Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die darauf abzielt, Menschen in finanziell schwierigen Situationen zu unterstützen. Es wurde als Nachfolger von Hartz IV eingeführt und soll ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, während gleichzeitig Anreize zur Arbeitsaufnahme geschaffen werden. Neben Arbeitslosen können auch Geringverdiener, Selbstständige und Freelancer Bürgergeld als aufstockende Unterstützung beantragen, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.
Geflüchtete aus der Ukraine haben in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine wesentliche Bedingung ist der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §24 des Aufenthaltsgesetzes oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung. Diese Dokumente können bei den zuständigen Ausländerbehörden beantragt werden. Die Einführung des Bürgergeldanspruchs für ukrainische Geflüchtete basiert dabei auf der Aktivierung der EU-Massenzustromrichtlinie im März 2022. Diese Richtlinie ermöglicht es, Vertriebenen aus der Ukraine ohne individuelles Asylverfahren vorübergehenden Schutz zu gewähren.
Mindestanforderung für den Bezug von Bürgergeld
Für den Bezug von Bürgergeld müssen ukrainische Geflüchtete folgende Dokumente vorlegen:
- Personalausweis/ Reisepass/ Bescheinigung der Ausländerbehörde über die Identitätsklärung
- Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (für Kriegsflüchtlinge) bzw. Fiktionsbescheinigung (falls die Aufenthaltserlaubnis noch in Bearbeitung ist)
- Meldebescheinigung (Nachweis über Wohnsitz in Deutschland)
Das Bürgergeld kann dann beim zuständigen Jobcenter (Link) beantragt werden. Der Antrag kann online oder persönlich gestellt werden. Falls noch Fragen offen sind oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigt wird, helfen Sozialberatungsstellen oder Migrantenorganisationen weiter.
Ich plane nach Görlitz zu ziehen - welche Optionen habe ich?
Wenn Sie als ukrainischer Staatsbürger nach Deutschland einreisen, haben Sie im Idealfall bereits eine Wohnung. Aber manchmal ist es schwierig aus der Ferne eine Wohnung zu organisieren.
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FALL 1: Ich plane bei Bekannten unterzukommen
Das ist als Start natürlich am Einfachsten. ACHTUNG: Der Zuzug und Meldung in die Wohnung von Bekannten die Bürgergeld beziehen ist aber nicht zu empfehlen und in jedem Fall seitens des Bürgergeldempfängers meldepflichtig (Bedarfsgemeinschaft). Aber zumindest sind Sie damit vor Ort und können eine Wohnung suchen.
FALL 2: Ich plane Airbnb, Booking & Co - der perfekte Start!
Im Idealfall mieten Sie natürlich direkt aus der Ukraine eine eigene Wohnung in Görlitz an, bevor Sie anreisen. Das klappt aber in den wenigsten Fällen und wer bezahlt die Einrichtung der Wohnung? Vor allen Dingen, wenn Sie als Bürgergeldempfänger zahreiche Hilfen bekommen könnten.
Also reservieren Sie doch einfach über Airbnb/ Booking eine Fereinwohnung, auch wenn die 100€/ Tag kostet. Hier brauchen Sie keine Möbel und Ausstattung. Seit dem 1. Januar 2023 gilt bei Bürgergeldbeziehern eine Karenzzeit von zwölf Monaten. Während dieser Zeit werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft vollständig übernommen, unabhängig davon, ob sie als angemessen gelten oder nicht. Diese Karenzzeit beginnt mit dem Monat, in dem erstmals Leistungen nach dem SGB II bewilligt werden.
FALL 3: Ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung
Hmmm, Sie ziehen in eine leere Wohnung und haben die Kaution selber bezahlt. Zudem bezahlen Sie Küche, Einrichtung und Haushaltsgegenstände auch aus der eigenen Tasche. Denn Sie sind ja noch nicht im Bürgergeldbezug und bekommen keine Zuschüsse und Fördermittel.
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Jetzt haben Sie die Meldebescheinigung und als nächster Schritt kommt die Registrierung bei der Ausländerbehörde. Dort können Sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragen, die Ihnen vorübergehenden Schutz gewährt.
Ich bin in Görlitz gemeldet, habe die Aufenthatlserlaubnis und will Bürgergeld beantragen
Grundsätzlich können alle erwerbsfähigen Personen in Deutschland Bürgergeld beantragen, wenn ihr Einkommen und Vermögen unter bestimmten Bedarfssätzen liegt. Das sollte für alle UkrainerInnen gelten. Folgende Dokumente werden mindestens benötigt:
- Personalausweis
- Aufenthaltstitel/ Fiktionsbescheinigung
- Kontonummer/ Bankverbindung (aktuelle Kontoauszüge)
- Nachweis, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind
- Eventuell Arbeitsvertrag, Lohnbescheinigung, Kündigung Arbeitgeber
- Meldebescheinigung
- Krankenversicherung
- Mietvertrag und Nachweis über Mietzahlungen
- Betriebskostenabrechnung (Strom, Wasser, Heizung, Internet)
- Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen (z.B. Rentenbescheid)
- ...
Jetzt sollten Sie zügig folgende Schritte unternehmen:
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Registrierung bei der Ausländerbehörde: Melden Sie sich zeitnah bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde. Dort können Sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragen, die Ihnen vorübergehenden Schutz gewährt.
- Beantragung von Bürgergeld: Mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Fiktionsbescheinigung können Sie beim zuständigen Jobcenter Bürgergeld beantragen, sofern Sie erwerbsfähig sind. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe beim Sozialamt beantragen.
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Krankenversicherung: Nach der Registrierung und der Beantragung von Sozialleistungen sollten Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, um Zugang zur medizinischen Versorgung zu erhalten (Achtung: In Deutschland ist Krankenversicherungspflicht!!!)
Der Antrag auf Bürgergeld für eine Familie besteht aus mehreren Formularen, die je nach individueller Situation variieren können. Der Hauptantrag umfasst in der Regel etwa 8 bis 10 Seiten. Zusätzlich können weitere Anlagen erforderlich sein, beispielsweise für Einkommen, Vermögen oder Unterkunftskosten (bis 20 Seiten). Die Gesamtzahl der Seiten hängt somit von den spezifischen Umständen der Familie ab.
Antragsname | Antragsunterlagen Deutsch | Ausfüllhilfe Ukrainisch |
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Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) | DE-Grundantrag | UA-Ausfüllhilfe |
Hinweisblatt zum Antrag | DE-Hinweisweisblatt zum Antrag | UA-Hinweisblatt |
Zusatzblatt 1 | DE-Zusatzblatt 1 KdU | UA-Zusatzblatt 1 |
Zusatzblatt 2.1 | DE-Zusatzblatt 2.1 Einkommen | UA-Zusatzblatt 2.1 |
Zusatzblatt 3 | DE-Zusatzblatt 3 Vermögen | UA-Zusatzblatt 3 |
Zusatzblatt für Leistungen Bildung und Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) | DE-Zusatzblatt Bildung und Teilhabe | UA-Zusatzblatt BuT |
Zusatzblatt Eingliederung | DE-Zusatzblatt Eingliederung | UA-Zusatzblatt EINGL |
Merkblatt zur Anforderung von Kontoauszügen | DE-Merkblatt Kontoauszüge | UA-Merkblatt Kontoauszüge |
Merkblatt für Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel | DE-Merkblatt Flüchtliche Aufenthaltstitel | UA-Merkblatt Flüchtliche Aufenthaltstitel |
Infoblatt für AUB | DE-Infoblatt für AUB | UA-Infoblatt für AUB |
Bitte beachten Sie, dass der Antrag möglichst in deutscher Sprache eingereicht werden sollte (§19 SGB X)!
Fördermittel, Zuschüsse für Bürgergeldempfänger (auf Antrag)
Als Bürgergeldempfänger haben Sie die Möglichkeit, neben den regulären Leistungen zusätzliche Fördermittel und Zuschüsse zu beantragen, die Ihre berufliche Integration und Lebenssituation verbessern können. Hier sind einige der wichtigsten Unterstützungsangebote:
- Übernahme der Kaution
- Mietübernahmebescheinigung
- Umzugskosten
- vollständige Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Möbel, Geräte und Haushaltsgegenstände nach § 24 Abs. 3 SGB II. Die Bewilligung erfolgt entweder als Geldleistung oder durch Gutscheine/Sachleistungen:
- Schlafzimmer: Bett (inkl. Matratze, Lattenrost), Kleiderschrank oder Kommode, Nachttisch
- Wohnzimmer: Tisch und Stühle, Sofa oder Sessel, Regal oder Schrank
- Küche/Essbereich: Esstisch mit Stühlen, Küchenunterschrank oder -regal (falls nicht in der Wohnung vorhanden)
- Bad: Spiegelschrank oder Ablage, Duschvorhang
- Haushaltsgeräte: Kühlschrank, Herd oder Kochplatte, Waschmaschine, Wasserkocher, Staubsauger
- Küchenutensilien: Töpfe und Pfannen, Besteck (Messer, Gabeln, Löffel), Geschirr (Teller, Schüsseln, Tassen), Gläser, Schneidebrett, Kochutensilien (Kochlöffel, Pfannenwender, Schere), Sieb, Schüsseln, Mülleimer
- Haushaltsbedarf: Bettwäsche (Bettdecke, Kissen, Bezüge), Handtücher, Gardinen oder Rollos, Teppiche oder Fußmatten, Wäscheständer, Bügeleisen, Besen, Wischmopp, Eimer
- Beleuchtung: Deckenlampen, Tisch- oder Stehlampen
- Integration und Sprachkurse: Informieren Sie sich über Integrationskurse, die Ihnen beim Erlernen der deutschen Sprache und der Eingewöhnung in die Gesellschaft helfen. Diese Kurse können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.
- Zuschüsse und Darlehen für Sachgüter zur Beschaffung von notwendigen Sachgütern für eine selbstständige Tätigkeit. Zuschüsse oder Darlehen bis zu 5.000 Euro. Diese Mittel sind für die Anschaffung von Betriebsausstattung wie Computern, Software, Telefonen, Maschinen oder Werkzeugen vorgesehen. Die Förderung soll dazu beitragen, die Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu überwinden oder zu verringern
- Leistungen für Bildung und Teilhabe: Für Familien mit Kindern bietet das Bürgergeld zusätzliche Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe. Dazu gehören Zuschüsse für Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung sowie die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten. Diese Unterstützung soll Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien gleiche Chancen ermöglichen
Es ist entscheidend, dass Sie die jeweiligen Leistungen vorab beim zuständigen Jobcenter beantragen und die erforderlichen Nachweise erbringen.
Ich bin in Görltz gemeldet, beziehe Bürgergeld und suche einen Job
Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen in Deutschland arbeiten. Voraussetzung dafür ist der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Bereits mit dem vorläufigen Dokument über Ihr Aufenthaltsrecht, der sogenannten Fiktionsbescheinigung, ist die Erwerbstätigkeit erlaubt, sofern der Vermerk "Erwerbstätigkeit erlaubt" eingetragen ist. Mit dieser Erlaubnis können Sie in Deutschland grundsätzlich jede Arbeit aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen.
OPTION 1: Start als Festangestellter
Der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt kann für ukrainische Geflüchtete ohne oder mit geringen Sprachkenntnissen herausfordernd sein. Dennoch gibt es Möglichkeiten, eine Beschäftigung zu finden.
- Logistik & Lagerarbeit (Kommissionierer, Verpacker, Lagerhelfer)
- Reinigung & Hauswirtschaft (Hotelreinigung, Gebäudereinigung, Haushaltsservice)
- Gastronomie & Hotellerie (Küchenhilfe, Spülkraft, Zimmerreinigung, Servicehilfe)
- Bau & Handwerk (Maler, Maurer, Helfer in der Bauindustrie)
- Pflege & Sozialarbeit (nach Qualifikation Pflegehilfskraft in Altenheimen oder Krankenhäusern
- Produktion & Fertigung (Bandarbeit, Verpackung, Qualitätskontrolle)
Tatsächlich ist es im Landkreis Görlitz schwierig einen Job zu finden, was an der aktuellen wirtschaftlichen Situation und den geforderten Sprachkenntnissen liegt. Hier wird empfohlen den Integrationskurs (der vom Jobcenter bezahlt wird) zu besuchen!
- Job Aid Ukraine
- Germany4Ukraine
- jobkompass-landkreis-goerlitz.de/stellensuche
- jobs-oberlausitz.de
- jobs.meinestadt.de/goerlitz
OPTION 2: Firmengründung mit aufstockendem Bürgergeld
Wenn Sie Bürgergeld beziehen können Sie sich auch nach Rücksprache mit dem Jobcenter selbstständig machen. Wenn Sie aufstockend Bürgergeld (ehemals Hartz IV) erhalten und selbstständig sind, gelten bestimmte Freibeträge für den Gewinn deines Unternehmens. Das bedeutet, dass ein Teil deines Gewinns nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird.
- 100 € Grundfreibetrag → bleibt anrechnungsfrei
- 20 % von 100 € bis 1.000 € → sind ebenfalls anrechnungsfrei
- 10 % von 1.000 € bis 1.200 € (bzw. 1.500 € mit Kind) → bleiben zusätzlich anrechnungsfrei
Als Bürgergeldempfänger und Selbstständiger müssen Sie dem Jobcenter regelmäßig (6 Monate) Dokumentationen über Ihre Einkünfte und geschäftlichen Tätigkeiten vorlegen. Diese sind entscheidend für die Berechnung Ihrer Leistungen.
- Prognose und Selbstauskunft über zukünftige Einkünfte
- IST - Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung)
- Kontoauszüge des Geschäftskontos
- Rechnungen und Quittungen
- Steuerliche Nachweise
- Nachweise über betriebliche Versicherungen (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit)
- Gewerbe-Anmeldung
- ...
Zusätzlich können Selbstständige, die Bürgergeld beziehen, von Beratungs- und Fördermaßnahmen des Jobcenters profitieren. Dazu gehören beispielsweise Existenzgründungsberatungen, Weiterbildungsmöglichkeiten oder Zuschüsse für den beruflichen Wiedereinstieg.
Es wird empfohlen:
- Alle Investitonen vorab mit dem Jobcenter zu besprechen (KFZ, Maschinen, Geräte, Büro)
- Sorgfältige Buchführung: Führen Sie eine übersichtliche Buchhaltung, um unnötige Rückfragen vom Jobcenter zu vermeiden.
- Eigenes Geschäftskonto: Ein separates Konto hilft, private und geschäftliche Einnahmen klar zu trennen.
- Steuerberater oder Buchhaltungssoftware nutzen: Programme wie Lexoffice, SevDesk oder WISO erleichtern die Dokumentation.
- Aufbewahrungspflicht: Heben Sie alle Unterlagen mindestens 2 Jahre auf, falls das Jobcenter eine Prüfung verlangt.
- ...
Wo finde ich in Görlitz Hilfe?
- keyna group - Firmengründung, Aufstockendes Bürgergeld, Ferienwohnung, Antragsstellung, Formulare, Behörden
- Ansprechpartner: Herr Andreas Schilling
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch
- Adresse: Parkstrasse 1, 02826 Görlitz
- E-Mail: info@keyna.de
- Telefon: Erstkontakt bitte Facebook/ eMail
- Facebook: https://www.facebook.com/andreas.schilling.autor
- Caritas Migrationsberatung
- Ansprechpartner: Herr Alexander Enz
- Adresse: Wilhelmsplatz 2, 02826 Görlitz
- Telefon: 03581 3299028
- E-Mail: alexander.enz@caritas-goerlitz.de
- DRK Migrationsberatung
- Ansprechpartnerin: Frau Gebauer
- Adresse: Lausitzer Straße 9, 02826 Görlitz
- Telefon: 03581 362479
- E-Mail: migration@drk-goerlitz.de
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