Die Corona Novemberhilfe für Soloselbstständige ist seit Montag 23.11.2020 erreichbar. Auch für Soloselbstständige interessant, da bi 5.000e ohne Steuerberater abgeholt werden können. Die Ausführungen finden sich hier (BMWI)
Wir haben mal exemplarisch ein Corona Novemberhilfe Antragsverfahre durchlaufen, um die Bestimmungen und die Antragsunterlagen zu erfahren. Als erstes braucht man einen Elsterzugang und seine Identifikationsnummer. Der Login geht dann über den Direktlink https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Für die Corona Novemberhilfe sollten Sie einen eigenen auf das Unternehmen lautenden Elster zugang haben. Das geht natürlich immer auch parallel zum Zugang den der Steuerberater hat.
Hier sehen Sie den kompletten Corona Novemberhilfe Antrag, auf den Sie nach der Verfikation verlinkt werden. Hier gilt es genau zu lesen, um keinen Subventionsverstoß zu machen.
CORONAHILFE IM NOVEMBER
Novemberhilfe
Antrag nur für Soloselbständige - maximale Förderhöhe 5000€
Diesen Antrag auf Corona Novemberhilfe können Sie nur verwenden, wenn Sie Soloselbständiger sind und bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Die Obergrenze der Fördersumme für die Beantragung auf diesem Weg ist 5000 Euro.
In allen anderen Fällen beauftragen Sie bitte einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt damit, den Antrag auf Novemberhilfe für Sie zu stellen.
Formularbeginn
Antragsteller
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Name des Unternehmens
Rechtsform
Adresse & Kontakt
Straße
Postleitzahl
Ort
E-Mail-Adresse
Branchenzugehörigkeit
Bitte geben Sie die Branche an, in der Sie bzw. Ihr Unternehmen schwerpunktmäßig tätig sind.
Branche*
Branchenschlüssel*
Steuer- und Finanzamtdaten des Unternehmens bzw. des Antragstellers
Zuständiges Finanzamt*
Steuerliche Identifikationsnummer*
Umsatzsteuer-ID (DExxxxxxxxx)
Steuer-Nummer
Beim Finanzamt hinterlegte Kontoverbindung
Diese Kontoverbindung wird für die Auszahlung verwendet. Bitte geben Sie hier die Bankverbindung ein, die Sie auch bei dem für Sie zuständigen Finanzamt angegeben haben. Falls Sie hier eine andere Bankverbindung angeben, kann dies zur Ablehnung oder zumindest zur Verzögerung der Auszahlung führen.
IBAN*
Antragsberechtigung
Grund der Antragstellung
Bestätigungen zur Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, bei denen es sich um kleine oder Kleinstunternehmen im Sinne des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) handelt (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von maximal 10 Mio. Euro), die
Sonstige Soloselbständige sind antragsberechtigt, wenn sie am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) waren oder sie sich seit dem 31.12.2019 nicht kontinuierlich in Schwierigkeiten i.S.d. vorstehenden Vorschrift befunden haben.
Die Angaben in diesem Antrag einschließlich aller Anlagen sind vollständig und richtig. Mir ist bekannt, dass es sich bei der beantragten Soforthilfe um eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) handelt und die nachfolgend aufgeführten Angaben für die Bewilligung und Gewährung der Zuwendung subventionserhebliche Tatsachen gemäß § 264 StGB i.V.m. § 2 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 in der jeweils gültigen Fassung und des jeweiligen Landessubventionsgesetzes sind:
Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) zur Folge haben können.
Ja, ich willige in die Übermittlung meiner dem Steuergeheimnis unterliegenden und für die Antragsbearbeitung zweckdienlichen Daten von den jeweils zuständigen Finanzbehörden an die für mich zuständige Bewilligungsstelle ein. Die Einwilligung kann jederzeit durch einfache E-Mail oder postalisch bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Kontaktinformationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/datenverarbeitung) widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs verarbeiteten personenbezogenen Daten bleibt davon unberührt.
Ja, ich willige in den Abgleich von Angaben im Antrag / Daten durch die Bewilligungsstelle mit anderen Behörden im Sinne des § 1 VwVfG, unabhängig davon, ob sie Bundes- oder Landesrecht ausführen, und in die damit verbundene Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein. Die Einwilligung kann jederzeit durch einfache E-Mail oder postalisch bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Kontaktinformationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/datenverarbeitung) widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs verarbeiteten personenbezogenen Daten bleibt davon unberührt.
Angaben zur Berechnung der Förderhöhe
Gründungsdatum
Wann haben Sie Ihre Geschäftstätigkeit begonnen?*
Umsatz im Vergleichszeitraum
Welchen Zeitraum wollen Sie zur Berechnung der Umsatzerstattung heranziehen? Gastronomiebetriebe dürfen hier keine Umsätze aus dem Außerhausverkauf zum ermäßigten Umsatzsteuersatz angeben.*
Wichtiger Hinweis: Die hier angegebenen Umsatzdaten werden elektronisch abgeglichen mit den Daten zu Ihrem Umsatz bzw. zu Ihren Einnahmen, die Sie dem Finanzamt gemeldet haben. Falschangaben können als Subventionsbetrug geahndet werden.
Soloselbständige, die vor dem 1.11.2019 die Geschäftstätigkeit aufgenommen haben:
November 2019
Umsatz im November 2019 (EUR)
Gesamtes Jahr 2019
Umsatz im gesamten Jahr 2019 (EUR)
Soloselbständige, die zwischen dem 01.11.2019 und 30.09.2020 die Geschäftstätigkeit aufgenommen haben:
Oktober 2020
Umsatz im Oktober 2020 (EUR)
seit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Umsatz seit dem Tag der Aufnahme der Geschäftstätigkeit Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Förderzeitraum
Dauer der Schließung des Unternehmens im November 2020
Dauer der Schließung in Tagen*
Umsätze im November 2020 im Zeitraum der Schließung
Umsätze von mehr als 25 Prozent relativ zum herangezogenen Vergleichswert werden auf die Umsatzerstattung angerechnet.
Gastronomiebetriebe müssen hier keine Umsätze aus dem Außerhausverkauf zum ermäßigten Umsatzsteuersatz angeben.
Wichtiger Hinweis: Die hier angegebenen Umsatzdaten werden elektronisch abgeglichen mit den Daten zu Ihrem Umsatz bzw. zu Ihren Einnahmen, die Sie dem Finanzamt melden. Falschangaben können als Subventionsbetrug geahndet werden.
Geben Sie bitte "0" ein, wenn Sie keine entsprechenden Mittel erhalten haben.
Tatsächliche oder prognostizierte Umsätze im November 2020 im Zeitraum der Schließung in EUR*
Anrechnung von Fördermitteln anderer Programme
Haben Sie Fördermittel aus anderen Programmen für den Zeitraum November 2020 erhalten bzw. wissen, dass diese bewilligt wurden? Diese werden anteilig für den Förderzeitraum mit der Fördersumme verrechnet.
Geben Sie bitte "0" ein, wenn Sie keine entsprechenden Mittel erhalten haben.
Versicherungsleistungen, die für den Ausfall im Förderzeitraum gewährt werden (EUR) *
Weitere beantragte oder erhaltene Corona-bedingte Leistungen von Bund, Ländern oder Kommunen für November 2020 inkl. Kurzarbeitergeld (EUR) *
Aufbewahrungspflicht
Mir ist bekannt, dass ich die im Zusammenhang mit der Antragstellung verwendeten bzw. erstellten Unterlagen und Belege für eine etwaige Prüfung der Verwendung der Novemberhilfe mindestens 10 Jahre bereitzuhalten habe.*
Berücksichtigung von Obergrenzen für Kleinbeihilfen
Haben Sie Beihilfen beantragt oder erhalten, die beihilferechtlich der „geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" (zulässiger Höchstbetrag 800.000 Euro) oder der De-Minimis-Verordnung (zulässiger Höchstbetrag 200.000 Euro) unterliegen und ergeben diese beantragten oder erhaltenen Beihilfen zusammengenommen mit der maximalen Förderhöhe von 5.000€ einen Betrag von mehr einer Million Euro (1.000.000 Euro)? *
Nein
Ja
Antrag absenden
Hinweise
Nach dem Absenden bekommen Sie innerhalb der nächsten zwei Stunden eine E-Mail mit einer Bestätigung, dass der Antrag im System gespeichert wurde. Eine Prüfung und Schlussabrechnung bleibt vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung und Auszahlung von Bewilligungsstellen in Ihrem jeweiligen Bundesland übernommen wird. Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Rückfragen ab.
Wichtiger Hinweis: Bei den Angaben in diesem Antrag handelt es sich um subventionserhebliche Tatsachen gemäß § 264 StGB i. V. m. § 2 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 in der jeweils gültigen Fassung und des jeweiligen Landessubventionsgesetzes. Vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben können die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) zur Folge haben.
Datenschutzhinweise: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Meta/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung.html
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die von mir angegebene E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit der Bewilligungsstelle und zur Bereitstellung von Informationen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens genutzt wird. Ich bin damit einverstanden, dass die Bescheidzustellung ausschließlich digital (E-Mail) erfolgt.*
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Die Corona Novemberhilfe ist eine klasse Sache, wenn man im Vorfeld gerechnet hat, ob man unter den 5.000€ liegt. Denn wenn man drüber liegt, erfolgt der Hinweis auf den Steuerberater als Antragssteller und die ganze Arbeit war umsonst. In jedem Fall empfehlen wir auch die Corona Neustarthilfe zu prüfen!
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