Fördermittel – Gründerstipendium

Weil Mecklenburg-Vorpommern auf wirklich gute Geschäftsideen nicht verzichten kann, sollen innovative, erfolgversprechende Vorhaben über das Gründerstipendium bezuschusst werden. Dabei gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern GründerInnen mithilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen in Form einer Beihilfe zum Lebensunterhalt.


Förderung

Beihilfe zum Lebens-unterhalt

Förderregion

Mecklenburg-Vorpommern

Fördergruppe

Existenzgründer mit einem Hochschul-abschluss

Förder -Kriterien

Das Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage mindestens einen der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:

  • eine technische Produkt- oder Prozessinnovation, die im eigenen Unternehmen umgesetzt werden soll, oder
  • neuartige technologiebasierte Dienstleistungen mit Alleinstellungsmerkmalen

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Graduierung der Gründer:

Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss können 1.000,00 € pro Monat erhalten und

Promovierte Gründer 1.200,00 € pro Monat

Für Kinder, für die der Gründer Unterhalt leistet, können 100,00 € pro Kind und Monat Kinderzuschlag gewährt werden.

Der Zuschuss ist auf eine maximale Laufzeit von 18 Monaten begrenzt

Förder-Beschreibung

Gründerstipendium

Zuwendungen im Zusammenhang mit der Gründung innovativer technologie-
orientierter Unternehmen in Form von Gründerstipendien.

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen für Hochschulabsolventen durch Beihilfen zum Lebensunterhalt („Gründerstipendium") können Beihilfen zum Lebensunterhalt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse für Hochschulabsolventen gewährt werden, die sich mit der Umsetzung einer technischen Produkt- oder Prozessinnovation bzw. einer neuartigen technologiebasierten Dienstleistung selbstständig machen wollen.

Investition

21.600

Netto Förderung

21.600

Förderung in %

100

Förderstelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel.: (03 85) 63 63-0
Fax: (03 85) 63 63-12 12

info@lfi-mv.de
www.lfi-mv.de

Antragsstelle

Gesellschaft für Struk-tur- und Arbeitsmarkt-entwicklung mbH
Schulstraße 1 – 3
19055 Schwerin
Tel.:0385 55775-0
Fax 0385 55775-40

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www.gsa-schwerin.de


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