Der Businessplan oder Geschäftsplan ist ein Dokument, das wie ein Buch, Seminararbeit oder Diplomarbeit aufgebaut ist und eine vorgeschriebene Gliederung hat. Das erleichtert das Lesen eines Businessplan für alle Parteien ungemein. Mit 10-150 Seiten ist der Businessplan je nach Einsatzzweck mehr oder weniger umfangreich. Dazu später mehr. Der Businessplan ist wie der Begriff schon beschreibt, der Plan zum Business des Existenzgründers (Neugründung, Existenzgründung) oder Selbstständigen (Gewerbeanmeldung, Freiberufler, existierende Firma). Unter dem sperrigen Begriff "Business" versteht man dabei das Geschäftsmodell bzw. die Tätigkeit (Maler, Tischler, Nagelstudio, Wellness Massage, Internethandel, Unternehmensberater, etc.) eines Unternehmens.
Der Businessplan wird auch kurz als Bplan, Businesplan, Business Plan, Bussinesplan, Business-Plan, b plan, buisnessplan, buisenessplan, buisnesplan, bisnesplan oder bissnesplan bezeichnet.
Ich bin selbstständig und habe keinen Businessplan - geht das? Ja das geht! Kann man ein Unternehmen ohne Bplan erfolgreich führen - ja, geht auch. Ist ein Plan für die Selbständigkeit, Existenzgründung, laufende Firma wichtig - ja zu 100%! So wie Sie Ihren Geburtstag, Weihnachten oder Hochzeit planen, so sollten Sie prinzipiell wichtige Themen sorgfältig planen. Dazu zählt auch die Existenzgründung und das Selbstständig machen. Warum? Weil Sie als Existenzgründer über die Existenz von Mitarbeitern und natürlich die Existenz Ihrer Familie und Ihre Existenz mindestens in den nächsten 5 Jahren entscheiden.
Bei einem Umsatz von 100.000€ pro Jahr, entscheiden
Existenzgründer also über 500.000€. Ohne Businessplan
ganz schön riskant. Ebenso entscheiden Existenzgründer
über mindestens 400.000€ Kosten, die Fall des Scheiterns
die Privatinsolvenz bedeutet.
Es ist ähnlich wie beim Hausbau für 500.000€. Niemand würde ohne Architekt und einen Bauplan starten. Ob aber für das selbständig machen immer ein dokumentierter Business Plan in Form eines Word Dokuments vorliegen muss, wie viele Seiten der Businessplan enthalten muss, liegt einfach daran, ob Sie einen Kredit, Online Kredit Zuschuss oder Fördermittel brauchen (zwingend). Wenn Sie dagegen nur für sich selber planen, reicht unter Umständen ein Schmierzettel oder Excel Finanzplan als Teil des Business-Plan. Achten Sie immer auch auf Rabatte für Existenzgründer.
Brauchen Freelancer einen Businessplan? Das kann man nicht eindeutig beantworten. Generell sind Freelancer natürlich auch Unternehmer und selbstständig. Egal ob als Gewerbetreibender mit Gewerbeschein, als Freiberufler oder als Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG). Der Begriff Freelancer drückt nur aus, dass man meist selber ohne Mitarbeiter arbeitet. Wenn man nun als Freelancer einen Kredit, Zuschüsse oder Fördermittel braucht, dann braucht man zu 95% einen Freelancer Businessplan. Die Existenz eines Freelancer Bplan zeigt, dass sich der Freelancer mit der Existenzgründung oder der Investition intensiv auseinandergesetzt hat. DAs findet jede Bak gut. Ein Freelancer Businessplan kann zudem zur Erfolgskontrolle und Controlling dienen. Also Businessplan bleibt Bplan, egal ob für Freelancer, Freiberufler oder Einzelunternehmer.
Die Gewerbesteuer ist wie jede andere Steuer (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, ...) im Businessplan im Finanzteil zu berücksichtigen. Einzelunternehmer (keine Kapitalgesellschaft) können im Business-Plan einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer von 24.500€ (Stand 2017) ausweisen. Um diesen Betrag mindert sich dann die Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuer im Bplan.
Mit der Gewerbeanmeldung erhält man den so genannten Gewerbeschein und darf sich auf die regelmäßige Zahlung der Gewerbesteuer freuen. Dabei unterliegt jeder inländische Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Der Steuerschuldner ist bei Einzelunternehmen der Inhaber persönlich, während bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften die Steuerschuldnerin die Gesellschaft ist. Dabei gibt es zwischen Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften wesentliche Unterschiede in der Berechnung der Gewerbesteuer. Dabei sollte man auch wissen, dass die Gewerbesteuer direkt der Gemeinde oder Stadt zufließt und nicht dem Bund. Viele Städte und Gemeinden sind heute für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben auf die Gewerbesteuer also dringend angewiesen. Die Diskussion um die Abschaffung der Gewerbesteuer zieht sich bereits seit Jahren in kommt aufgrund fehlender Kompensationsmöglichkeiten für die Gemeinden und Städte zu keinem Abschluss. Dabei wichtig, dass seit 2008 die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe weggefallen ist. Achten Sie immer auch auf Rabatte für Existenzgründer.
Zur Berechnung der Gewerbesteuer muss man nun den so genannten Gewerbeertrag berechnen. Dieser ergibt sich aus den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (Einzelunternehmen) oder des Körperschaftsteuergesetzes (Kapitalgesellschaften) unter Berücksichtigung von Hinzurechnungsmittelkürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz. Die Gewerbesteuer errechnet sich dann nach folgender Formel (Stand 2017):
Der Vorteil von Einzelunternehmen liegt nun darin, dass vom Gewinn 24.500 € freigestellt sind, und ermäßigte Steuermesszahlen von 1 v.H. ansteigend bis 4 v.H. in Stufen von jeweils 12.000 Euro Gewerbeertrag, bis ab einem 72.500 Euro übersteigenden Gewerbeertrag die Regelmesszahl 5 v.H. zur Anwendung kommt. Bei Kapitalgesellschaften, ist die Steuermesszahl auf 5,0 % festgesetzt.
Rechenbeispiel: ein Einzelunternehmen mit 82.000 € Gewinn (Gewerbeertrag) muss dann in München (Hebesatz 490 %) 8.330 € Gewerbesteuer zahlen. Bei einer Kapitalgesellschaft würden bei denselben Gewinn 20.090 € Gewerbesteuer anfallen. Aus diesem Grund ist die Standortfrage entscheidend für den Unternehmer, denn es gibt durchaus Regionen in Deutschland, die mithilfe eines niedrigen Hebesatzes Unternehmern zur Ansiedlung gewinnen wollen.
In Deutschland gilt die so genannte Gewerbefreiheit, das heißt die Genehmigung und die Ausstellung des Gewerbescheins bei der Gewerbeanmeldung ist zwingend, soweit kein Versagungsgrund nach §35 GewO besteht. Die Gewerbeanmeldung ist der erste Punkt der zahlreichen behördlichen Schritte (Gewerbeamt, Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Arbeitsamt, ...) im Rahmen der Existenzgründung und im Ablaufplan im Businessplan enthalten. Freiberufler dagegen müssen nicht zum Gewerbeamt, sondern müssen dem Finanzamt die Aufnahme der Tätigkeit/ Selbstständigkeit mitteilen. Weitere notwendige behördliche Themen ergeben sich aus Zulassungsbedingungen zur geplanten und ausgeübten Selbstständigkeit und tauchen im Bplan ebenso auf.
Unter einem Gewerbe versteht man dann jede auf
Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte
selbstständige Tätigkeit. Davon ausgenommen sind
beispielsweise die Landwirtschaft als Urproduktion, die freien
Berufe, sowie sogenannte persönliche Dienstleistungen und die Verwaltung und Nutzung des eigenen Vermögens.
Die Eröffnung eines Gewerbebetriebs ist bei der Gemeinde anzeigepflichtig (Gewerbeanmeldung) nach §14 GewO, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Die Gewerbeanmeldung ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich, vorausgesetzt der Existenzgründer ist volljährig oder die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts liegt vor. Ebenso muss die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale angemeldet werden. Die Gemeinde bescheinigt den Empfang der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung innerhalb von drei Tagen. Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z.B. auch OHG-Gesellschafter und Komplementäre) oder juristische (z.B. GmbH, AG) Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Erforderlicher Unterlagen bei der Gewerbeanmeldung sind der Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls ein Handelsregisterauszug und gegebenenfalls die Vollmacht beziehungsweise Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Ein Businessplan ist nicht erforderlich. Die Kosten der Gewerbeanmeldung betragen zwischen 10€ - 40€.
Bestimmte Gewerbebetriebe unterliegen besonderen Zulassungsvoraussetzungen (persönliche Zuverlässigkeit, fachlichen Kenntnisse, räumliche Verhältnisse), die der Existenzgründer im Einzelfall bei der Gewerbeanmeldung nachweisen muss:
Die Formulare für die Gewerbeanmeldung sind universell und unterscheiden sich bundesweit nicht. Lediglich der Gemeindeschlüssel wird bei der anzumeldenden Behörde dann nachgetragen.
Die meisten Existenzgründungen erfolgen mit einem Businessplan. Dies, weil die Existenzgründung mit dem Existenzgründerzuschuss des Arbeitsamts, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld gefördert wurde, oder weil ein Kredit/ Online Kredit/ Darlehen der Hausbank, Sparkasse, Raiffeisenbank beantragt werden soll. Existenzgründung mit Business Plan ist daher das Standardverfahren. Wer weder Kredit/ Online Kredit noch Zuschüsse braucht, wird sich die Mühe ggf. sparen und keinen Business-Plan erstellen - wohl aber Überlegungen und Planungen anstellen. Bei der Existenzgründung mit Businessplan ist der Rechercheaufwand extrem hoch, da natürlich alle Bereiche des Bplan (Gliederung) mit Leben gefüllt werden müssen. Wer hier an seine Grenzen stößt, kann auf Gründungsberater zurückgreifen oder Businessplan Software nutze.
Selbstständig machen mit Businessplan oder ohne, ist die Frage danach, wie fit man in der Planung ist. Es gibt Existenzgründer, die sich selbstständig machen und den Plan quasi im Kopf haben. Das ist bei einfachen Geschäftsideen auch kein Problem. Viele Existenzgründer starten zudem nebenberuflich oder aus dem Hobby und wissen also genau was zu tun ist. Es herrscht Routine bei den Aufgaben und ein Business Plan ist eigentlich nicht erforderlich. Braucht der Gründer dagegen Geld vom Staat (Zuschüsse, Fördermittel), so ist ein Business Plan oft zwingend beim selbstständig machen vorgeschrieben.
Viele Menschen streben in einer Krise (Arbeitslosigkeit) oder auch aus Überzeugung in die Selbstständigkeit. Existenzgründern mangelt es häufig an einer guten Geschäftsidee für den Businessplan. Achtung: Geschäftsideen begegnen uns im täglichen Leben, wenn wir etwas kaufen, egal ob im Internet oder im stationären Handel. Ihre Geschäftsidee liegt daher oft so nah, dass man sie allein deshalb übersieht. Gründungsberater können helfen, wie man das Hobby gezielt zum Beruf macht und zeigen, welche Vorteile die Selbständigkeit mit eigener Geschäftsidee mit sich bringt.
Man unterscheidet in Deutschland zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler. Die Grundlagen dafür sind § 18 EStG und § 1 PartGG. Für die meisten Existenzgründer wird sich die Frage nicht stellen, da sie aufrund der Geschäftsidee gewerblich (70% aller Selbstständigen). Der Freiberufler spart sich im Vergleich zum Gewerbetreibenden die Zahlung der Gewerbesteuer, muss natürlich kein Gewerbe anmelden, es reicht eine Einnahmenüberschussrechnung aus, es gibt keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK und der Freiberufler kann mit anderen Freiberuflern eine Partnergesellschaft gründen. Typische Freiberufler sind:
Eine Krankenversicherung müssen alle Freiberufler ab 1. Januar 2009 wie auch alle anderen selbstständigen abschließen. Sie versichert waren bereits vor diesen Termin Landwirte, Künstler und Publizisten. Freiberufler müssen keine Rentenversicherung abschließen, sofern sie nicht den verkammerten freien Berufen angehören (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker sowie in der Regel Architekten). Hier gibt es dann die berufsständischen Versorgungswerke, die als Ersatz für die Gesetzliche Rentenversicherung anzusehen sind.
Einen Gewerbeschein bekommen 90% der Existenzgründer, sofern Sie nicht als Freiberufler geplant haben. Wer einen Gewerbeschein anstrebt, muss das immer im Finanzplan im Businessplan entsprechend berücksichtigen. Das passiert dann in der Form der zu zahlenden Gewerbesteuer. Mit dem Gewerbeschein kann man übrigens in der METRO einkaufen und auch andere Vergünstigungen sind im Vergleich zu einem Freiberufler einfacher mit dem Formular Gewerbeschein des Gewerbeamts zu erhalten.Der Gewerbschein taucht also nicht im Businessplan als Dokument auf, sondern wird erst bei der Gewerbanmeldung ausgestellt (Gründungsdatum). Achtung: Das Gründungsdatum ist für die Erlangung von Zuschüssen/ Fördermittel entscheidend, also überlegen Sie genau, wann Sie sich selbstständig machen.
Die Beachtung der Steuern und des Steuerechts sind für das Überleben eines Existenzgründers wesentlich. Auch im Businessplan kommen Steuern vor, denn man kann nicht die betrieblichen Einnahmen einfach so wieder privat ausgeben. Erst müssen die Steuern bezahlt werden. Unter dem Steuerrecht versteht man das Teilgebiet des Rechts, dass die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Darunter fallen dann Steuergesetze, Gesetze zur Steuerverwaltung, Rechtsnormen und die steuerliche Rechtsprechung. Um als Existenzgründer mit Business Plan erfolgreich am Markt bestehen zu können, muss man zwingend das Steuerrecht im Bereich der Steuern, Buchhaltung und der Steuererklärung kennen und beachten. Fit sollte man in der Kommunikation mit dem Finanzamt, Steuern und der Finanzbehörde sein. Insbesondere die rechtzeitige richtige Abgabe von Steuer Erklärungen ist wesentlich. Unsere Empfehlung ist es, sich im Rahmen der Existenzgründung vor allem mit folgenden Themen des Steuerrechts ausführlich im Businesplan zu beschäftigen:
Das Steuerrecht hält für Existenzgründer viele Klippen und Tücken bereit. Ohne fachkundige Beratung und Unterstützung beziehungsweise Outsourcing von Aufgaben kann ein Unternehmer daran scheitern. Die Planung der Steuern im Bplan ist daher essentiell. Bitte informieren Sie sich auch zu Liquiditätsbeschaffung und Factoring.
Einzelunternehmen oder Freelancer ist oft dasselbe, weil die meisten Einzelunternehmen eben keine Mitarbeiter beschäftigen. Der Begriff Einzelunternehmen ist nicht zu verwechseln mit Einzelhändler, Kleinunternehmer und Kleinunternehmerregelung. Der Einzelunternehmen Businessplan ist deswegen auch vergleichsweise einfach gestaltet ähnlich wie beim Freelancer Business Plan.
Jeder Existenzgründer ist mit Kleinunternehmerregelung im Businessplan und später bei der Meldung beim Finanzamt konfrontiert. Eine Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmer Regelung im Business Plan hängt dabei von unterschiedlichen Parametern ab. Die Kleinunternehmerregelung können Existenzgründer, die voraussichtlich weniger als 17.500€ Umsatz im laufenden Kalenderjahr und 50.000€ Umsatz im folgenden Kalenderjahr erzielen werden, in Anspruch nehmen. Der voraussichtliche Umsatz ist dabei auf einen Jahresumsatz im Bplan umzurechnen. Existenzgründer die weniger als 17.005€ Umsatz erzielen, können durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt trotzdem auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. An die Option zur Kleinunternehmerregelung ist der Existenzgründer mindestens fünf Jahre gebunden. Warum viele Existenzgründer auf die Kleinunternehmerregelung im Business-Plan verzichten, erklärt sich relativ einfach. Hierbei sind zwei wesentliche Sichtweisen zu unterscheiden:
Existenzgründer, die sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, dürfen ihre Rechnungen weder mit gesondertem Umsatzsteuerausweis noch mit einem Hinweis auf im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer ausstellen. Das heißt bei dem derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz von 19%, dass sich der Endkunden sofern er kein Unternehmen ist, 19% spart. Das ist im Businesplan im Finanzteil zu berücksichtigen. An einem Beispiel kann man den Wettbewerbsvorteil der Kleinunternehmerregelung verstehen. Der Malermeister Müller mit Kleinunternehmerregelung schreibt für das Malen einer Wohnung eine Rechnung über 1000€. Dieselbe Leistung würde bei dem Malermeister Huber, 1000 € +19 % Mehrwertsteuer macht zusammen 1190 € Kosten. Der private Kunde, für die die Mehrwertsteuer kein durchlaufender Posten ist, würde sich also im Zweifelsfall für das günstigere Angebot des Malermeisters Müller entscheiden und 190€ sparen.
Eine der wesentlichen Nachteile der Kleinunternehmerregelung ist, dass kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Wenn also der Malermeister Müller für die Erbringung der Leistung im Wert von 1000€ Material beim Großhändler im Wert von 595€ Brutto einkauft, bezahlt er natürlich auch 95€ Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer bekommt der Malermeister Huber vom Finanzamt zurück, während der Malermeister Müller nicht bekommt. Das heißt der Malermeister Müller geht mit 1000 € minus 595 € = 405 Euro Deckungsbeitrag aus dem Projekt, während Malermeister Huber mit 500 € Deckungsbeitrag aus dem Projekt kommt. Da in der Regel auch die Telefonrechnung, Benzin, und weitere Gemeinkosten mit Umsatzsteuer belastet sind, schaut die Rechnung am Jahresende für die Malermeister Huber immer besser aus während Malermeister Müller sich ärgert.
Insofern sollte man sich genau überlegen, ob man die Kleinunternehmerregelung im Businessplan wählt, gerade wenn zum Firmenstart größere Investitionen, die mit Umsatzsteuer belastet sind, notwendig sind. Eine fachkundige Stelle kann hierbei qualifiziert bei der richtigen Wahl unterstützen, damit man sich später nicht ärgert.
Mit dem Gründungszuschuss nach §93 SGB III fördert die Bundesagentur für Arbeit die Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit. Der Gründungszuschuss ist keine Pflichtleistung der Agentur für Arbeit, aber unter bestimmten Voraussetzungen hat man eine gute Chance auf Förderung seiner Selbständigkeit.
Mit der Beantragung von Gründungszuschuss ist jedoch ein nicht unerheblicher bürokratischer Aufwand (Businessplan, Formulare) nötig. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss der Existenzgründer noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügen. Außerdem muss er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Sie brauchen also einen Gründungszuschuss Businessplan, einen Lebenslauf und nicht zuletzt die Tragfähigkeitsbescheinigung durch die fachkundige Stelle.
§ 93 SGB III Gründungszuschuss
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten.
(2) Ein Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer
1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht,
2. der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und
3. ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
(3) Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 156 bis 159 vorliegen oder vorgelegen hätten.
(4) Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch noch nicht 24 Monate vergangen sind; von dieser Frist kann wegen besonderer in der Person der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden.
(5) Geförderte Personen, die das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderliche Lebensjahr vollendet haben, können vom Beginn des folgenden Monats an keinen Gründungszuschuss erhalten.
Bisher wurde ca. 400.000 mal ein Gründungszuschuss mit Business-Plan für Existenzgründer bewilligt. Alle Gelder, die zum Gründungszuschuss zählen, sind steuerfrei, frei verwendbar und brauchen nicht zurückgezahlt werden. Eine Langzeitstudie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bewies unlängst: Mehr als jeder Zweite, der sich mittels Fördermittel zur Selbstständigkeit wie Gründungszuschuss und Einstiegsgeld zur Existenzgründung entschloss, ist es auch nach 5 Jahren noch.
Die Selbstständigkeit startet oft mit der Erstellung eines Businessplans. Ob ein Businessplan für die Selbständigkeit notwendig ist, entscheidet oft nicht der Existenzgründer selber, sondern ein Dritter, der einen Zuschuss (Arbeitsagentur) vergibt oder die Bank, die einen Kredit/ Online Kredit ausbezahlt. Für 90% der Existenzgründer gilt daher Selbstständigkeit mit Businessplan. Achten Sie immer auch auf Rabatte für Existenzgründer.
Eine Businessplan Vorlage soll das Erstellen des Business Plans erleichtern. Das ist prinzipiell richtig. Aber man muss unbedingt darauf achten, mit welcher Business-Plan Vorlage man arbeitet. Natürlich kann man sich von Bekannten und Freunden, die schon mal gegründet haben, eine Businesplan Vorlage geben lassen und die Daten anpassen. Aber sicherer ist in jedem Fall, bei der Förderstelle nach einer Businessplan Vorlage oder Bplan Gliederung zu fragen. Folgende Businessplan Vorlagen gibt es:
Wer sich nicht als Autor fühlt und mit dem Schreiben ein Problem hat, wird sich über Business Plan Software freuen, die es GRATIS und kostenpflichtig gibt. Die GRATIS Version ist nicht unbedingt schlechter und erfüllt vielfach seinen Zweck.
Ein Businessplan Muster ist klasse, weil die wenigsten einfach drauf los schreiben können. Businessplan Muster geben wichtige Hinweise auf die einzelnen Aspekte im Businessplan selbst. Im Internet lassen sich nach einer kurzen Suche unzählige Businessplan Muster finden, sicherlich sind auch welche dabei, die der eigenen Branche entsprechen. Mit diesen oft kostenfreien Business-Plan Mustern werden Existenzgründer viele Tipps und Tricks lernen und dank der vorgegebenen Gliederung weniger Fehler im eigenen professionellen Bplan machen. Ähnlich den Altklausuren damals in der Schule oder auf der Universität, geben Businessplan Muster dem Gründer ein Ergebnis vor, auf welches Stück für Stück hingearbeitet werden kann. Es ist, um es hier noch einmal zu erwähnen, aber besonders wichtig, dass der Existenzgründer seinen Businessplan selbst (final) schreibt.
Businessplan erstellen
Wer einen Businessplan erstellen muss steht erst mal vor einem Berg. Der Existenzgründer sieht quasi kein Licht am Ende des Tunnels. Das ist übrigens normal und keiner muss sich deswegen Sorgen machen. Wenn man beim Businessplan erstellen ein paar Regeln einhält, kann eigentlich nichts passieren und man hält sein "Kunstwerk" in Kürze in den Händen. Wir bereits weiter oben ausgeführt, braucht man eine Bplan Vorlage oder Muster, damit man einen Rahmen hat, innerhalb dessen man sich bewegt. Das schafft erstmal Sicherheit. Dann gibt es natürlich zahlreiche Business Pläne, die man sich downloaden kann, um zu sehen, was in die Kapitel so reingehört. Das empfehlen wir jedem mal zu machen. Es reichen hier 3-5 fertige Businesspläne. Aber alles ist natürlich bisher Businessplan Theorie. Das können Sie theoretisch wochenlang so machen und haben am Ende immer noch keinen eigenen Businessplan. Es hilft alles nichts, irgendwann müssen Sie schreiben und auch Ihre eigenen Zahlen in den Bplan einfliessen lassen. Aber wie kalkuliert man sein Angebot und wo wird eingekauft. Wie erhalte ich meine Liquidität. Kann ich Factoring nutzen.Welche Bertiebsausgaben kommen auf mich zu. Hier müssen Sie leider die notwendigen Rahmendaten zusammensuchen oder Sie arbeiten das mit einem Gründungsberater ab, der die Zahlen im Kopf hat. Nach jahrelanger Gründungsberatung empfehlen wir immer Businessplan Software einzusetzen und dann den fertigen Business Plan selber oder mit einem Gründungsberater zu "tunen".
Businessplan Beispiel, Muster oder Vorlage sind eigentlich dasselbe. Beispiele helfen wie im richtigen Leben immer im Lernprozess und sollten deswegen auch bei der Erstellung des Bplans genutzt werden. Hier sollten Sie unsere Vorgehensweise beachten, damit Sie auch sicher zum fertigen Businessplan kommen und nicht unterwegs stecken bleiben.
Auch als ALG II-Empfänger können Sie sich selbstständig machen und das sogenannte Einstiegsgeld zur Förderung Ihrer Selbständigkeit erhalten. Als AGL II-Empfänger haben Sie zudem Anspruch auf weitere Fördermittel für Ihre Existenzgründung. Die Gebehmigung des Einstiegsgelds hängt von Ihrem persönlichen Fallmanager bzw. Ansprechpartner bei der ARGE ab. Wie beim Gründungszuschuss muss ein Businessplan erstellt und der entsprechende Ansprechpartner, in diesem Fall der Fallmanager der ARGE, von diesem Businessplan überzeugt werden. Da das Einstiegsgeld keine Pflichtleistung ist, sondern im Ermessen des Fallmanagers liegt, muss bei der Antragstellung Einstiegsgeld besonders sorgfältig vorgegangen werden.
Vorsicht: Auf das Einstiegsgeld besteht kein rechtlicher Anspruch!
Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Arbeitslosengeld II beziehen, können mit Einstiegsgeld gefördert werden. Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum ALG II beantragt, wenn der Arbeitslose sich selbständig macht und seine Tätigkeit hauptberuflichen Charakter hat. Das Einstiegsgeld berechnet sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit sowie der Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der erwerbsfähige Hilfsbedürftige lebt. Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung.
Die Dauer der Förderung beträgt normalerweise 12 Monate, eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist jedoch möglich. Der Anspruch erlischt, wenn der Empfänger nicht mehr als hilfsbedürftig eingestuft wird. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Das Einstiegsgeld gehört nicht zum steuerpflichtigen Einkommen. Sind die Voraussetzungen zum Bezug von Einstiegsgeld gegeben, erhält der Empfänger die Antragsformulare bei seinem persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.
Zur Bewilligung des Antrages muss ein Businessplan erstellt werden. Dieser muss folgende Unterlagen enthalten:
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Lebenslauf
Eine Begutachtung der Unterlagen durch eine fachkundige Stelle ist nicht zwingend notwendig. Nach dem Einreichen aller Unterlagen entscheidet der persönliche Ansprechpartner bzw. Fallmanager des Antragstellers bei der Agentur für Arbeit über dessen Antrag auf Einstiegsgeld.
Mit der wichtigste Teil des Businessplan ist die Zusammenfassung bzw. das Executive Summary. Das Business Plan Executive Summary ist oft das Einzige, was die Leser des Businesplans lesen. Als Existenzgründer sollte man übrigens das Executive Summary dann schreiben, wenn die einzelnen Kapitel der Gliederung bereits vollständig vorhanden sind. Das sollte beim Schreiben des Executive Summary beachtet werden:
Ein Existenzgründer will seine Geschäftsidee umsetzen. Dieser Vorgang nennt sich Existenzgründung. Die wichtigste Person im Business-Plan ist der Existenzgründer, da dieser die Geschäftsidee umsetzen muss. Insofern findet sich im Anhang des Bplan auch oft ein Existenzgründer Profil vergleichbar eines Lebenslaufs, aus dem die fachlichen und persönlichen Fähigekiten des Existenzgründers hervorgehen. Klassische Aufgaben eines Existenzgründers sind:
Das Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) wurden zum 1. August 2006 zum sogenannten Gründungszuschuss zusammengelegt. Überbrückungsgeld kann nicht mehr beantragt werden, allerdings ergibt sich durch die Einführung des Gründungszuschusses die Möglichkeit erneut staatliche Förderung zur Selbständigkeit zu erhalten. Existenzgründer, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden konnten, konnten damals zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Überbrückungsgeld erhalten. Überbrückungsgeld konnte bezogen werde, wenn der Existenzgründer Arbeitslosengeld bezogen hatte bzw. ein Leistungsanspruch bestanden hätte. Zwischen Anspruchsgrundlage und Aufnahme der selbständigen Tätigkeit durften jedoch maximal vier Wochen liegen. Zur Gewährung von Überbrückungsgeld mussten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die angestrebte selbstständige Tätigkeit musste mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen, damit Überbrückungsgeld gewährt wurde. Des Weiteren musste eine frei wählbare, fachkundige Stelle das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Zur Bewilligung von Überbrückungsgeld musste außerdem eine Gewerbeanmeldung oder eine Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit bei Freiberuflern vorgelegt werden. Die Höhe des Überbrückungsgeldes richtete sich nach der Höhe des Arbeitslosengeldes, das der Arbeitnehmer zuletzt bezogen hatte oder bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen können. Als Zuschuss wurde das Überbrückungsgeld für längstens sechs Monate geleistet, eine Verlängerung war nicht vorgesehen.
Arbeitslosengeldempfänger (ALG I und ALG II), die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Existenzgründerzuschuss. Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421l SGB III) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) wurden zum 1. August 2006 durch den neuen Existenzgründerzuschuss ersetzt, während ALG II Kandidaten das sogenannte vergleichbare Einstiegsgeld erhalten. Der Existenzgründerzuschuss bzw. das Einstiegsgeld kann fallweise bis zu 30.000 Euro betragen. Dabei handelt es sich um einen steuerfreien Existenzgründerzuschuss zu den Lebenshaltungskosten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Vergleichbare Förderprogramme, wie der Gründerzuschuss (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld) gibt es aus unserer Sicht keine. Die bürokratischen Hürden, um den Existenzgründerzuschussder Bundesagentur für Arbeit zu halten sind vergleichsweise hoch geworden (Business-Plan).
Die Formulare der Bundesagentur für Arbeit bei der Existenzgründung sehen die Beurteilung der Geschäftsidee/ Businessplan durch eine fachkundige Stelle vor. Insbesondere die Bundesagentur für Arbeit bedient sich aufgrund der fehlenden Qualifikation der Arbeitsvermittler der fachkundigen Stelle, die das vom Existenzgründer erstellte Konzept bewertet und die dafür notwendigen fachlichen Fähigkeiten besitzt. Insofern sind aus der Sichtweise der Bundesagentur für Arbeit neben den Fachverbänden (IHK, HWK, IfB) vor allen Dingen Unternehmensberater, Steuerberater und Kreditinstitute als fachkundige Stelle anzusehen. Leider ist es heute so, dass bestimmte Arbeitsämter die fachkundige Stelle nicht anerkennen, aus welchen Gründen auch immer. Hier empfiehlt es sich als Existenzgründer Beschwerde beim Vorgesetzten einzulegen, da sie als Existenzgründer die Wahlfreiheit der fachkundigen Stelle haben. Interessanterweise trifft die Ablehnung sehr oft nur fachkundige Stellen, die privatwirtschaftlich unterwegs sind, also Unternehmensberater und auch Steuerberater. Inwieweit das fair ist mag dahingestellt sein. Da Existenzgründer in der Regel aber die Kosten bereits getragen haben, empfehlen wir immer auf der fachkundigen Stelle ihrer Wahl zu bestehen und gegebenenfalls Qualifizierungsnachweise des Unternehmensberaters und/oder Steuerberaters für Gründungsberatung nachzulegen.
Die Aufgabe der fachkundigen Stelle ist es, ihr Konzept beziehungsweise den Business Plan hinsichtlich der Tragfähigkeit zu bewerten. Dass viele Existenzgründer in ihrem eigenen Kämmerchen den Bplan erstellen und nicht bereits frühzeitig die fachkundige Stelle in die Erstellung mit einbinden, kann es zu Überraschungen bei der Vorlage des Businessplans bei der fachkundigen Stelle kommen. Indem sie einfach eine Ablehnung bekommen, oder zur Nacharbeit aufgefordert werden, oder teure Nacharbeiten beauftragt werden müssen. Das kann man sich sparen, indem man bereits frühzeitig eine fachkundige Stelle sucht und diese in die Erstellung des Businesplans einbindet. Dann ist der Stempel auch kein Problem mehr. Die Kosten der fachkundigen Stelle für den Stempel für den Gründungszuschuss beziehungsweise des Einstiegsgeld liegen zwischen 50€ - 150€ und deutlich mehr, wenn die vom Existenzgründer vorgelegten Unterlagen nicht akzeptiert werden. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen dauert normalerweise zwischen einem Tag beziehungsweise wenigen Stunden in Abhängigkeit von der Qualität des vom Gründer vorgelegten Businessplans und die Erfahrung der fachkundigen Stelle beim Ausfüllen der Formulare der Bundesagentur für Arbeit.
Fördermittel gehören in jeden Businessplan, denn jeder Unternehmer und Existenzgründer steht vor dem großen Problem der Finanzierung. Immer wieder ist man während seiner unternehmerischen Laufbahn gezwungen Investitionen zu tätigen, Personalkosten zu überdenken oder Organisationsstrukturen umzubauen. Warum nicht als Unternehmer von öffentlichen Fördermitteln profitieren und die eigenen Investitionen refinanzieren? Wer sich mit Fördermitteln in Deutschland auseinandersetzt, stellt schnell fest, dass die Landschaft der Förderprogramme einem Dschungel gleicht, in dem es nicht einfach ist sich zurecht zu finden. Es gibt über 8.000 Förderprogramme, aber nicht jedes ist natürlich für jeden Unternehmer oder Existenzgründer geeignet.
Neben den gängigen Förderprogrammen wie dem Gründungszuschuss und Einstiegsgeld gibt es auch ein paar Highlights, die die wenigsten kennen oder Exoten, die nur eine kleine und spezielle Zielgruppe betreffen. Von der Suche der geeigneten Fördermittel bis zur erfolgreichen Beantragung, an jeder Ecke lauern Fallen und Stolpersteine, die man umgehen muss. Wer nicht optimal vorbereitet ist, verpasst möglicherweise viel Geld, das ihm eigentlich zusteht. In jedem Fall empfiehlt es sich, einen Fördermittelberater hinzuzuziehen, der in der Materie zuhause ist und der Ihnen alles rund um das Thema Fördermittel erklären kann und Sie bei der Suche nach geeigneten Fördermitteln begleitet. Als Unternehmer können Sie unmöglich über alle Entwicklungen auf dem Fördermittelmarkt Bescheid wissen. Hier die die wichtigsten Förderprogramme auf einen Blick:
Mikrokredite Businessplan
Für Existenzgründer sind Kredite/Online Kredite ein wichtiges Element bei der Finanzierung. Ohne Mikrokredite im Businessplan kann das Unternehmen oft nicht gestartet werden, da die Kapitaldecke insbesondere bei Gründern aus der Arbeitslosigkeit sehr niedrig ist. Interessanterweise reichen dennoch Mikrokredite bis 10.000€ den meisten Existenzugründern für den Start aus. Mikrokredite bekommt der Existenzgründer dabei von der Hausbank oder von speziellen Förderbanken wie von Mikrofinanzinstituten für Selbstständige.
Als Einzelunternehmer wird in Deutschland eine einzelne, natürliche Person (d.h. eine Person im rechtlichen Sinne als Träger von Pflichten und Rechten) bezeichnet, welche in freiberuflich, gewerbetreibend oder als Landwirt arbeitet. Sämtliche im Einzelunternehmen ablaufende Geschäfte werden im eigenen Namen des Gründers abgeschlossen. Ein Mindestkapital wird für die Gründung als EInzelunterneher nicht benötigt. Der Gründer des Unternehmens ist in der Lage alle Entscheidungen welche dieses betreffen eigenständig zu treffen und ist im Besitz der vollständigen Verfügungsgewalt über Einkünfte und Geschäftspolitik. In jedem Fall trägt der Einzelunternehmer jedoch das gesamte Risiko des Unternehmens. Deswegen empfiehlt es sich als Einzelunternehmen auch einen Business-Plan zu schreiben. Einzelunternehmer haften persönlich, wodurch das Privatvermögen zum Vermögen des Unternehmens wird. Im Gegenzu stehen dem Einzelunternehmer sämtliche Gewinne zu, welche er erwirtschaftet. Achten Sie immer auch auf Rabatte für Existenzgründer.
Existenzgründerseminare sind sinnvoll für Existenzgründer, die Zeit haben und den Gründungszeitpunkt beliebig verschieben können. Alle relevanten Aspekte der Gründung werden im Existenzgründerseminar behandelt und auch der Aufbau eines Businessplans besprochen. Danach wissen Sie zu 100% mehr als vorher, aber haben im Zweifelsfall keinen Businessplan. Viele Existenzgründer wollen auch nicht vor 30 Leuten Ihre Geschäftsidee und finanzielle Situation vorstellen, weswegen Existenzgründerseminare immer seltener angeboten werden und das persönliche Coaching durch einen Gründungsberater beliebter geworden ist (50% -100% Zuschüsse).
Ein wichtiger Teil im Businessplan ist heute der Marktzugang, also der Kunde.Soe sollten genau wissen, wie Sie an den Kunden kommen -egal ob Laufkundschaft im Laden oder Besucher im Webshop. Ohne Kunden werden Sie sofort scheitern. Hier ein paar lesenswerte Artikel zum Thema Online Marketing:
Der Trend zur Selbständigkeitin der Gastronomie ist ungebrochen. Neue Dienstleistungen (Home Cooking) und Produkte (Käfer) schaffen reichlich USPs und Platz für innovative Geschäftsideen. Mit Gastronomie kann man reich werden oder Pleite gehen.Zudem arbeitet man, wenn andere den Feierabend geniessen - das passt auch nicht jedem Existenzgründer in der Gastronomie. Gastronomie ist eine der konkurrenzintensivsten und kostenintensivsten Branchen, denn das ständige Vorhalten frischer Ware und die behördlichen Auflagen (bspw. Arbeitszeiterfassung) machen es zu keinem Zuckerschlecken.
Wer nichts wird, wird Wirt! Den Spruch kennt wohl jeder Existenzgründer. Insofern ist der Businessplan Restaurant ungebrochen beliebt. Im Vergleich zum Businessplan eines Freelancers aber erheblicher komplex, da Mitarbeiter und Einkauf im Businessplan Restaurant detailliert geplant werden müssen. Da im Restaurant zudem verderbliche Ware eingekauft wird, ist das Risiko der fehlerhaften Planung und Verderb der Lebensmittelt hoch. Weitere Hürden im Businessplan Restaurant sind die erforderliche Zulassung (Stadt) und die Auflagen der Gesundheitsbehörde/ Gesundheitsamt und auch das Thema Mindestlohn und Arbeitszeiterfassung.
Wer einen Businessplan Cafe erstellen möchte, hat es hier vergleichsweise einfacher, da im Vergleich zum Restaurantbetrieb weniger geplant werden muss. Dennoch gelten auch beim Businessplan Cafe die erforderliche Zulassung (Stadt) und die Auflagen der Gesundheitsbehörde/ Gesundheitsamt (Arbeitszeiterfassung).
Oft lassen sich diese Businessplan-Vorlage oder Businessplan-Muster aber auch im Internet bei den vorgenannten Stellen herunterladen. Zusätzlich existieren zahlreiche kostenpflichtige Internetportale, bei denen Businessplan-Vorlagen oder ein Businessplan-Muster und auch bereits fertige Businesspläne heruntergeladen werden können. Das Angebot von kostenpflichtigen Businessplänen und Businessplan-Vorlage und Businessplan- Muster ist entstanden, weil die durch öffentliche Stellen kostenlos verteilte Businessplan Vorlage für den Existenzgründer zu komplex ist und fast immer auf innovative Unternehmensgründungen (Softwareunternehmen, Media Unternehmen, Telekommunikationsunternehmen, Medizintechnologie, etc.) ausgerüstet sind. Der typische Gründer im Bereich Hausmeisterservice, Friseur, Physiotherapeut, Handwerker, Sprachschule, Werbeagentur und Friseur muss hier scheitern. Daher sind Existenzgründer versucht über Hilfsmittel wie beispielsweise die kostenpflichtigen Businesspläne oder eine Businessplan-Vorlagen oder Businessplan-Muster sich Zeit und Mühe zu sparen. Wir haben uns hingesetzt und speziell für Sie eine Businessplan-Vorlagen bzw. Businessplan-Muster für den Existenzgründerzuschuss des Arbeitsamts (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld) entwickelt, die aber auch mit wenig Aufwand für Kredite bei der Hausbank (Startgeld, Mikrodarlehen) verwendet werden kann.
Bei über 1.000 Businessplan Wettbewerben sind bundesweit Preisgelder von bis zu 250.000€ abzuräumen. Aber Vorsicht! Die Teilnahme beim Businessplan Wettbewerb ist richtig aufwendig und bedeutet Zeit und manchmal auch die Kosten einer Werbeagentur. Aus diesem Grund nehmen oft nur Existenzgründer von besonders innovatioven Ideen (Internet, Apps, Elektronik, Robotik, Mobile, Telekommunikation, Software etc.) und Geld für Design und Gestaltung am Businessplan Wettbewerb teil. Kandidaten die mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld loslegen wollen, haben wir selten gesehen. Wir empfehlen daher vor der Teilnahme unbedingt die Rahmenbedingungen zu überprüfen und reihclich Zeit einzuplanen.
Businessplan-Wettbewerbe bieten zahlreiche Chancen, sich Informationen und Wissen hautnah von Profis vermittelt zu lassen. Das erfolgt bei zahlreichen Veranstaltungen rund um die Themen Businessplan und Selbstständigkeit (Coachingabende, Workshops, Branchen-Specials). Rechnen Sie mit ca. 100-300h eigenem Aufwand und Kosten für die grafische Gestaltung des Businessplans, Logo, Grafiken etc. von bis zu 15.000€. Hier eine Liste bekannter Businessplan Wettbewerbe:
Die Businessplan Gliederung unterscheidet sich je Zweck fundamental. Die Businessplan Gliederung für Zuschüsse (Existenzgründerzuschuss, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld der Bundesagentur für Arbeit) ist einfacher, als der Businessplan für einen Bankenkredit/ Online Kredit über 50.000€. Wer sich also mit der Erstellung eines Businessplans auseinandersetzt, sollte sich die passende Businessplan Gliederung von der Förderstelle im Vorfeld beschaffen. Wir raten dringend davon ab irgendeine Businessplan Gliederung zu verwenden, die dann im Zweifelsfall später nicht anerkannt werden. Die Businessplan Gliederung besteht in der Regel aus folgenden Businessplan Gliederungselementen:
Wenn Sie alle Bereiche der Businessplan Gliederung mit Leben füllen wollen, haben Sie alleine schon mindestens 7 Businessplan Seiten zusammen. Dazu kommt laut Businessplan-Gliederung noch der Finanzteil mit 3-5 Businessplan Seiten. Macht zusammen 10-15 Seiten Mindestumfang, wenn man die Standard Businessplan Gliederung nimmt. Insbesondere Existenzgründer, die nicht sattelfest im Schreiben sind, sollten einen Gründungsberater für die Erstellung ihres Businessplans konsultieren.
Zu jedem wichtigen Dokument gehört ein Deckblatt. So gibt es auch ein Businessplan Deckblatt. Wenn Sie eine professionelle Werbe-Agentur beauftragt haben, wird das Businessplan Deckblatt im perfektem Design und Hochglanz erstellt. Prinzipiell herrscht beim Businessplan Deckblatt künstlerische Freiheit, aber natürlich sollte man beim Businessplan Deckblatt nicht zu verspielt sein. Verzichten Sie auf Verzierungen, Ränder, Ornamente. Setzen Sie auf das Businessplan Deckblatt prägnant das Unternehmenslogo, Ihren Firmennamen und Ihren Vornamen und Nachnamen. Wichtig auf dem Businessplan Deckblatt sind auch der Zweck des Businessplan (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld) und auch die Branche, soweit sich diese nicht aus dem Firmennamen ergibt.
Es gibt kein Handbuch Businessplan, aber natürlich gibt es Checklisten, Vorlagen, Software, Hilfsmittel uvm. Unter dem Handbuch Businessplan verstehen viele Existenzgründer oft genau das. Also alles eine Frage der Begriffsdefinition. Das Handbuch Businessplan muss also alle Fragen wie ein kleines Wikipedia Businessplan beantworten. Da aber jeder Existenzgründer Fall individuell ist, ist ein Handbuch Businessplan natürlich vergleichsweise schwierig und wir haben bisher leider keinen Entwurf eines Handbuchs Businessplan gefunden. Statt Handbüchern Businessplan gibt es aber zahlreiche Businessplan Präsentationen, Businessplan Vorlagen und Businessplan Checklisten.
Im Anhang Businessplan finden sich alle ergänzenden Informationen, die für den Textteil im Businessplan zu lange sind und den Leser überfordern würden. Wir haben Businesspläne gesehen für Zuschüsse zu Forschungsvorhaben, die über 100 Seiten Anhang beinhalten. Aber auch Businesspläne und Investitionen für Bauvorhaben, haben aufgrund der komplexen Materie umfangreiche Businessplan Anhänge. Im Anhang Businessplan findet man in der Regel:
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