Franchise erfolgreicher Start Step 2 – Machen Sie eine Übersicht über verfügbare Mittel (Eigen- und Fremdkapital)

Jeder potentielle Franchisenehmer-Kandidat weiß ziemlich genau, wie viel Geld er auf der hohen Kante hat, wer ihm ggf. noch aus der Verwandtschaft Geld leihen könnte und wie viel Eigenkapital in Summe er zur Verfügung hat. In dieser groben Planung sind aber in den seltensten Fällen Fördermittel und Zuschüsse enthalten, oder beispielsweise alternative Finanzierungsformen wie Leasing berücksichtigt. Generell stellt für den Franchisenehmer die Finanzierung der Investitionssumme und die Einstiegsgebühr oft eine große Hürde dar. Trotz der steigenden Bedeutung des Franchising bieten viele Kreditinstitute in Deutschland bislang noch kaum franchisespezifische Konzepte an. Wenn diese Barrieren erst überwunden sind, weist Franchising gute Expansionschancen auf.


Als selbständiger Geschäftsmann trägt der Franchise-Nehmer die Verantwortung für die Finanzierung der nötigen Investitionen. Der Umfang des aufzubringenden Startkapitals hängt von der Branche und dem Geschäftskonzept ab. Die Summe, die man als Existenzgründer aufbringen kann, ist selten ausreichend, um den gesamte Kapitalbedarf abzudecken. Ein Franchisegründer benötigt im Durchschnitt ca. EUR 35.000 für eine Gründung, die auch auf Dauer tragfähig ist. Die meisten Existenzgründer kommen mit wenig Startkapital aus. Nach den Zahlen des KfW-Gründungsmonitors 2009 greift nur ein Fünftel der Gründer auf externe Finanzierungen wie etwa Bankkredite zurück. Und auch dann hält sich der Mittelbedarf in Grenzen: in drei Viertel der Fälle werden weniger als 25.000 Euro benötigt. Gute Gründe für die KfW, einen speziellen Mikrokredit anzubieten: Mit dem Kleinkreditprogramm KfW-StartGeld können betriebsnotwendige Aufwendungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro – pro Person – zinsgünstig finanziert werden. Der Anteil der laufenden Kosten wie etwa Mieten, Pachten oder KfZ-Kosten kann dabei bis zu 20.000 Euro betragen. Vom Unternehmer wird erwartet, dass er vorhandene eigene Mittel in das Vorhaben einbringt – eine formale Mindestsumme besteht indes nicht. Neben dem eigentlichen Start in die Selbständigkeit sind auch Maßnahmen zur Festigung der selbständigen Existenz - wie etwa die Neujustierung des Sortiments - bis zu 36 Monate nach Gründung darstellbar. Auch eine nebenberufliche Existenz kann unterstützt werden, wenn sie mittelfristig auf einen tragfähigen Vollerwerb ausgerichtet ist. Das KfW-StartGeld bietet zwei Laufzeitvarianten. Zum einen eine zehnjährige Laufzeit mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und zum anderen kann eine Laufzeit von fünf Jahren vereinbart werden – ein tilgungsfreies Anlaufjahr inklusive. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit in gleich hohen monatlichen Raten – eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit und ohne weitere Kosten möglich. Da kleinere Investitionsvorhaben oft sowohl durch ein höheres Risiko als auch durch wenig oder keine Sicherheiten beim Investor gekennzeichnet sind, übernimmt die KfW gegenüber der durchleitenden Hausbank 80 Prozent des Kreditrisikos. So soll gewährleistet werden, dass an sich Erfolg versprechende Vorhaben auch dann mitfinanziert werden können, wenn das Finanzierungsrisiko für die Hausbank allein zu groß wäre.

Übersicht der Finanzierungsoptionen für Franchisenehmer

  • Kredit Hausbank (Darlehen bzw. Kontokorrentkredit)
  • Kredit KFW, Landesbanken (ausgereicht über die Hausbank)

Startgeld, Mikrokredit oder Eigenkapitalhilfe und verschiedenen weitere Fördermaßnahmen wie ERP-Kredite. Existenzgründer im Franchise-Bereich dürfen sich nun auch um Mittel aus dem ERP-Beteiligungsprogramm bemühen, das bislang nur zur Aufstockung des Eigenkapitals bereits bestehender Firmen diente. Auch Franchise-Nehmer können mit staatlicher Unterstützung bei ihrem Schritt in die Selbständigkeit rechnen. Die Gewährung staatlicher Existenzgründungshilfen hängt aber davon ab, ob das Franchise-Konzept akzeptiert wird; denn gefördert wird nur, wenn der Franchise-Nehmer als rechtlich und steuerlich selbständiger Unternehmer anzusehen ist und der Vertrag ihm genügend unternehmerischen Entscheidungsspielraum lässt. Es darf sich also um keine Scheinselbständigkeit handeln. Die Anträge auf staatliche Kredite müssen vor dem Beginn der Selbständigkeit über ein Kreditinstitut gestellt werden. Dies ist in der Regel die Hausbank. Dort werden Sie auch darüber beraten, welche Förderprogramme für Sie persönlich infrage kommen bzw. welche Alternativen die Bank für Ihre Finanzierung gegebenenfalls vorschlagen kann. Die Hausbank trägt für die staatlichen Kredite das volle Ausfallrisiko und wird sich in der Regel absichern. Über Art und Umfang der zu stellenden Sicherheiten wird individuell entschieden. Hierbei kommt es auf die Wirtschaftlichkeit des Geschäftskonzeptes und auf Ihre persönliche Überzeugungskraft an. Die Banken verlangen in jedem Fall Einblick in den Franchise-Vertrag, umfassende Informationen des Franchise-Gebers über Konzept sowie Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen für das zugrunde liegende Geschäft auf der Basis der Zahlen bestehender Betriebe (Geschäftsplan!). Manchmal hilft auch der Franchise-Geber bei der Suche nach einer Finanzierungslösung, z.B. durch Lieferantenkredite. Er sollte Ihnen in jedem Fall wichtige Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

  • Kredit ohne Hausbank über Mikrofinanzinstitut, IBB, etc.
  • Lieferantendarlehen
  • Fördermittel/ Zuschüsse
  • Leasing
  • Gründungszuschuss/ Einstiegsgeld Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesanstalt für Arbeit kann Arbeitslosen bei Aufnahmeeiner selbständigen Tätigkeit den gründungszuschuss (9 Monate + Verlängerung auf Antrag um 6 Monate) gewähren. Dazu benötigen Sie u.a. die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. Unternehmensberater), aus der hervorgeht, dass Ihre geplante selbständige Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer eine ausreichende Lebensgrundlage bieten wird. Beachten Sie, dass der Zuschuss Ihre Liquidität am Anfang deutlich verbessern kann

Das Kreditgespräch eines Franchisenehmers mit seiner Bank sollte immer sehr sorgfältig vorbereitet werden: Da Franchisenehmer noch keine unternehmerischen Erfolge vorweisen können, ist der persönliche Eindruck umso wichtiger - Sie müssen die Bank von Ihrer Leistungsbereitschaft, Ihrem Können und Ihrer unternehmerischen Qualifikation überzeugen. Die wirtschaftlichen Aussichten Ihres Vorhabens werden Hauptbestandteil des Gesprächs mit dem Kreditberater sein: Ihr Konzept muss überzeugen. Aber auch Ihre persönliche Vermögens- und Einkommenssituation und die generelle Entwicklung der Branche, in der Sie sich selbständig machen wollen, spielen eine Rolle.

Die Kreditvergabe ist auch vom gewählten Franchisesystem abhängig. Es empfiehlt sich daher mit Unterstützung des Franchisegebers, dem Kreditinstitut ein detailliertes  Gründungs- bzw. Investitionskonzept vorzulegen, das u.a. folgende Informationen enthalten sollte:

  • Marktbedingungen
  • Entwicklung
  • Standortwahl
  • Kundenpotential
  • Konkurrenzsituation
  • notwendiger Mitarbeiterstamm
  • Produktpalette
  • Preis
  • Service
  • Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz
  • Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau

Vor allem bei der Zusammenstellung des Zahlenmaterials empfiehlt es sich, einen auf Franchisegründungen spezialisierten Unternehmensberater hinzuzuziehen (bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die staatlichen Zuschüsse zur Unternehmensberatung für Gründer).

Bereiten Sie sich bereits jetzt auf konkrete Fragen vor wie z.B.: Welche unternehmerischen Maßnahmen haben Sie geplant und zu welchen Kosten? Wie viel Eigenmittel besitzen Sie? Wie wollen Sie den Kredit tilgen? Wie lange sollen die Zinsen festgeschrieben werden? Brauchen Sie später Zusatzkredite, die mit den geplanten Investitionen zusammenhängen? Und vor allem: Welche Kreditsicherheiten können Sie bieten? In Bezug auf diese Frage kann es leicht zu Enttäuschungen kommen, da die Bank die aufgeführten Sicherheiten manchmal nicht so hoch bewertet, wie Sie erhoffen.

Bisher bieten wenige Banken franchise-spezifische Finanzierungslösungen. Es gilt das gleiche Prozedere wie Kreditvergaben an freie Existenzgründer. Erste Anlaufstelle für Franchisenehmer ist daher in der Regel immer die eigene Hausbank, da mit dieser eine Geschäftsbeziehung besteht. Seit 2006 verfügt die Deutsche Bank über ein Spezialistenteam, das sich gezielt mit dem Franchise-Markt, Systemen und damit verbundenen Chancen beschäftigt. Kommen die Deutsche Bank Franchise-Berater vor Ort in den Filialen nicht weiter, können sie auf das Kompetenzteam zurückgreifen.

Auch die Sparkassen unterstützen Franchise-Systeme. So hat der deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zur besseren Beurteilung und Unterstützung von Franchise-Nehmern ein verlässliches Franchise-Informationssystem für die Sparkassenfinanzgruppe entwickelt. Mit dem innovativen System, das auf dem Sparkassen Branchen Tag 2009 erstmalig vorgestellt wurde, möchten die Sparkassen ihren Mitarbeitern eine wichtige Hilfestellung bei der Finanzierungsentscheidung und Betreuung potentieller Franchise-Systeme bieten. Seit Juli 2009 steht das System allen Sparkassen kostenlos zur Verfügung. Der DSGV verspricht sich durch das neue Instrument, einerseits die Finanzierungsbedingungen für Franchising zu verbessern und andererseits das eigene vorhandene Marktpotential besser auszuschöpfen. Mit den für die einzelnen Sparkassen aufbereiteten Informationen zu den Franchise-Systemen lässt sich vor Ort die Eignung und die Bonität des Franchise-Unternehmens detailliert prüfen. Aktuell stehen die Daten von über 100 Franchise-Systemen zur Verfügung. In den kommenden Monaten soll das System weiter ausgebaut werden. Umfangreiche Daten über Qualitätsmerkmale und Erfolgsfaktoren, rechtliche Bewertungen sowie ein umfassendes Franchise-Lexikon bilden die Grundlage des Informationssystems. So haben die einzelnen Berater in den Sparkassen stets einen Überblick über die aktuelle Situation und Entwicklung der teilnehmenden Franchise-Systeme. Mit dieser umfassenden Faktensammlung können die einzelnen Mitarbeiter auf einen Datenpool zurückgreifen, der ihnen die Betreuung der Kunden enorm erleichtert. Die individuelle Überprüfung einzelner Anträge und die Qualität des Franchise-Nehmers wird stets wesentlicher Bestandteil der Prüfung vor Ort durch die finanzierende Sparkasse bleiben.

Tragen Sie nun in folgende Übersicht die verfügbaren Mittel ein. Sprechen Sie auch im Vorfeld mit Verwandten und Bekannten über ihre Planungen. Viele Franchisenehmer wissen auch aus der Vergangenheit, wie ihre Kreditwürdigkeit bei der Hausbank ausschaut, weil sie beispielsweise ein Autokredit oder sonstiges angefragt haben. Gerade bei Zuschüssen und Fördermitteln, sowie öffentlichen Darlehen fehlenden meisten Franchisenehmern die Informationen. Ziehen Sie bei Bedarf daher immer einen qualifizierten Unternehmensberater hinzu, der sie unterstützen kann. In vielen Fällen lässt sich über Zuschüsse und Fördermittel das verfügbare Volumen signifikant steigern.

Barmittel
(Sparbuch, Termingelder, Girokonto, …)
Sicherheiten
(Lebensversicherungen, Aktien, Fonds. Depots, Gold, …)
Sacheinlagen
(KFZ, Computer, …)
Privatdarlehen
(Verwandte, Bekannte, …)
Bankdarlehen
(Dispo, Kredite, …)
Öffentliche Darlehen (KFW)
Zuschüsse/ Fördermittel
Sonstige Darlehen
SUMME

Vergessen sie dabei nicht parallel eine Aufstellung ihrer Verpflichtungen zu machen beispielsweise aus Krediten, Bürgschaften, Unterhaltszahlungen und sonstigen Verpflichtungen, die ihre Bonität beeinflussen. Letztlich handelt es sich hierbei um eine Art Kassensturz, den Franchisenehmer immer machen sollten, denn die meisten Franchisegeber haben keine Lust mit Franchisenehmern zu verhandeln, die über wenig oder kein Eigenkapital verfügen. Deswegen publizieren in der Regel alle Franchisegeber in Online- und Offline Medien die Höhe der Investitionen und geben Ihnen so ein einen ersten Anhaltspunkt ob ihre verfügbaren Mittel überhaupt ausreichen. Bitte berücksichtigen Sie bei der folgenden Auswahl der Branche immer auch den Investitionsbedarf bei den einzelnen Franchisegebern.


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