitung)
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • schnelle Liquiditätshilfe
  • direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben

10.3 Corona Virus - Zuschüsse Niedersachsen - Liquiditätszuschuss ohne Rückzahlung 20.000€ über das Land Niedersachsen

  • Soloselbstständige und Kleinunternehmen, mit bis zu 49 Beschäftigte
  • 20.000 Euro je Unternehmen
  • einmaliger Zuschuss
  • https://www.nbank.de/Service/News/Soforthilfen-starten.jsp

11. Corona Virus - Zuschüsse Nordrhein-Westfalen

  • Informationsportal des Landesregierung NRW zum Corona-Virus: https://www.land.nrw/corona
  • Informationsportal speziell für Arbeitgeber und Unternehmen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
  • http://www.ihk-nrw.de/beitrag/informationen-hilfsangebote-ihks-nrw-coronavirus
  • Infoportal DEHOGA NRW: https://www.dehoga-nrw.de/dehoga-nrw/fachgruppen/fachthemen/umgang-mit-coronavirus/

11.1 Corona Virus - Zuschüsse Nordrhein-Westfalen - NRW-Soforthilfe 2020

  • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind,
  • ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und
  • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind
  • oder
    • sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro. Kann der Referenzmonat nicht herangezogen werden (bei Gründungen) gilt der Vergleich mit dem Vormonat.
    oder
    • der Umsatz durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurde
    oder
    • die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)
  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
  • https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

11.2 Corona Virus - Zuschüsse Nordrhein-Westfalen - 72-Stunden-Expressbürgschaft über die Bürgschaftsbank

12. Corona Virus - Zuschüsse Rheinland-Pfalz

  • Informationsportal Landesregierung Rheinland-Pfalz: https://www.rlp.de/index.php?id=33381
  • Website DEHOGA Rheinland-Pfalz: https://www.dehoga-rlp.de/cms/iwebs/default.aspx
  • https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

12.1 Corona Virus - Zuschüsse Rheinland-Pfalz - Betriebsmittelkredite sowie Bürgschaften über die ISB

13. Corona Virus - Zuschüsse Saarland

  • Website Landesregierung Saarland: https://www.saarland.de/254042.htm
  • Website DEHOGA Saarland: https://www.dehogasaar.de/coronainformationen/

10-Punkte-Plan für die saarländische Wirtschaft vorgestellt. Dazu zählen Informations- und Beratungsangebote für Unternehmen ebenso wie schnell verfügbare Liquiditätshilfen und Bürgschaften für Unternehmen mit kurzfristigen corona-bedingten Schwierigkeiten.

13.1 Corona Virus - Zuschüsse Saarland - Kleinunternehmer-Soforthilfe bis zu 100.000€

  • Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer
  • mit nicht mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • 3.000 bis 10.000 Euro
  • unterschriebener Antrag und Gewerbeanmeldung
  • Zahlreiche Massnahmen müssen vorher gemacht werden (Steuerstundung, Kurzarbeit, etc.)
  • https://www.saarland.de

14. Corona Virus - Zuschüsse Sachsen

14.1 Corona Virus - Zuschüsse Sachsen - Hilfsfonds/ Kredite über die SAB bis zu 100.000€

Sachsen will für Klein- und Kleinstunternehmen einen Hilfsfonds einrichten. Das sagte der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig auf einer Pressekonferenz am Abend in Dresden. 10.000 bis 12.000 Unternehmen aus Sachsen könnten dadurch unterstützt werden.

  • kleine Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
  • öffentliches Darlehen
  • nachrangiges Liquiditätshilfe-Darlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wir
  • Vergabe über die Sächsische Aufbaubank
  • Voraussetzung: Umsatzrückgänge und unverschuldete wirtschaftliche Notlage aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
  • sollten Bund oder EU während der Laufzeit des Programms ein Förderprogramm mit ähnlicher Zielrichtung auflegen, muss dieses Programm vorrangig in Anspruch genommen werden
  • Hotline 0351 4910-1100
  • https://www.sab.sachsen.de/meta/sab-news.jsp#nw-146624

14.2 Corona Virus - Zuschüsse Sachsen - Sachsen hilft sofort - Darlehen bis 50.000 für Kleinstunternehmen, Freelancer, Selbstständige

  • Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR
  • Jahresumsatz per 31. Dezember 2019 beträgt maximal 1 Mio. EUR
  • Sitz oder Betriebsstätte befindet sich im Freistaat Sachsen und der Liquiditätsbedarf besteht für diese Einrichtungen
  • Unternehmen war per 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund
  • Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise
  • Darlehenshöhe im Regelfall von mind. 5.000 EUR bis max. 50.000 EUR
  • https://www.sab.sachsen.de

15. Corona Virus - Zuschüsse Sachsen-Anhalt

  • Website der Landesregierung von Sachsen-Anhalt: https://stk.sachsen-anhalt.de/service/corona-virus/
  • https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/
  • Website des DEHOGA Sachsen-Anhalt: https://www.dehoga-sachsen-anhalt.de/aktuell/

15.1 Corona Virus - Zuschüsse Sachsen-Anhalt - Kredite Investitionsbank Sachsen-Anhalt

16. Corona Virus - Zuschüsse Schleswig-Holstein

  • Website der Landesregierung Schleswig-Holstein:: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
  • Website des DEHOGA Schleswig-Holstein: https://www.dehoga-sh.de/aktuelles (nur für Mitglieder)

Sofort-Hilfe für Kleine und mittelständische Unternehmen über zinslose Steuerstundungen durch das Finanzministerium und Krediten über die Förderbanken.

16.1 Corona Virus - Zuschüsse Schleswig-Holstein - Soforthilfeprogramm

  • Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die im Haupterwerb
  • bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 EUR,
  • 5 bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR
  • per E-Mail an soforthilfezuschuss@ib-sh.de bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein - Antrag (pdf)

16.2 Corona Virus - Zuschüsse Schleswig-Holstein - Kredite über die SB.SH

  • Darlehensprogramm "IB.SH Mittelstandskredit"
  • garantierter Rahmen von fünf auf zehn Millionen Euro zu verdoppelt

17. Corona Virus - Zuschüsse Thüringen

Ausgeweitetes Bürgschaftsprogramm für alle Thüringer Unternehmer, kleine und mittelständische Unternehmen wie auch Freiberufler über die Thüringer Aufbaubank.

17.1 Corona Virus - Zuschüsse Thüringen - Soforthilfeprogramm Corona 2020

Der Zuschuss wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist.

  • 1 bis 5 5.000 EUR
    6 bis10 10.000 EUR
    11 bis 25 20.000 EUR
    26 bis 50 30.000 EUR
  • Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008).
  • Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen mit bis zu 50 Beschäftigten.
  • https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Corona-Soforthilfe-2020#foerderzweck

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

Blogger, Interims Manager, CSMO, CMO, Marketingprofi Digitalisierung, Funnel, Leadgeneration

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