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Aufstockend Hartz IV als Selbstständiger vom Jobcenter beziehen

Die Zahl der Selbstständigen mit Hartz IV steigt. Viele Selbstständige kommen ohne staatliche Hilfen nicht mehr über die Runden – vor allem jene, die keine Angestellten haben. Betroffen sind auch Menschen in Branchen, in denen man sonst gut verdient.

Die Zahl der Selbstständigen, die in Deutschland auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, steigt. Bezogen 2007 noch 66.910 Selbstständige ergänzend Arbeitslosengeld II, waren es 2014 schon 117.904 Berechtigte, wie die "Ruhr Nachrichten" berichten. Die Informationen gingen aus der Antwort des Statistischen Bundesamtes auf eine Anfrage der Linke-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor.

Die Zahl der Selbstständigen ohne Beschäftigte, auch "Ich-AG" genannt, habe sich seit dem Jahr 2000 von 1,84 auf 2,34 Millionen erhöht, schrieb die Zeitung weiter. Der größte Teil der Solo-Selbstständigen war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2014 in der Land- und Forstwirtschaft anzutreffen (22 Prozent).

Leichte Erhöhung, Hartz-IV-Empfänger erhalten 2016 fünf Euro mehr

Auch im Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens (17 Prozent), im Unternehmensdienstleistungsbereich sowie im Kommunikations- und Informationsgewerbe (12 Prozent) gab es viele Selbstständige, die keine weiteren Mitarbeiter beschäftigten.

Solo-Selbstständige verfügen den Angaben zufolge über ein unterdurchschnittliches Einkommen. Netto waren es im vergangenen Jahr im Schnitt 1496 Euro pro Monat. Selbstständige mit Beschäftigten kamen auf ein monatliches Nettoeinkommen von 2701 Euro, abhängig Beschäftigte auf 1553 Euro

Auch Selbstständige bekommen Geld vom Jobcenter, wenn sie ein zu geringes Einkommen erwirtschaften. Rund 127.000 selbstständige Aufstocker gibt es in Deutschland. Dr. Martin Pätzold, Mitglied des Deutschen Bundestages, fordert eine Beschränkung auf fünf Jahre.

Wer als abhängig Beschäftigter mit seiner Arbeit ein zu geringes Einkommen erzielt, um davon leben zu können, dem stehen zusätzliche finanzielle Leistungen vom Jobcenter zu. Die Zahl dieser „Aufstocker“ ist besonders in den Jahren 2007 bis 2010 stark angestiegen und belief sich im Juni 2014 deutschlandweit auf ca. 1,3 Millionen. Darunter befinden sich allerdings auch rund 127.000 Personen, die ihr eigener Arbeit- und Brotgeber sind und einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor allem in Berlin ist dieses Phänomen mit einer Quote von 5,8 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten annähernd doppelt so stark ausgeprägt wie im übrigen Bundesgebiet. 43,5 Prozent (Stand Dezember 2013) all dieser selbständig erwerbstätigen Aufstocker haben es dabei vier Jahre und länger nicht geschafft, das von ihnen selbst geführte Unternehmen in die Gewinnzone zu bringen.

Sie machen ihren Verlust Jahr für Jahr beim Finanzamt geltend, wo das Defizit aus Steuermitteln aufgefangen wird. Selbst dann noch, wenn zumindest ein Teil der Betriebsmittel augenscheinlich zur Erhöhung des privaten Lebensstandards eingesetzt wurde, wie man ihn sich ohne den permanenten Verlustausgleich durch die Gesellschaft gar nicht hätte leisten können.

Zweifellos steckt dahinter eine soziale Ungerechtigkeit. Und die wäre leicht zu beheben, wenn in einer entsprechenden gesetzlichen Regelung die unprofitablen Selbständigen etwa nur höchstens fünf Jahre inklusive einer 2-jährigen Ausschlussfrist mit aufstockenden Leistungen unterstützt würden. Was nicht nur einer gesunden Volkswirtschaft zu Gute käme, sondern letztendlich auch den Betroffenen selbst nutzt, ihren eigentlichen Platz in der Gesellschaft zu finden. Denn Gewinnerzielung ist ein wesentliches Element sinnvollen unternehmerischen Handelns und stärkt die soziale Marktwirtschaft als funktionierendes Wirtschaftssystem.

Selbstständige Aufstocker nach Bundesländern

  • Nordrhein-Westfalen: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 2,1, Gesamt: 24.869
  • Saarland: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 2,3
    Gesamt: 1.309
  • Rheinland-Pfalz: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 2,3, Gesamt: 3.623
  • Hessen: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 2,3
    Gesamt: 6.633
  • Baden-Württemberg: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 2,3, Gesamt: 7.124
  • Mecklenburg-Vorpommern: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 2,4, Gesamt: 3.382
  • Schleswig-Holstein: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 2,6, Gesamt: 4.121
  • Sachsen-Anhalt: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 2,6, Gesamt: 5.349
  • Niedersachsen: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 2,6, Gesamt: 10.812
  • Bayern: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 2,6
    Gesamt: 7.905
  • Hamburg: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 2,7
    Gesamt: 3.521
  • Brandenburg: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 3,1, Gesamt: 5.706
  • Bremen: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 3,2
    Gesamt: 2.144
  • Thüringen: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 3,6
    Gesamt: 4.748
  • Sachsen: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 3,9
    Gesamt: 11.339
  • Berlin: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 5,8
    Gesamt: 24.192
  • Deutschland: Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 2,9, Gesamt: 126.777

Wer es nach fünf Jahren immer noch nicht geschafft hat, seine wirtschaftliche Tätigkeit profitabel zu machen, für den sinkt die Wahrscheinlichkeit mit fortwährender Zeitdauer rapide, doch noch aus den roten Zahlen herauszukommen. Häufig ist der Businessplan nicht marktfähig oder Absatzprobleme machen das Unternehmen des anhaltend scheiternden Selbständigen chancenlos. Wobei es gegenüber den übrigen profitablen Wettbewerbern zweifellos unfair und leistungsverzerren ist, die Marktpreise mit steuerfinanzierten Verlustgeschäften zu drücken. Wer als Existenzgründer auch nach entsprechender Förderung langfristig nicht erfolgreich ist, sollte sich auch angesichts des aktuell in Deutschland bestehenden Fachkräftemangels besser dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

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Was nicht heißen darf, die Gründungskultur in Deutschland gänzlich in Frage zu stellen. Der Existenzgründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit ist zum Beispiel zweifellos ein wichtiges Instrument zur Gründerförderung für arbeitslose Menschen in unserem Land. Er nimmt dem Selbständigen ein halbes Jahr die Last der privaten Kosten seiner Existenzgründung ab. Ohne diesen Zuschuss hätten viele Existenzgründer den Schritt in die Selbständigkeit kaum gewagt. Denn oftmals fehlt gerade in den ersten Monaten der Umsatz, um seine privaten Ausgaben über das eigene Unternehmen decken zu können. Doch spätestens nach fünf Jahren sollte sich jeder Existenzgründer ohne aufstockende Leistungen selber finanzieren können.

Falls dies nicht gelingt, könnte man ihm dann die „zweite Chance“ geben, einen neuen Versuch zu starten, einer sich selbst tragenden Tätigkeit nachzugehen - aber erst nach Ablauf einer 2-jährigen Karenzzeit.

Wer zu wenig verdient, um davon zu leben, kann sein Gehalt mit Hartz IV aufbessern. Für Selbstständige soll das nach dem Willen der Bundesagentur für Arbeit aber bald nicht mehr so einfach möglich sein.

Selbstständige sollen ein geringes Einkommen nach Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nur noch für eine Übergangsfrist mit Hartz IV aufbessern dürfen. Das sehen interne Vorschläge von Mitarbeitern der BA für eine Rechtsvereinfachung bei Hartz-IV-Leistungen vor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. Derzeit beziehen nach Angaben des BA-Vorstandsmitglieds Heinrich Alt bundesweit rund 125.000 Selbstständige Hartz IV, weil ihre Einkünfte zum Leben nicht ausreichen.

Konkret sehen die Vorschläge vor, Selbstständige maximal zwei Jahre mit Hartz-IV-Leistungen zu unterstützen. „Ist nach dieser Zeit kein Lebensunterhalt sicherndes Einkommen aus Selbstständigkeit vorhanden, soll die Selbstständigkeit abgemeldet werden“, heißt es in dem internen Papier. „Hartz IV ist nun mal nicht dafür erfunden worden, unrentable Geschäftsmodelle dauerhaft durch die Allgemeinheit zu stützen“, sagte Alt. Wer künftig Hartz IV wolle, müsse belegen, dass sich die Geschäfte auch von allein tragen. „Wenn sich dann herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, sollte man wieder einen regulären Job wahrnehmen“, sagte Alt.

Unter Mindestlohn-Niveau Selbstständige sind die neuen Niedriglöhner

Die Kritik am geplanten flächendeckenden Mindestlohn verstummt nicht. Nun zeigen Berechnungen: Zwar nicht alle, aber viele Selbstständige liegen bei ihrem Stundenlohn bereits jetzt unter den angepeilten 8,50 Euro.

Weniger Ausgaben abzugsfähig

Auch sollen Selbstständige nach den Bundesagentur-Vorschlägen künftig - anders als im Steuerrecht - nur noch 30 Prozent ihrer jährlichen Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen dürfen. Es könne nicht sein, dass sich Freiberufler wie Anwälte oder Journalisten mit hohen Ausgaben arm rechneten, um sich so einen Anspruch auf Hartz IV zu sichern. Als Beispiel nannte Alt den Fall eines Fotografen, der sich eine Fotoausrüstung für rund 10.000 Euro zulegte und auf diese Weise seinen Gewinn so stark schmälerte, dass er zu einem Fall für das örtliche Jobcenter wurde.

Eine Neufassung des entsprechenden Paragrafen sei schon deswegen wünschenswert, weil Jobcenter-Mitarbeiter die Geschäftspolitik eines Freiberuflers oft gar nicht beurteilen könnten. „Wir haben auch Fälle, wo aufstockende Selbstständige mehrere Mitarbeiter beschäftigen“, schilderte Alt. Das Jobcenter könne gar nicht einschätzen, ob sich das Geschäftsmodell rechnen würde, wenn der Selbstständige etwa einen Mitarbeiter einsparen würde. Daher seien klare Regelungen nötig. Das letzte Wort hat hierbei der Gesetzgeber.

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Die in einem 63-seitigen Papier zusammengefassten Vorschläge stammten zum überwiegenden Teil von Jobcenter-Mitarbeitern, die sich davon eine Entlastung bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen erhofften, erläuterte Alt. Die Vorschläge zur Entbürokratisierung seien ganz im Sinne des BA-Vorstandes. „Denn die Jobcenter-Mitarbeiter können sich so wieder mehr auf die Vermittlung von existenzsichernder Arbeit konzentrieren.“

Derzeit seien sie zu 50 Prozent mit der Berechnung von Hartz-Leistungen beschäftigt. Dabei sollte der Anteil eigentlich nur bei maximal 20 Prozent liegen. Inzwischen seien Akten für Hartz-IV-Leistungen im Schnitt 600 Seiten dick, sagte Alt. Manche Bescheide seien bis zu 80 Seiten lang.

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Andreas Schilling

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