Personalvermittlung liegt im Trend. In Deutschland herrscht quasi Vollbeschäftigung. Daher müssen gerade kleine mittelständische Unternehmen ein effizientes Personalmanagement implementieren. Damit ist der Geschäftsführer in KMU nicht selten überfordert, da noch andere Aufgabenbereiche abgedeckt werden müssen. Ihre Chance als Personalvermittlung und outgesourcte Personalabteilung durchzustarten. In Europa gehen zwischen 5 und 15 Prozent aller Arbeitsvermittlungen auf das Konto der Personalvermittlung. Der Erfolg liegt in der Intensität der Betreuung und der Vermittlung qualifizierter Mitarbeiter.
Entscheidend für den Erfolg einer Personalvermittlung sind persönliche Kontakte zu öffentlichen und privaten Kunden, eine Spezialisierung innerhalb dieser Branche und der Zugriff auf eine Bewerber-Datenbank.
Überlegen Sie sich genau, welche Leistungen Sie anbieten möchten und wer Sie bezahlt. So können Sie Personalvermittlung für Arbeitslose machen, Jobvermittlung für KMU und Gründer anbieten, Jobhunting für Firmen anbieten und nicht zu vergessen die klassische Personalberatung. Beantworten Sie im Businessplan bitte folgende Fragen:
Die Anforderungen an eine Personalvermittlung sind gering. Seit 2002 genügt eine Gewerbeanmeldung, um sich als Privater Personalvermittler bzw. Personalvermittlung selbstständig zu machen. Jede Personalvermittlung muss sich aber seit 2013 zertifizieren, wenn sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 Abs. 3 SGB III (2.000€) abrechnen möchte.
Arbeitsvermittler sind im Wesentlichen in der Bundesagentur für Arbeit bzw. in den ARGEn tätig und beraten dort Arbeitslose und andere Ratsuchende. Unter Arbeitsvermittlung versteht man eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen (§ 35 Abs. 1 Satz 2 des SGB III). Die private Arbeitsvermittlung ist seit 2002 nicht mehr erlaubnispflichtig, es ist lediglich eine Anzeige beim Gewerbeamt erforderlich.
Private Arbeitsvermittler arbeiten auf Provisionsbasis oder als Dienstleister von Firmen, die Mitarbeiter suchen. Sie können auch gegen von der Arbeitsagentur ausgegebene Vermittlungsgutscheine vermitteln. Ihre Dienstleistungen bestehen bei der Vermittlung gegen Vermittlungsgutschein auch in Hilfen gegenüber dem Bewerber, z. B. die Erstellung von Bewerbungsunterlagen.
Allerdings benötigen private Arbeitsvermittler und alle Träger der Arbeitsförderung, die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III abrechnen, ab dem 1. Januar 2013 eine Trägerzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV).
Zur Erlangung der Trägerzulassung muss der private Arbeitsvermittler unter anderem seine Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, seine Vernetzung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vor Ort darlegen, qualifiziertes Personal vorweisen können und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden (§ 178 SGB III, § 2 AZAV).
Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen übernimmt eine vom Träger ausgewählte und von ihm im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages beauftragte fachkundige Stelle, gemäß § 177 SGB III eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Die fachkundigen Stellen entscheiden dabei in jedem Einzelfall, welche Angaben und Nachweise zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen im konkreten Fall erforderlich sind. Die Trägerzulassung gemäß § 2 AZAV erfolgt für längstens fünf Jahre.
Arbeitsvermittlung wird häufig mit der Personalvermittlung und -beratung gleichgesetzt. Die Perspektiven sind jedoch unterschiedlich: Bei der Personalvermittlung bezahlt in der Regel der Arbeitgeber die Personalvermittlung und daher steht auch das Stellen- und Anforderungsprofil im Mittelpunkt der Tätigkeit des Personalvermittlers. Der Personalvermittler akquiriert gewerbsmäßig offene Stellenangebote, fertigt ein Besetzungsbild an, gleicht es mit vorhandenen Bewerbern ab und versucht, Anbieter und Nachfrager zu einem Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu führen. Auftraggeber kann auch der Stellensuchende sein. Der Begriff des Personalberaters ist zumeist im Bereich der Führungskräftevermittlung tätig. Die Personalvermittlung ist vertragsrechtlich als Maklervertrag einzuordnen.
Das Gesetz stellt Anforderungen an die Art und Weise der Arbeitsvermittlung:
Der Vermittlungsvertrag ist ungültig, wenn:
Für die Vermittlung von Auszubildenden gelten neben den allgemeinen Voraussetzungen folgende Besonderheiten:
Einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben Arbeitnehmer
Mit dem Vermittlungsgutschein verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, den Vergütungsanspruch eines vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers, der den Arbeitnehmer in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mindestens 15 Stunden wöchentlich vermittelt hat, zu erfüllen.
Der Vermittlungsgutschein gilt grundsätzlich für jeweils drei Monate.
Der Wert des Gutscheins beträgt einschließlich Umsatzsteuer 2.000 Euro. Bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen kann der Gutschein bis zu einer Höhe von 2.500 Euro ausgestellt werden.
Die Vergütung des Arbeitsvermittlers erfolgt in zwei Raten zu je 1.000 Euro. Dabei wird die erste Rate nach sechswöchiger, die zweite Rate nach sechsmonatiger Dauer des Beschäftigungsverhältnisses unmittelbar an den Vermittler gezahlt.
Eine Vergütung aus dem Gutschein erfolgt nicht, wenn
Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EWR-Staaten dürfen vermittelt werden, soweit dies nicht durch die Rechtsverordnung verboten ist. Eine Vermittlung von Deutschen in die Schweiz ist nicht erlaubt.
Bestimmte Berufe und Tätigkeiten dürfen ausschließlich nur von der Arbeitsagentur vermittelt werden:
Behandlung der erlangten Daten
Bei der Arbeitsvermittlung ist zudem der Datenschutz zu beachten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten unterliegt § 298 SGB III in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz.
Durch die Zertifizierung und der damit verbundenen Trägerzulassung der Arbeitsagentur können Personalvermittler Vermittlungstätigkeiten mit den Arbeitsagenturen oder den Jobcentern direkt abrechnen. Nachweise muss ein Personalvermittler gemäß § 178 SGB III zu folgenden Themen erbringen:
Generell sind Personalvermittlungen in Deutschland kaum noch wegzudenken. Je nach der Positionierung ist das Marketing mehr oder weniger komplex. Bedenken Sie, dass Sie sowohl die Kunden als auch die Bewerber mit Marketing gezielt ansprechen müssen. Entscheiden Sie auch, ob Sie auf Ihrer Website ein Bewerberportal anbieten oder nicht. Viele Jobbörsen wie Monster bieten spannende Softwarepakete für Personalvermittler mit dem Zugriff auf tausende Bewerberprofile an, so dass Sie sich auf das Marketing für Kunden konzentrieren können.
Die private Arbeitsvermittlung wird in den meisten Fällen auf Erfolgsbasis abgerechnet. Kommt also keine Vermittlung zustande (was nicht immer am Personalvermittler liegt), gibt es kein Honorar. Bei einer erfolgreichen Vermittlung wird ein Provisionssatz zwischen 5 und 20 Prozent vom ersten Bruttojahreslohn fällig oder eben der Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur über 2.000€ abgerechnet.
Die ideale Größe einer Personalvermittlung liegt bei 50 - 80qm, die Objekte kosten ca. 600 – 1.000 Euro Pacht pro Monat. Die Investitionen in die Büromöbel betragen ca. 2.000-10.000 Euro je nach Qualität. Versuchen Sie unbedingt Möbel aus Insolvenz oder gebraucht zu bekommen. Dazu kommt die Kaution (Courtage) für das Büro. Mein Tipp: nutzen Sie zudem einen Büro-/Telefonservice und planen zum Start nicht mit viel Personal, sondern machen Outsourcing. Teuer kann übrigens die IT werden, also im Wesentlichen der Webauftritt, sofern Sie hier ein Bewerber Verwaltungssystem planen (ab 5.000 Euro). Hier gilt es genau zu kalkulieren und keine Fehler zu machen.
Macht zusammen ca. 10.000 Euro für einen Standard einer Personalvermittlung, damit es losgehen kann. Aber wo ist jetzt der USP? Ohne einen klaren USP brauchen Sie nicht zu starten und hier muss man kreativ sein. Wenn Sie das nicht können, kostet Sie das weitere 5.000 – 8-000 Euro bei einem Berater, Agentur und Coach.
Wenn jetzt alles klar ist und Sie eröffnet haben sollten auch Kunden kommen. Wenn der Standort richtig gewählt war und die Frequenz der Besucher hoch ist, die Qualität und Ambiente stimmt, dann lassen sich mit einer Personalvermittlung auch 5.000 – 15.000 Euro Gewinn im Monat vor Steuern erwirtschaften. Für Existenzgründer eine attraktive Perspektive.
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