Social Media

BOOST Social Media Facebook, Youtube, Instagram

Im Folgenden finden Sie eine schrittweise Checkliste, um das Teilen in sozialen Netzwerken zu fördern. Lesen Sie jedoch zuerst das vollständige Tutorial. Es behandelt jeden Schritt detailliert.

Wie Sie ihr Facebook, Youtube, Instagram boosten

  1. Bitten Sie Ihre Newsletter-Abonnenten, diese zu teilen und ihnen einen Grund zu nennen. Alles, was es braucht, ist die Frage zu stellen und ihnen einen Grund zu geben, warum.
  2. Fügen Sie die richtige Anzahl von Social Share Buttons hinzu. Machen Sie es Ihren Lesern leicht, Ihre Inhalte zu teilen, ohne sie zu überfordern. In diesem Beitrag finden Sie eine Liste der zu hilfenden Plugins.
  3. Fügen Sie ein Widget im "Click to Tweet" -Stil zu Ihren Inhalten hinzu. Tools wie ClickToTweet.com und WordPress-Plugins wie Social Warfare und Better Click To Tweet machen dies einfach.
  4. Verstecke die Anzahl der Aktien, die niedrig sind
    Dies vermeidet negative soziale Beweise. Wenn Sie ein Plugin wie Social Warfare oder SumoMes Share-App verwenden, können Sie dies mit wenigen Klicks tun.
  5. Veröffentlichen Sie Inhalte, die Ihre Zielgruppe teilen möchte. Durch die Kombination von Trend- und immergrünen Inhalten möchte Ihr Publikum Ihre Inhalte teilen. Identifizieren und decken Sie aktuelle Themen ab, indem Sie die folgenden Schritte ausführen. Verwenden Sie Google Trends, um immergrüne Inhalte zu identifizieren.
  6. Finden Sie heraus, was Ihre Leser tun, indem Sie sie befragen. Verwenden Sie ein kostenloses Tool wie Typeform und senden Sie die Umfrage per E-Mail an Ihre Abonnenten. Teilen Sie sie dann mit Ihren Social-Media-Followern.
  7. Machen Sie Ihre Bilder und Texte gemeinsam nutzbar. Nutzen Sie die kostenlosen Apps von SumoMe wie Image Sharer und Highlighter, um loszulegen. Sie arbeiten mit WordPress oder jeder HTML-Website.
  8. Bitten Sie Influencer, zu Ihrem nächsten Blog-Beitrag beizutragen. Sie müssen lediglich einen Influencer bitten, Ihnen ein Angebot für einen Beitrag zu unterbreiten, und ihn dann darüber informieren, ihn jedoch nicht dazu drängen, es weiterzugeben.
  9. Verwenden Sie Ihren Inhalt erneut. Verwandeln Sie Ihre Blog-Posts in Diashare-Präsentationen, Infografiken, Videos oder Podcasts.
  10. Verbringen Sie die gleiche Zeit, in der Sie für Ihre Inhalte werben, wie Sie sie erstellen. Es gibt eine Vielzahl von Techniken, die Sie hier anwenden können. Eine vollständige Liste finden Sie in diesem Beitrag.
  11. Bieten Sie Premium-Inhalte hinter einem Share Locker an, um das Teilen zu fördern. Wenn Sie WordPress verwenden, kann dafür ein kostenloses Plugin wie Social Locker verwendet werden.
  12. Verbessern Sie das Erscheinungsbild Ihrer Inhalte, indem Sie die OpenGraph- und Twitter-Karten-Metadaten hinzufügen. Dies ist einfach, wenn Sie WordPress verwenden. Yoast SEO verfügt über diese integrierten Funktionen. Eine technische Erklärung zum Hinzufügen dieser Funktionen finden Sie in diesem Beitrag von Kissmetrics.
  13. Überwachen Sie Ihre Freigaben, um festzustellen, welche Blogbeiträge die beste Leistung erbringen. So können Sie ermitteln, welche Themen bei Ihren Lesern am besten ankommen. Sie können Freigaben in großen Mengen mit einem kostenlosen Plug-In wie Social Metrics Tracker verfolgen. Hinweis: Da Twitter die Anzahl der Freigaben entfernt hat, ist dies sehr viel schwieriger. Eine gute Alternative wäre, den Datenverkehr aus sozialen Netzwerken über Google Analytics oder ein anderes Analysetool zu überwachen.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.

 

Andreas Schilling

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