Fördermittel in Porta Westfalica

Fördermittel in Porta Westfalica sind für jeden Geschäftsführer eine tolle Sache. Und dabei gibt es reichlich Fördermittel zu vergeben. Denn jedes Jahr werden von der Bundesregierung und der Europäischen Union rund 145 Milliarden Euro geschenktes Geld in Hierzulande zugeteilt. Statistisch gesehen können Brötchengeber in Porta Westfalica pro Jahr durchschnittlich 56.000 Euro abholen. Und 60% aller Fördermittel sind echte Zuschüsse – Bares, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Förderung in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Firmeninhaber haben erfahrungsgemäß gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förderungen beantragt. Unverständlich!


Fördermittel in Porta Westfalica – Zuschuss versus Kredite

Mit 35.671 Bürgern (Stand 2018) zählt Porta Westfalica zu den mittleren Städten in Deutschland. Großstadt ist Porta Westfalica seit 1.897 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Porta Westfalica ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der momentanen GRW Einteilung:

Das bedeutet namentlich, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Förderprogramme in Porta Westfalica zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und dadurch ist Porta Westfalica in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Grundsätzlich entscheiden Bund und Länder wiederkehrend die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). Hier kommen gewöhnlich ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie Berlin und strukturschwache Gebiete im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Porta Westfalica gab es auch 13 Insolvenzanträge, denn nicht jede Institution überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 10 die Insolvenz eröffnet, während bei 3 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 33 und es stand die Summe von 2.859.000 € im Raum.

Im Allgemeinen müssen Sie in Porta Westfalica zwischen folgenden Typen von Fördergeldern unterscheiden:

  • Zuschuss - nicht rückzahlbares Bares für Anschaffungen und laufende Aufwand. Wird oft als Investitionszulage in definierten Regionen (Fördergebieten) ausgeschüttet. Die Zahlung ist immer an Grundlagen geknüpft und muss nicht zurückbezahlt werden. In einigen Fällen besteht, wenn alle Vorbedingungen erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf die Förderprogramme. Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Konditionen, müssen Sie die Fördermittel zurückgeben.
  • Kredite – Nichts geschenkt, aber jedenfalls ein zinsgünstiger Kredit zu besseren Preisen als die Filialbank bieten kann (sofern diese Ihnen überhaupt ein Angebot unterbreitet). Problem ist, dass zu 90% die Filialbank den Kredit ausreicht und damit prozentual mithaftet.

Kluge Unternehmensinhaber nutzen Fördergelder, vorwiegend für:

  1. Abbau der Fremdmittel
  2. Wachstum (35%)
  3. Reduktion der Ausgaben (25-90%)
  4. Innovation
  5. Höhere Liquidität
  6. Vermarktung
  7. Umwelttechnologie (7%)
  8. Erhalt von Sicherheiten

Wir raten zu folgenden Fördergelder-Berater in Porta Westfalica:

  • Steuerberatungsgesellschaft Porta Westfalica mbH Hauptstr. 6 32457 Porta Westfalica Tel.: 05 71 / 7 98 30 70 Fax: 05 71 / 7 98 30 99 E-Mail: doergeloh@stbg-pw.de Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Fördermittelberatung

Fördermittel in Porta Westfalica – Die typischen Fehler

Viele Unternehmensinhaber stellen kein Gesuch, weil Sie die Förder-Gelder nicht drauf haben, nicht an einen erfolgversprechenden Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen annehmen nicht zu treffen, den Antrag bei der verkehrten Förderstelle vorlegen, formale Fehler machen, Informationen fehlen, Schriftstücke falsch ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb lauten die ersten drei Grundregeln:

  • Stellen Sie einen Antrag – Kein Antrag, keine Förder-Gelder!
  • Stellen Sie den geeigneten Antrag – Anträge an den verkehrten Fördermittelgeber führen zur Absage!
  • Stellen Sie den Antrag inhaltlich fehlerfrei – Die Förder-Gelder erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich akkurat stellen!

Wenn Sie mit Erfolg geschenktes Geld in Porta Westfalica beantragen, haben Sie einen CASH Benefit, wie die beiden Beispiele zeigen:

Fördermittel in Porta Westfalica – Beliebte Investitionen

Super! Innovative Unternehmer können jetzt durch Konjunkturpakete, die infolge der Kritischen Situation aufgelegt wurden, zusätzliche geschenktes Geld und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Auflistung der Investments mit Zuschussmöglichkeiten:

  1. Software
  2. Kauf eines Unternehmens
  3. Wachstumsmaßnahmen
  4. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  5. Umschuldungen
  6. Verlagerung des Betriebsstandortes
  7. Modernisierung und Erweiterung
  8. Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
  9. Betriebs− und Geschäftsausstattung
  10. Abfindungen für Altgesellschafter
  11. Fahrzeuge
  12. Energie
  13. Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers
  14. Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  15. Lohnkosten
  16. Errichtung von Filialen
  17. Unternehmensgründung

Fördermittel in Porta Westfalica – Das KMU Kriterium

geschenktes Geld in Porta Westfalica und nicht rückzahlbare geschenktes Geld sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Entrepreneur erfolgreicher zu machen.

Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Merkmale entscheiden darüber, ob ein Firmeninhaber als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Unternehmensinhaber als KMU, wenn nicht mehr als 249 Arbeitnehmer vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO umgesetzt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.

Fördermittel in Porta Westfalica – Bundeszuschuss

32 Prozent der Förderungen kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Förder-Geldern, also Geld, das Unternehmensinhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.

Fördermittel in Porta Westfalica – Landeszuschuss

30 Prozent der Fördergelder kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.

  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-wirtschaft-nrw-bpw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-fue-rationelle-energieverwendung/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie-fuer-existenzgruendungen-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-mittelstandskredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-potenzialberatung-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-universalkredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-eu-mikrodarlehen/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-innovationsdarlehen/

Fördermittel in Porta Westfalica – Zuschuss der Stadt

5 Prozent der Fördermittel kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, aber es gibt halt auch nur wenige Programme

Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.

Fördermittel – Allgemeine Linkliste

  1. Warum erhalten nur so wenig Unternehmen Zuschüsse?
  2. Was sind Zuschüsse?
  3. Wer vergibt Fördermittel und nicht rückzahlbare Zuschüsse?
  4. Sinnvolle Gliederung der Zuschüsse!
  5. Die ultimative Fördermittel Winner Strategie?
  6. Erhöhen Zuschüsse den Gewinn?
  7. Zuschüsse und Förderungen richtig verstehen!
  8. Zuschüsse zu Beratungskosten verstehen!
  9. Wer bekommt in Deutschland eigentlich Zuschüsse?
  10. Fördermittel und Zuschüsse in der Übersicht!
  11. Wie Firmen am schnellsten Fördergelder auf ihr Konto bekommen?
  12. Zuschüsse und Förderungen - Die TOP 3 Probleme!


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