Fördermittel – LfA – Startkredit 100

Mit dem Darlehen aus Bayern können Unternehmen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen finanzieren. Der LfA – Startkredit 100wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern zinsverbilligt und bietet im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere Konditionen.


Förderung

  • Investitionen und Nebenkosten, die im Anlagevermögen aktiviert werden bzw. aktivierungsfähig sind, sowie Vermietungsgegenstände, die im Anlagevermögen aktiviert werden (keine langfristige Immobilienvermietung, ausgenommen Tz. 7 dieses Merkblatts).
  • Immaterielle Vermögensgegenstände, wie Patente, Lizenzen, Software und Konzessionen, die abschreibungsfähig sind und die weiteren Voraussetzungen für die Förderfähigkeit gemäß Tz. 9 des Merkblatts „Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen“ erfüllen.
  • Eigenleistungen in angemessenem Umfang, soweit diese in der Bilanz aktiviert werden bzw. aktivierungsfähig sind und keine Gewinnbestandteile enthalten.

Förderregion

Bayern

Fördergruppe

Kleine und mittlere Unternehmen und Freie Berufe

Förder -Kriterien

  • Laufzeit 5, 8, 10, 15, 20 Jahre bzw. 12 Jahre endfällig**
  • Tilgungsfrei 1, 2, 3 bzw. 12 Jahre endfällig**
  • Darlehensbetrag 2.500 bis 10 Mio. EUR
  • Aufstockung des Finanzierungsanteils des Startkredits bis auf 100 %

Förder-Beschreibung

LfA – Startkredit 100

Sie benötigen für Ihr Vorhaben eine weitergehende Finanz-ierung? Mit dem Startkredit 100 kann der Finanzierungsanteil auf bis zu 100 % aufgestockt werden. Die Zinshöhe orientiert sich dabei am unteren Marktzins und ist durch die Refinanzierung der KfW Mittelstandsbank und der LfA sehr günstig.

Investition

10.000.000

Netto Förderung

0

Förderung in %

0

Förderstelle

LfA –Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (Bayern)
Königinstrasse 15
80539 München
Telefon: 0 18 01.21 24 24 (zum Ortstarif)
Telefax: 0 89.21 24 22 16
E-Mail: info@lfa.de
www.lfa.de

Antragsstelle

Jede LfA-Finanzierung wird über die Hausbank beantragt und ausbezahlt. Und: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Gründungs-, Übernahme- oder Beteiligungsvorhaben beginnt.


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