Fördermittel – Starthilfe Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem Starthilfe-Programm insbesondere  Unternehmensgründungen, Beteiligungen, Übernahmen und Festigungen. Im gesamten Strauss der Fördermassnahmen, die über die LfA ausgereicht werden ist die Förderung in Form eines zinsverbilligten Darlehens auf max.100.000 Eur gedeckelt. Das sollte für die meisten Existenzgründungen reichen. Aber wie bei allen Programmen geht ohne die Hausbank nichts.


Förderung

  • Investitionen
  • Warenerstausstattung
  • Angemessener Übernahmepreis
  • Betriebsmittelbedarf

Förderregion

Baden-Württemberg

Fördergruppe

Existenzgründerinnen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft (Dienstleistungssektor, Handel, Gartenbau, Handwerk, Industrie) und den Freien Berufen in Baden-Württemberg bis zu drei Jahre nach Gründung aus allen Branchen nach KMU-Kriterien

Förder -Kriterien

  • Existenzgründungen und Existenzfestigungen (bis 3 Jahre) und Übernahmen mit einem Gesamtfinanzi-erungsbedarf bis zu € 100.000
  • Tätige Beteiligungen an einem Unternehmen (i.d.R mindestens 10 %)
  • st der Maximalbetrag beim ersten Antrag nicht ausgeschöpft, kann ein Folgeantrag gestellt werden, wobei die Gesamtsumme 100.000 Euro nicht überschritten werden darf

Förder-Beschreibung

Starthilfe Baden-Württemberg

Das gemeinsame Programm "Starthilfe Baden-Württemberg" von L-Bank und Bürgschaftsbank ermöglichte in den letzten vier Jahren über 3.500 Gründungsvorhaben.

  • Das zinsgünstige Darlehen der L-Bank wird von der Bürgschaftsbank mit einer Bürgschaft über 80 Prozent ergänzt.
  • Gefördert werden nicht mehr nur reine Gründungsfinanzierungen, sondern auch Vorhaben zur Festigung bestehender Betriebe innerhalb der ersten drei Jahre.
  • Mit "Starthilfe Baden-Württemberg" können Vorhaben bis zu einem Gesamtkapitalbedarf von   € 100.000 gefördert werden.
  • Eine das wirtschaftliche Eigenkapital stärkende Beteiligung der MBG in Höhe € 25.000 ist bei Einsatz von mindestens     € 25.000 Eigenmitteln möglich.

Investition

100.000

Netto Förderung

0

Förderung in %

0

Förderstelle

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (BW)
Werastraße 15-17

70182 Stuttgart
Postfach 100742
70006 Stuttgart
Tel.: +49 0711 1645-6

Fax: +49 0711 1645-777
info@buergschaftsbank.de
www.buergschaftsbank.de

Antragsstelle

Um von den Förderungen des Landes Baden-Württemberg zu profitieren, müssen Sie ihre Geschäftsbank bemühen, die dann den Antrag auf Fördermittel an das entsprechende Förderinstitut weiterleitet.


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