Fördermittel in Schloß Holte-Stukenbrock

Fördermittel in Schloß Holte-Stukenbrock sind für jeden Entrepreneur eine exzellente Sache. Und dabei gibt es jede Menge Förder-Gelder zu vergeben. Denn jährlich werden von der Bundesregierung und der Europäischen Union rund 145 Milliarden Euro geschenktes Geld in der BRD verteilt. Statistisch gesehen können Geschäftsführer in Schloß Holte-Stukenbrock pro Jahr im Durchschnitt 56.000 Euro holen. Und 60% der Zuschüsse sind echte Fördermittel – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Beihilfe in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Manager haben erfahrungsgemäß gesehen in den letzten 3 Jahren keine Fördermittel beantragt. Ein großer Fehler!


Fördermittel in Schloß Holte-Stukenbrock – Zuschuss versus Kredite

Mit 26.776 Bürgern (Stand 2018) zählt Schloß Holte-Stukenbrock zu den kleinen Städten in Deutschland. Großstadt ist Schloß Holte-Stukenbrock seit 1.899 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Schloß Holte-Stukenbrock ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der aktuellen GRW Übersicht:

Das bedeutet speziell, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Zuschüsse in Schloß Holte-Stukenbrock zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und damit ist Schloß Holte-Stukenbrock in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Prinzipiell entscheiden Bund und Länder turnusmäßig die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). Hier kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die deutsche Hauptstadt und strukturschwache Gegenden im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Schloß Holte-Stukenbrock gab es auch 25 Insolvenzanträge, denn nicht jedes Unternehmung überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 14 die Insolvenz eröffnet, während bei 7 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 36 und es stand die Summe von 4.571.000 € im Raum.

Im Allgemeinen müssen Sie in Schloß Holte-Stukenbrock zwischen folgenden Typen von Fördermitteln unterscheiden:

  • Zuschuss - nicht rückzahlbares Bares für Anschaffungen und laufende Ausgaben. Wird oft als Investitionszulage in entsprechenden Länder und Städten (Fördergebieten) ausgezahlt. Die Auszahlung ist immer an Konditionen geknüpft und muss nicht zurückbezahlt werden. In einigen Situationen besteht, wenn alle Vorbedingungen erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf die Zuschüsse. Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Bedingungen, müssen Sie die Förderprogramme zurückgeben.
  • Darlehen – Nichts geschenkt, aber immerhin ein zinsgünstiger Kredit zu besseren Bedingungen als die Filialbank bieten kann (sofern diese Ihnen überhaupt ein Angebot unterbreitet). Problem ist, dass zu 90% die Hausbank den Kredit ausreicht und im Zuge dessen anteilig mithaftet.

Intelligente Unternehmer verwenden Fördergelder, vor allen Dingen für:

  • Erhöhung des Gewinns (Faktor 3)
  • Unabhängigkeit von Geldinstituten
  • Aus- und Weiterbildung (19%)
  • Absatzförderung
  • Innovation
  • Erhalt von Sicherheiten
  • Senkung der Kosten (25-90%)
  • Abbau der Fremdmittel

Wir empfehlen folgenden Förderprogramme-Berater in Schloß Holte-Stukenbrock:

  • Herr Matthias Kampmann Akazienweg 10 33758 Schloß Holte - Stukenbrock eMail: info@kampmann-consults.de Website: http://www.das-ratingteam.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Fördermittelberatung

Fördermittel in Schloß Holte-Stukenbrock – Die typischen Fehler

Viele Unternehmensinhaber stellen keinen Antrag, weil Sie die Fördermittel nicht drauf haben, nicht an einen gelungenen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen mutmaßen nicht zu erfüllen, den Antrag bei der falschen Förderstelle einreichen, formale Fehler machen, Papiere fehlen, Unterlagen falsch ausgefüllt sind oder Antragsfristen versäumt wurden. Deshalb sind die ersten drei Grundregeln:

  • Stellen Sie einen Antrag – Kein Antrag, keine Fördergelder!
  • Stellen Sie den korrekten Antrag – Anträge an den falschen Fördermittelgeber führen zur Verweigerung!
  • Stellen Sie den Antrag inhaltlich richtig – Die Förderprogramme erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich fehlerfrei stellen!

Wenn Sie erfolgreich Zuschüsse in Schloß Holte-Stukenbrock beantragen, haben Sie einen CASH Trumpf, wie die beiden Musterrechnungen zeigen:

Fördermittel in Schloß Holte-Stukenbrock – Beliebte Investitionen

Super! Innovative Manager können jetzt durch Förderungen, die aufgrund der Notlage aufgelegt wurden, zusätzliche Zuschüsse und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Liste der Investments mit Zuschussmöglichkeiten:

  1. Wachstumsmaßnahmen
  2. Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
  3. Errichtung von Filialen
  4. Fahrzeuge
  5. Umschuldungen
  6. Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers
  7. Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  8. Energie
  9. Betriebs− und Geschäftsausstattung
  10. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  11. Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern
  12. Kauf eines Unternehmens
  13. Übernahme von Gesellschaftsanteilen oder Vermögensgegenständen
  14. Maschinen
  15. Verlagerung des Betriebsstandortes
  16. Lohnkosten
  17. Software

Fördermittel in Schloß Holte-Stukenbrock – Das KMU Kriterium

Förderprogramme in Schloß Holte-Stukenbrock und nicht rückzahlbare Fördermittel sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Firmeninhaber erfolgreicher zu machen.

Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Eigenschaften entscheiden darüber, ob ein Entrepreneur als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Selbstständiger als KMU, wenn nicht mehr als 249 Mitarbeiter vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.

Fördermittel in Schloß Holte-Stukenbrock – Bundeszuschuss

32 Prozent der Fördermittel kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, also Geld, das Firmeninhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.

Fördermittel in Schloß Holte-Stukenbrock – Landeszuschuss

30 Prozent der Förder-Gelder kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.

  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-wirtschaft-nrw-bpw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-fue-rationelle-energieverwendung/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie-fuer-existenzgruendungen-nrw/
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  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-innovationsdarlehen/

Fördermittel in Schloß Holte-Stukenbrock – Zuschuss der Stadt

5 Prozent der Zuschüsse kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Förder-Geldern, aber es gibt halt auch nur wenige Programme

Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.

Fördermittel – Allgemeine Linkliste

  1. Fördermittel und Zuschüsse in der Übersicht!
  2. Wer bekommt in Deutschland eigentlich Zuschüsse?
  3. Wie Firmen am schnellsten Fördergelder auf ihr Konto bekommen?
  4. Die ultimative Fördermittel Winner Strategie?
  5. Warum erhalten nur so wenig Unternehmen Zuschüsse?
  6. Wer vergibt Fördermittel und nicht rückzahlbare Zuschüsse?
  7. Zuschüsse zu Beratungskosten verstehen!
  8. Erhöhen Zuschüsse den Gewinn?
  9. Was sind Zuschüsse?
  10. Zuschüsse und Förderungen - Die TOP 3 Probleme!
  11. Sinnvolle Gliederung der Zuschüsse!
  12. Zuschüsse und Förderungen richtig verstehen!


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