Existenzgründung in Stadtallendorf

Wer eine Selbstständigkeit in Stadtallendorf plant, bekommt abgestimmte Fördermittel vom Staat spendiert und ist im Übrigen sein eigener Boss. Trotzdem sollten Sie immer ein Geschäftskonzept erstellen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Ein Businessplan zeichnet sich durch eine nach Vorgaben erstellte Wettbewerbsbeobachtung, Finanzierung, Finanzierungskennzahlen, Prozesse, Rentabilitätsplan aus.


Existenzgründung in Stadtallendorf

Die Gründung in Stadtallendorf ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 21.456 gemeldeten Personen (Stand 2018) zählt Stadtallendorf zu den kleineren Städten in der Bundesrepublik. Hierbei hat sich die Einwohneranzahl von 1939 (10.861), 1950 (12.203), 1960 (12.982), 1970 (15.832), 1980 (20.243), 1990 (21.136), 2000 (21.656), 2010 (21.247) und 2017 (21.352) unter dem Durchschnitt (0,45) entwickelt. Die Bürger verteilen sich auf einer Fläche von 102,99 qkm, was 4.805 Personen je qkm bedeuten. Großstadt ist Stadtallendorf seit 1.901 und gehört zum Bundesland Hessen.

Existenzgründung in Stadtallendorf – Ämter, Behörden

Eine Unternehmung in Stadtallendorf gelingt nicht ohne Behörden, Fiskus, IHK. Der erste Weg führt Selbständige oft zur IfB, IHK, HWK. Denn hier sind wichtiges Wissen zur Existenzgründung vorhanden oder werden in Tutorials kostenlos durch geschulte Gründungsspezialisten vermittelt. Wir raten Neustartern bei Selbstständigkeit in PLZ 35260 die aufgezählten Anlaufstellen in Stadtallendorf zu besuchen:

  • Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg Kurfürstenstraße 9 34117 Kassel Telefon 05 61/78 91-0 Fax 05 61/78 91-290 E-Mail info@kassel.ihk.de http://www.ihk-kassel.de
  • Handwerkskammer Kassel Scheidemannplatz 2 34117 Kassel Tel. 0561 7888-0 Fax 0561 7888-165 info@hwk-kassel.de http://www.hwk-kassel.de
  • Finanzamt Marburg-Biedenkopf Verwaltungsstelle Marburg Robert-Koch-Straße 7 35037 Marburg Tel.: 06421 698-0 Fax: 06421 698-109 Poststelle@FA-MB.Hessen.de www.Finanzamt-Marburg-Biedenkopf.de

Existenzgründung in Stadtallendorf – Gründungsberater, Gründungszentren

Spannend ist es für Firmengründer in Stadtallendorf aber auch, lokale Startup-Zentren zu kontakten. Diese werden sehr oft von der Stadt Stadtallendorf gefördert und sorgen mit zahlreichen Hilfestellungen für Beistand bei der Existenzgründung. Zu den Leistungen zählen

  1. 1:1 Coachings
  2. Seminare
  3. Kantinen
  4. Networking

Unser Geheimtipp für Firmengründer in Stadtallendorf ist aber der Austausch mit Startups, was verhindert, dass man Konkurs anmelden muss. Primäre Stelle sind durchweg die regionalen Gründerprofis in Stadtallendorf:

  • Trümner & Spannknebel GbR Harald Trümner Christian Spannknebel Kontaktdaten: Anschrift: Marktstraße 1 35260 Stadtallendorf Telefon: +49 6428 92320 Fax: +49 6428 923218 E-Mail: info@stb-stadtallendorf.de Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Stadtallendorf – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein ergänzender zentraler Anlaufpunkt für Neustarter ist das Arbeitsamt in Stadtallendorf. In Stadtallendorf existieren 8.878 Menschen ohne Job, bei einer Erwerbslosenquote von 3,00%. Derzeit werden 3.653 Jobs als offen gelistet (Stand 2020).

Laut Datenmaterial gründen in Stadtallendorf 6 Arbeitslosengeldempfänger (Stand 2018) aus der Beschäftigungslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Förderprogramm Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 32 (Überbrückungsgeld) und 17 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für zahlreiche Menschen ohne Job in Stadtallendorf eine intelligente Wahlmöglichkeit zur Festen Anstellung und wird darum auch vom Deutschen Staat bezuschusst. Weitere Fördergelder in Stadtallendorf finden Existenzgründer in einem anderen Bericht von uns!

  • Agentur für Arbeit Stadtallendorf Niederrheinische Straße 3a 35260 Stadtallendorf Stadtallendorf@arbeitsagentur.de +49 6421 605 102 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Stadtallendorf – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Entschluss zur Selbstständigkeit in Stadtallendorf gefallen, wird als erstes das Gewerbeamt in Stadtallendorf besucht. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, Beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Registrierung für 28,00 €. Jetzt hält man die begehrte Gewerbe Anmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung kostet 28,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 28,00 €. Für die Gewerbeanmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Anmeldung des Gewerbes reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, weiterhin für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Stadtallendorf gab es 2018 ganze 436 Gewerbeanmeldungen und 509 Gewerbeabmeldungen. Hier muss die Stadt dringend Fördermassnahmen einleiten.. Nach der Anmeldung des Gewerbes in Stadtallendorf kriegt man auch schnell Korrespondenz vom Fiskus, das sich naturgemäß dafür interessiert, wieviel Einkommenssteuer Sie entrichten müssen. Hier empfehlen wir daher immer fachkundigen Rat beim Eintragen hinzuzuziehen.

  • Magistrat der Stadt Stadtallendorf Bahnhofstraße 2 35260 Stadtallendorf Karte anzeigen Telefon: 06428 707-0 Fax: 06428 707-400 magistrat@stadtallendorf.de www.stadtallendorf.de


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.