Fünf Tipps für Kreditverhandlungen in der Krise

Die Angst vor einer Kreditklemme ist groß im Mittelstand. Das „Handelsblatt“ gibt fünf Tipps für das Kreditgespräch:


In die Zukunft blicken

 

Irgendwann ist auch diese Krise einmal zu Ende. Aber wie sieht der Weg durch das Konjunkturtal aus? Und wie soll es danach weitergehen? Konkret durchkalkulierte Zukunftsszenarien für die nächsten drei bis fünf Jahre helfen nicht nur für die Verhandlungen bei der Bank, sondern auch bei der eigenen Planung. Auch Worst-Case-Szenarien für die Eigenkapital-Situation, Ertragsziele und Risiken sollten Unternehmer dabei nicht ausblenden.
Durchblick schaffen

 

Im Umgang mit den Banken ist Reden Gold. Unternehmer sind klar im Vorteil, wenn sie aktiv und frühzeitig auf die Banken zugehen und mehr als nur nackte Bilanzzahlen vorlegen können. Die Bank kennt weder das Unternehmen noch den Markt so gut wie der Unternehmer. Freiwillige Informationen über die gesamte Vermögens-, Ertrags- und Finanzierungslage wirken Wunder – ebenso wie eine überzeugende Darstellung der Zukunftspläne.
Nachfragen

 

Eine Kredit-Absage muss kein Unternehmer einfach einstecken. Gekränkter Stolz ist hier fehl am Platze. Stattdessen sollte der Unternehmer klären: Welche Kriterien hat die Bank für ihr Rating angesetzt? Und wie kann das Unternehmen einen besseren Wert erzielen?  Mit den richtigen Fragen können Chefs künftige Absagen vermeiden – und der Bank zeigen, dass man ernsthaft an einer Verbesserung der Finanzierungssituation interessiert ist.
Auf Augenhöhe verhandeln

 

Alternative Finanzierungsinstrumente, öffentliche Förderprogramme, Zinskonditionen anderer Geldinstitute – Unternehmer können die Kreditverhandlungen in ihrem Interesse steuern, wenn sie gut informiert in das Gespräch gehen und ihre Ziele klar darlegen können.
Hilfe holen

 

Beratung kostet Geld. Teurer kommt einen Unternehmer jedoch unternehmerisches Scheitern zu stehen. Und eine objektive Perspektive auf Unternehmen und Finanzierungspartner kann neue Wege aufzeigen.


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.