Corona Überbrückungshilfe III – Jetzt 70-90% Zuschuss zu Marketingausgaben

Die Corona Überbrückungshilfe III wurde zum 20.01.201 verbessert, erweitert und aufgestockt (siehe Artikel BMWI). Insbesondere wurde die Laufzeit des Programms für Unternehmen bis Ende Juni 2021 verlängert. Damit werden für die Monate Januar - Juni 2021 hohe Zuschüsse bezahlt. Und jetzt können in 2021 auch Unternehmen, die nicht direkt oder indirekt betroffen sind Zuschüsse beantragen, was den Kreis der Empfänger signifikant erweitert. Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unseren Gratis Fördermittel Check (Klick) und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Lesen sich auch unsere Infos zur Novemberhilfe und Neustarthilfe.


Corona Überbrückungshilfe III - Wie bekomme ich 70-90% Zuschuss zu den Marketingausgaben?

1.Umsatzeinbruch, Fixkosten, Beihilferecht

Unternehmen, die durch einen Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder direkt oder indirekt (80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen) betroffen sind. Dazu zählen die Branchen (Gastronomie, Hotel, Veranstaltungsstätten). Auch nicht direkt oder indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen können die Förderung beantragen sofern:

  • in einem Monat (01-06.2021) einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben
  • bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
  • Geltung der Obergrenzen des europäischen Beihilferechts (70% und Kleinst- und Kleinunternehmen 90% ihrer nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten)
  • Höchstbetrag der Abschlagszahlungen 100.000 Euro
  • bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet, bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent werden 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet und bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt.
  • Generell ist die Unterstützung auf höchstens 3 Mio. EUR je Unternehmen begrenzt.

2. Umsatzgrenze 750 Millionen Euro (2020) nicht erreicht

3. Unternehmen, Soloselbstständiger, Angehöriger der freien Berufe

4. Am 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten

Rechenbeispiel - Marketingzuschuss

Wenn Sie also als Kleinunternehmen einen Umsatzrückgang von 70% haben, erhalten Sie auf die anrechnungsfähigen Fixkosten einen Zuschuss von 90%, sofern Sie diese Kosten in den Verlustbereich im Antragsmonat bringen. Mit zusätzlichen Marketingausgaben ist das oft möglich.

Welche Marketingkosten werden gefördert?

Um das Verfahren möglichst unbürokratisch und einfach auszugestalten, gibt es vom BMWI einen Musterkatalog fixer Kosten (Download), die berücksichtigt werden können:

Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent, der
Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung etc., Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.

Diese Kosten, die erstattet werden können, wurden ergänzt um Digitalisierungsprojekte!

Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Konkret werden entsprechend angemessene Kosten bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind.

Aktuell gibt es übrigens kein Zuschussprogramm, dass 90% Zuschuss auf Marketing-Investitionen bezahlt. Ist Ihr Unternehmen kleiner als 100 Beschäftigte und hat nicht mehr als 20 Millionen Umsatz im Jahr, dann könnten Sie auch das Förderprogramm go digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit einer 50% Förderung in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns darauf an.

Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unseren Gratis Fördermittel Check (Klick) und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Lesen sich auch unsere Infos zur Novemberhilfe und Neustarthilfe.

Corona Überbrückungshilfe III - Gibt es Marketing Projektbeispiele/Projektthemen?

Viele kleine Unternehmen (50-100 Mitarbeiter) nutzen die Corona Krise, um substanziell das Thema Marketing neu zu sortieren. Die wenigsten Unternehmer denken hier an Digitalisierung und haben keine übergreifende Unternehmensvision bzw. Digitalisierungsstrategie. In der Regel schaut man sich das Marketing als losgelösten Bereich an, aber es fehlt eine Substrategie für Personal, Produktion, Vertrieb etc., die zwingend erforderlich ist um einen Programmplan und vernünftige Marketing-Projekte aufsetzen zu können. Denn alle Unternehmensbereiche sind letztlich miteinander verwoben. Die Website ist dann nur das Ergebnis der Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen.

Wesentliche Fragen in Marketing-Digitalisierungs-Projekten sind:

  • Ist die verwendete Website-Technik noch aktuell (CMS, Mailsystem, Shop, Social Media Anbindung)?
  • Ist meine Website ansprechend (Design)?
  • Sind meine Bilder und Inhalte aktuell (Content)?
  • Wird meine Website überhaupt gefunden (SEO Anlalyse)?
  • Halte ich mich an die rechtlichen Rahmenbedingungen (DSGVO, UWG)?
  • Wie können Interessenten mit meiner Firma Kontakt aufnehmen (Kommunikation, WhatsApp, eMail, Skype)?
  • Welche meiner Angebote kann ich zukünftig digitalisieren (Produkte, Dienstleistungen)?
  • Lohnt sich ein Web-Shop für mich?
  • Integrierte Lösung für das Kundenbeziehungsmanagement und Anbindung von Drittsystemen (HR, ERP, SALES)

Mögliche Kosten in Marketing-Digitalisierungs-Projekten sind:

  • Einrichtung eines Onlineshops
  • Anschaffung von Hardware zur besseren Präsentation von Produkten im Online-Shop und in Präsentationssystemen an der Tür / im Flur
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts /der eigenen Homepage
  • Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware, datenfähigen Geräten und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen etc.
  • Ausbau WLAN / Router / Vernetzung
  • Glasfaseranschluss / Hausverkabelung
  • Kosten für digitales Marketing und Werbung (Social-Media, SEO, SEA, E-Mail-Marketing etc.)
  • Kosten für die Betreuung von Social-Media-Kanälen
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung / Beratungsleistungen
  • Dokumentenmanagement
  • Update von Softwaresystemen
  • Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
  • Anschaffung cloudbasierte Telefonanlage
  • Anschaffung von Smartphones/Tablets zur digitalen Kontaktnachverfolgung
  • Anschaffung von Registrierkassen, einschließlich Kassensoftware
  • Digitalisierung der Informationsmappen und Angebotskarten
  • Anschaffung von Hard- und Software (auch Flatscreens) für digitale Gästemappen, Imagefilme, Infobroschüren, Angebote
  • App für Kundenregistrierung
  • Token zur Infektionskettenermittlung u. aktiver Abstandswarnung
  • Gästebindungsprogramme / Software inkl. Einrichtung und Schulung
  • Unternehmensberatung zur Digitalisierung

Wichtig hierbei ist, dass es nichts bringt eine neue schöne Website zu haben, sondern dass diese funktional auf den Kunden ausgerichtet ist, Traffic bringt und Conversations erzeugt auf das gewünschte Produkt/ Dienstleistung. Wir definieren Handlungsfelder im Fachbereich Marketing und identifizieren Chancen und Maßnahmen. Denn auch ein kleines 5-10 Mann-Unternehmen kann durch Digitalisierung entscheidende Vorteile erzielen. Als neutraler, externer Experte mit digitalem Background unterstützen wir bei der Entwicklung von Marketing/ Vertriebs-Bereichsstrategien, die sich an der Vision und der Gesamtstrategie des Unternehmens ausrichten. Dabei gehen wir drei Schritte:

  1. Interview mit der Geschäftsführung zur Aufnahme der IST-Situation
  2. Erarbeiten eines Konzeptes durch Analyse der IST-Prozesse und deren Umsetzung in SOLL-Prozesse
  3. Empfehlung für die selbständige/ unterstützende Umsetzung

TIPP: Schauen Sie sich auch alle anderen Unternehmensbereiche an und versuchen diese in die Digitalisierung einzubeziehen.  Erfolgreichen Digitalisierung muss nicht nur im Marketing stattfinden, sondern kann auch in allen Unternehmensbereichen liegen:

  • Home-Office Ready - Die internen Prozesse können so optimiert werden, dass jeder Mitarbeiter immer und an jedem Ort die gewünschten Informationen finden kann
  • Digitalisieren, dezentralisieren und automatisieren aufwändiger/komplexer administrativer Personalprozesse wie z.B. Urlaubs-, Reise-, Zeiterfassungs- oder Genehmigungsprozesse, Routenpläne
  • Nutzungsfreundliche Oberfläche für eine Anwendung, eine Software oder einen Konfigurator
  • Augmented Reality (AR) Lösungen, die den Kunden in das Produkt eintauchen lassen (das Produkt ist im Raum frei drehbar und erlebbar
  • Digitalisierter Bewerbungsprozess
  • Onboarding, E-Learning und Nachfolgeplanung
  • Papierprozesse mithilfe einer Personalakte digitalisieren
  • Mitarbeiter von Routine-Aufgaben durch Software-Bots entlasten
  • Cloudcomputing
  • Projektmanagement Tools
  • Mobile Enterprise Apps
  • Digitalisierung von Formularen, Prozessen und Dokumentationspflichten
  • Digitalisierung von Rechnungs- und anforderungsbearbeitung
  • Digitalisierung von Produktion und Logistik (3D-Druck, Microsoft HoloLens)
  • Industrie 4.0 (Microsensorik) – Vernetzung von Maschinen mit Instandhaltungssystemen
  • Wartungsprognose auf Basis künstlicher Intelligenz und per WLAN oder Weboberfläche mobil auf Analyse-Daten von Maschinen/ Geräten zugreifen, ein Touchscreen erlaubt die einfache Bedienung vor Ort
  • Roboter

Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unseren Gratis Fördermittel Check (Klick) und wir melden uns umgehend bei Ihnen. Lesen sich auch unsere Infos zur Novemberhilfe und Neustarthilfe.


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.