Existenzgründung in Stolberg im Rheinland

Wer eine Firma zu gründen in Stolberg im Rheinland plant, bekommt unterstützende Zuschüsse vom Staat spendiert und ist des Weiteren sein persönlicher Chef. Nichtsdestotrotz sollten Sie immer einen Business Plan erstellen, um Zuschüsse zu beantragen. Ein Geschäftskonzept zeichnet sich durch eine indivuelle Wettbewerbsbeobachtung, Marketing Research, Investitionsplan, Filiale, Sales aus.


Existenzgründung in Stolberg im Rheinland

Die unternehmerischen Tätigkeit in Stolberg im Rheinland ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 56.792 Einwohnern (Stand 2018) zählt Stolberg im Rheinland zu den mittleren Städten in der BRD. Hierbei hat sich die Anzahl der Einwohner von 1939 (27.237), 1950 (30.604), 1960 (32.557), 1970 (39.704), 1980 (57.550), 1990 (57.231), 2000 (58.682), 2010 (57.474) und 2017 (57.133) überdurchschnittlich (1,35) entwickelt. Die Einwohnerinnen und Einwohner verteilen sich auf einer Fläche von 137,77 qkm, was 2.443 Menschen je qkm bedeuten. Großstadt ist Stolberg im Rheinland seit 1.888 und zählt zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Existenzgründung in Stolberg im Rheinland – Ämter, Behörden

Der Start als Existenzgründer in Stolberg im Rheinland glückt nicht ohne Bundesanstalt für Arbeit, Behörden, IHK. Der erste Weg führt Gründer oft zur Behörde, Industrie- und Handelskammer, IfB. Denn hier sind wichtige Kontakte zur Selbstständigkeit zu bekommen oder werden in Seminaren kostenlos durch professionelle Gründungsspezialisten geschult. Wir empfehlen Selbstständigen bei Selbständigkeit in PLZ 52222 die folgenden Behörden in Stolberg im Rheinland zu konsultieren:

  • Industrie- und Handelskammer Aachen Theaterstraße 6-10 52062 Aachen Telefon 02 41/44 60-0 Fax 02 41/44 60-259 E-Mail info@aachen.ihk.de http://www.aachen.ihk.de
  • Handwerkskammer Aachen Sandkaulbach 17 – 21 52062 Aachen Tel. +49 241 471-0 Fax +49 241 471-103 info@hwk-aachen.de http://www.hwk-aachen.de
  • Finanzamt Stollberg (Nr. 3224) Hohensteiner Straße 54 09366 Stollberg Postfach 1107 09361 Stollberg Telefon: 037296 522-0 Telefax: 037296 522-9000 E-Mail: poststelle@fa-stollberg.smf.sachsen.de Internet: http://www.Finanzamt-Stollberg.de

Existenzgründung in Stolberg im Rheinland – Gründungsberater, Gründungszentren

Faszinierend ist es für Neustarter in Stolberg im Rheinland aber auch, regionale Technologieparks zu kontakten. Diese werden meistens von der Stadt Stolberg im Rheinland bezuschusst und sorgen mit qualifizierten Tipps für Coaching bei der Gründung. Zu den Möglichkeiten zählen Meeting Räume, Lager, Parkplätze. Sehr empfehlenswert für Neustarter in Stolberg im Rheinland ist aber der Informationsaustausch mit Firmen, was vermeidet, dass die Firma wieder schnell aufgegeben werden muss. Vorrangige Anlaufstelle sind generell die lokalen Gründungsspezialisten in Stolberg im Rheinland:

  • B.O.B. GmbH Mühlenstr. 1 52222 Stolberg (Rhld.) Telefon: +49 2402 1247110 E-Mail: info (at) bob-aachen.de Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Stolberg im Rheinland – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein anderer wichtiger Ort für Neustarter ist das Arbeitsamt in Stolberg im Rheinland. In Stolberg im Rheinland sind 11.637 Arbeitssuchende, bei einer Arbeitslosenrate von 4,90%. Derzeit werden 5.768 Jobofferten als offen gemeldet (Stand 2020).

Laut Datenerhebung starten in Stolberg im Rheinland 8 Arbeitslosengeldempfänger (Stand 2018) aus der Beschäftigungslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Förderprogramm Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 41 (Überbrückungsgeld) und 22 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für eine Menge arbeitslos gemeldete Personen in Stolberg im Rheinland eine nachhaltige Alternative zur Festen Anstellung und wird deswegen auch vom Land bezuschusst. Weitere Fördergelder in Stolberg im Rheinland finden Firmengründer in einem anderen Beitrag von uns!

Existenzgründung in Stolberg im Rheinland – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist die Wahl zur Gründung in Stolberg im Rheinland gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Stolberg im Rheinland besucht. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Anmeldung für 26,00 €. Nun hält man die beliebete Gewerbeanmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung verursacht Kosten von - €. Und die Gewerbe-Ummeldung liegt bei 26,00 €. Für die Gewerbe Anmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbeanmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, des Weiteren für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Stolberg im Rheinland gab es 2018 ganze 1.335 Gewerbe Anmeldungen und 1.285 Gewerbeabmeldungen. Hier muss weiter gefördert werden.. Nach der Gewerbe Anmeldung in Stolberg im Rheinland bekommt man auch rasch Korrespondenz vom Finanzamt, das sich logischerweise dafür interessiert, wieviel Abgaben Sie zahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer Unterstützung beim Eintragen hinzuzuziehen.

  • Gewerbeamt Stolberg Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt Rathausstraße 11-13 52222 Stolberg Nordrhein-Westfalen


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.