Existenzgründung in Rosenheim

Wer den Start als Existenzgründer in Rosenheim plant, bekommt abgestimmte Zuschüsse vom Staat geschenkt und ist darüber hinaus sein eigener Boss. Unabhängig davon sollten Sie immer ein Unternehmerkonzept produzieren, um verlässliche Zahlen zu bekommen. Ein Geschäftsplan zeichnet sich durch eine detaillierte Organisation, Filiale, Markteintrittsstrategie, Finanzierung aus.


Existenzgründung in Rosenheim

Die Existenzgründung in Rosenheim ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 63.324 Bewohnern (Stand 2018) gehört Rosenheim zu den mittleren Städten in der BRD. Hierbei hat sich die Einwohneranzahl von 1939 (25.436), 1950 (28.580), 1960 (30.404), 1970 (37.078), 1980 (51.604), 1990 (56.340), 2000 (58.908), 2010 (61.299) und 2017 (62.312) unter dem Durchschnitt (0,16) entwickelt. Die EinwohnerInnen verteilen sich auf einer Fläche von 122,09 qkm, was 1.976 Einwohner je qkm bedeuten. Großstadt ist Rosenheim seit 1.909 und zählt zum Bundesland Bayern.

Existenzgründung in Rosenheim – Ämter, Behörden

Eine Selbstständigkeit in Rosenheim gelingt nicht ohne HWK, Ämter, Arbeitsagentur, IfB. Der erste Weg führt Existenzgründer oft zur Behörde, IfB, Fiskus. Denn hier sind erforderliche Daten zur unternehmerischen Tätigkeit zu haben oder werden in Seminaren für umme durch kompetente Gründungsberater geschult. Wir raten Firmengründern bei Selbstständigkeit in PLZ 83022 die aufgezählten Behörden in Rosenheim zu konsultieren:

  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Balanstraße 55-59 81541 München Telefon 0 89/51 16-0 Fax 0 89/51 16-1306 E-Mail ihkmail@muenchen.ihk.de http://www.muenchen.ihk.de
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Tel. 089 5119-0 Fax 089 5119-295 info@hwk-muenchen.de http://www.hwk-muenchen.de
  • Finanzamt Rosenheim Postfach 10 02 55 83002 Rosenheim Telefon: (08031) 201-0 Telefax: (08031) 201-222 E-Mail: poststelle@fa-ro.bayern.de Internet: http://www.finanzamt.bayern.de/Rosenheim

Existenzgründung in Rosenheim – Gründungsberater, Gründungszentren

Informativ ist es für Existenzgründer in Rosenheim aber auch, lokale Kompetenznetzwerke zu besuchen. Diese werden häufig von der Metropole Rosenheim unterstützt und sorgen mit qualifizierten Tipps für Beistand bei der unternehmerischen Tätigkeit. Zu den Angeboten zählen

  • Lehrgänge
  • 1:1 Coachings
  • Lager
  • Meeting Räume

Immer im Fokus stehe sollte für Gründer in Rosenheim ist aber die Diskussion mit Startups, was vermeidet, dass man Konkurs anmelden muss. Erste Fachadresse sind ständig die lokalen Gründerprofis in Rosenheim:

  • Herr Roland Bauer An der Burgermühle 10 83022 Rosenheim eMail: bauer@bauerundpartner.net Website: http://www.bauerundpartner.net/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung
  • Herr Thomas Wolff Gießereistraße 6 83022 Rosenheim eMail: tw@ihr-karrierepartner.de Website: keine Angabe Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung
  • Frau Dipl. Betriebswirtin Janeczka Petra Herzog-Otto-Straße 2 83022 Rosenheim eMail: pj@janeczka.com Website: http://www.janeczka.com/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Rosenheim – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein ergänzender wesentlicher Anlaufpunkt für Existenzgründer ist die Bundesagentur für Arbeit in Rosenheim. In Rosenheim existieren 7.885 Personen ohne Arbeit, bei einer Arbeitslosenrate von 2,60%. Zurzeit werden 4.322 Arbeitsstellen als offen gemeldet (Stand 2020).

Laut Statistik gründen in Rosenheim 5 Erwerbslose (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Förderprogramm Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 28 (Überbrückungsgeld) und 15 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für eine große Anzahl Erwerbslose in Rosenheim eine intelligente Ausweichlösung zur Festanstellung und wird darum auch vom Land bezuschusst. Weitere Fördergelder in Rosenheim finden Selbstständige in einem anderen Bericht von uns!

  • Agentur für Arbeit Rosenheim Wittelsbacherstr. 57 83022 Rosenheim +49 8031202555 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Rosenheim – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Beschluss zur Firmengründung in Rosenheim gefallen, wird als allererstes das Gewerbeamt in Rosenheim aufgesucht. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, Beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Eintragung für 40,00 €. Jetzt hält man die beliebete Gewerbe Anmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung verursacht Kosten von 25,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung liegt bei 25,00 €. Für die Gewerbeanmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Anmeldung des Gewerbes reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, weiterhin für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Rosenheim gab es 2018 ganze 1.428 Gewerbeanmeldungen und 1.293 Gewerbeabmeldungen. Ein positiver Trend. Nach der Gewerbe Registrierung in Rosenheim bekommt man auch zeitnah Post vom Fiskus, das sich naturgemäß dafür interessiert, wieviel Steuern Sie zahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer Unterstützung beim Eintragen hinzuzuziehen.

  • Gewerbeamt Rosenheim Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt Königstr. 15 83022 Rosenheim Bayern


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.