Der Trend zur Selbständigkeit ist weiter ungebrochen. Insbesondere der Bereich Gastronomie hat Platz für innovative Geschäftsideen. Die gute Nachricht: mit Restaurants sind schon viele reich geworden - die schlechte Nachricht: es sind noch viel mehr Gründer damit gescheitert. Die Gastronomie ist eine der konkurrenzintensivsten Unternehmensbranchen und somit ein hartes Pflaster – nur die besten Betriebe mit einer klaren Strategie, eindeutigen Differenzierungsmerkmalen und Kernkompetenzen werden in diesem Haifischbecken langfristig erfolgreich wirtschaften.
Der erste Schritt in die Selbstständigkeit ist ein solider Businessplan. Ein Gastronomiebetrieb ist wesentlich von seinem Gründer geprägt. Es ist sein unternehmerische Herzblut und die Leidenschaft, die einen Gastronomiebetrieb erst „lebendig“ machen. Die Existenzgründer - Persönlichkeit siegelt sich oftmals im Flair des Betriebes wider. Doch auch die Mitarbeiter in der Küche und im Service beeinflussen die Atmosphäre des Gastronomiebetriebs. Eine sorgfältige Personalauswahl ist somit in jedem Fall empfohlen. Sie als Gast spüren immer, ob ein Gastronomiebetrieb mit Liebe geführt ist und werden sich demgemäß wohlfühlen, oder nicht mehr wiederkommen. Beantworten Sie im Businessplan bitte folgende Fragen:
Manchmal muss man als Existenzgründer stundenlang durch Stadtteile laufen, um einen guten Standort zu finden. Der Impuls, wo schon drei ähnliche Läden sind, noch einen vierten zu eröffnen, kann viel Geld kosten. Der Erfolg eines Restaurants kommt zudem meist nicht von allein. Qualitativ hochwertige Speisen, ein ausgezeichneter Service, eine angenehme Atmosphäre, besondere Events, Werbung und eine eigene Webseite gehören in jedem Fall dazu. Und reichlich Erfahrung sollte man auch mitbringen. Beim Imbisswagen entscheidet neben dem Angebot der Standort über den Erfolg. Wer schnell essen will, der will dafür nicht weit zur Imbissstube laufen. Mitbewerber zum Imbiss sind lokale Bäckereien, Fleischereien oder Tankstellen in der Nähe. Wenn der Imbisswagen an einem Einkaufsmarkt steht, werden dort wesentlich mehr Umsätze erzielt, als an einer einsamen Ecke. In jedem Fall müssen auch hier die Auflagen, welche das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt machen befolgt werden.
Diese Kosten sind teilweise erheblich, da ein Gesundheitszeugnis notwendig ist und die veterinären Auflagen erfüllt werden müssen. Dazu kommen die Ausgaben für die Waren und Erstausstattung. Zudem sollte man nicht vergessen, dass Alles Geld kostet. Der Standplatz, Strom, Wasser, der Wagen selbst - erst nach einem qualifizierten Businessplan kann man entscheiden, ob es sich wirklich lohnt. Wenn das Eigenkapital knapp ist kann es auch schwierig werden einen Kredit zu bekommen, weil oft Restaurants von Banken nicht finanziert werden, selbst wenn die KFW ja sagt. Generell braucht man mindestens 10% Eigenkapital von der zu finanzierenden Summe. Vielleicht sollte man mal als Nebenjob oder Praktikum in einem Imbisswagen arbeiten um sich erst einmal einen Überblick zu verschaffen, ob das Geschäftsmodell zu einem passt.
Eine Gaststättenerlaubnis, auch Konzession genannt, benötigen Sie immer, wenn Sie in Ihrer Gaststätte entweder Alkohol verkaufen (auch Bier in Flaschen) oder zubereitetes Essen, das vor Ort verzehrt wird. Vor Ort heißt, dass Ihre Gäste an Ort und Stelle, d.h. im Sitzen oder an Stehtischen essen und trinken können. Und das trifft dann oft auch für den Imbisswagen zu, wenn das Essen an Ort und Stelle verzehrt wird. Wenn Sie dagegen nur alkoholfreie Getränke ausschenken oder wenn die zubereiteten Speisen nicht an Ort und Stelle gegessen, sondern nur mitgenommen werden, ist keine Konzession erforderlich. Gewerbebehörde hat das letzte Wort. Ob in Ihrem konkreten Fall eine Gaststättenerlaubnis nötig ist, oder eine einfache Gewerbeanmeldung ausreicht, entscheidet die zuständige Gewerbebehörde Ihrer Gemeinde. Lassen Sie sich in jedem Fall immer vorher beraten.
Für die Gaststättenerlaubnis müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre persönlich fachliche und sachliche Eignung und die Eignung der Räumlichkeiten nachweisen. Ein Nachweis ist der Unterrichtungsnachweis „Pflicht-Lebensmittelhygieneschulung durch die IHK“, die für Sie und Ihre Mitarbeiter notwendig ist. Bezüglich der Zuverlässigkeit wird vom Antragsteller grundsätzlich die Vorlage eines amtlichen Führungs- oder Leumundszeugnisses oder eines Auszugs aus der Strafliste (Strafregister) seines Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO) verlangt. Wenn aufgrund des bisherigen Aufenthalts des Ausländers anzunehmen ist, dass in den genannten Zeugnissen und Nachweisen gewerberechtlich bedeutsame Tatsachen nicht mehr bzw. noch nicht enthalten sind, kann auf Vorlage der ausländischen bzw. deutschen Zeugnisse verzichtet werden. Zudem brauchen Sie die Bescheinigung über Erstbelehrung des örtlichen Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (nicht älter als drei Monate).
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist ferner, dass die zum Betrieb des Gewerbes oder den Aufenthalt der Beschäftigten bestimmten Räume geeignet sind, die für Gäste bestimmten Räume barrierefrei genutzt werden können und der Betrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt. Insbesondere muss für die jeweils beabsichtigten Betriebsform eine Baugenehmigung vorliegen.
Der Preis der Gaststättenerlaubnis hängt von dem Angebot und der Größe des konkreten Objekts (Restaurant, Imbisswagen) ab und variiert zudem von Stadt zu Stadt. Man kann aber zwischen 500 Euro für einen Imbisswagen bis hin zu mehreren tausend Euro für ein Restaurant rechnen. Die Stellvertretungserlaubnis und vorläufige Erlaubnis kosten zwischen 25 bis 500 Euro. Die Unterrichtung mit Bestätigung (Unterrichtungsnachweis) bei der Industrie- und Handelskammer: kosten 40 bis 60 Euro.
Beachten Sie, dass für einen Imbisswagen, der nicht länger als ein paar Wochen an einem Platz steht, eine Reisegewerbekarte angefordert werden muss. Bleibt der Wagen also länger an einem Standort stehen, dann handelt es sich um ein stehendes Gewerbe, zu dessen Eröffnung eine die klassische Gewerbeanmeldung ausreicht.
Wenn Sie eine Gaststättenerlaubnis benötigen, müssen Sie sich diese erst beschaffen, bevor Sie beim Gewerbeamt ihr Gewerbe anmelden können. Aufgrund der Gewerbeanmeldung informiert die Behörde automatisch das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt, das Ordnungsamt und die Berufsgenossenschaft. Als Gewerbetreibender werden Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Für den Standplatz eines Imbisswagen wird eine Sondernutzungserlaubnis von der Stadtverwaltung benötigt, wenn nicht sogar eine Baugenehmigung. Eine Gästetoilette ist meist nur dann nicht vorgeschrieben, wenn es keine Sitzgelegenheiten gibt und keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden. Vorgeschrieben sind fließendes Wasser und Fettabscheider.
Sie brauchen ein Gesundheitszeugnis für die in der Küche der Gaststätte tätigen Personen, ausgestellt von dem für den jeweiligen Wohnort zuständigen Gesundheitsamt.
“Das Jugendschutz- und Gaststättengesetz gilt auch für einen Imbiss”. Machen Sie sich mit dem Gesetz vertraut und halten Sie die Gesetze ein. Kontrollen erfolgen immer und ein reibungsloser Arbeitsablauf ist viel wichtiger als sich mit teuren Anzeigen von Behörden herumschlagen zu müssen.
Aber damit nicht genug. Weitere Auflagen, Gesetze und Rahmenbedingungen kommen auf den Existenzgründer zu:
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