Betriebliche Einstiegsqualifizierungen (EQJ) sind ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dienen soll. Die Einstiegsqualifizierung gibt es seit 2004, da wurde die Maßnahme im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickelt. Im Jahr 2008 stellen Betriebe im Rahmen des Ausbildungspaktes bereits 42.250 EQJ-Plätze für Jugendliche zur Verfügung. Das Einstiegsqualifizierungsjahr ist ein Angebot für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden. Man kann das EQJ mit einem Praktikum vergleichen, nur dass es klarere gesetzliche Regelungen gibt. Im EQJ ist zum Beispiel deine Vergütung gesetzlich vorgeschrieben. Auch die mögliche Dauer des EQJ ist gesetzlich festgelegt.
Förderung
Personalkosten
Förderregion
Deutschland
Fördergruppe
Ausbildungsbewerber, die nicht älter als 25 Jahre alt sind (begründete Ausnahmen möglich) und bei der Agentur für Arbeit/ Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemeldet sind und aus individuellen Gründen nur eingeschränkte Vermittlungschancen haben und auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
Förder -Kriterien
- Zuschuss zur Vergütung von maximal 212,- € und einen pauschalierten Anteil am Gesamt-sozialversicherungsbeitrag in Höhe von zurzeit 106,- €
- Die Förderdauer beträgt zwischen 6 und 12 Monate
- Endet die EQ vorzeitig, hat der Betrieb der Arbeitsagentur die zuviel erbrachten Leistungen (Förderung Ende EQ bis Ende Förderzeitraum) zurückzuzahlen
- Während der EQ besteht Ver-sicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
- Der Antrag ist vor Beginn der EQ zu stellen, weshalb er direkt nach Vertragsabschluss eingereicht werden sollte
Förder-Beschreibung
Einstiegsqualifizierung (EQJ)
Ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen sollen ein An-gebot erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Das Potenzial dieser Jugendlichen ungenutzt zu lassen, kann nicht im Sinne von Wirtschaft und Gesellschaft sein.
Das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat heißt: Potenziale erschließen durch den Einstieg in Ausbildung und Arbeit.
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufs-leben kennen zu lernen.
Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
Investition
7.200
Netto Förderung
3.600
Förderung in %
50
Förderstelle
Die Förderung ist bei der für den Wohnsitz des Teilnehmers zuständigen Agentur für Arbeit oder ARGE zu beantragen.
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel: 0911/179-0
Fax: 0911/179-2123
Zentrale@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de
Antragsstelle
Die Förderung ist bei der für den Wohnsitz des Teilnehmers zuständigen Agentur für Arbeit oder ARGE zu beantragen.
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel: 0911/179-0
Fax: 0911/179-2123
Zentrale@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de
Wenn man eine EQJ absolviert, arbeitet man in einem Betrieb und sammelst während dem halben Jahr oder dem ganzen Jahr Praxiserfahrung. Im besten Fall wird der Kandidat nach Abschluss des EQJ in eine reguläre Berufsausbildung übernommen und erhält so den gewünschten Ausbildungsplatz. Die Chance, nach einem halben Jahr oder einem Jahr Einstiegsqualifizierung einen Ausbildungsplatz zu erhalten, liegt bei ungefähr 70 Prozent. Damit die Arbeitsagentur ein EQJ fördert, müssen bestimmte Bedingungen erfüllen: Die wichtigste Bedingung ist, dass der Kandidat beim Arbeitsamt als Bewerber gemeldet ist und keinen Ausbildungsplatz findet. Außerdem darf der Kandidat noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und muss unter 25 Jahre alt sein. Außerdem muss die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
Im Unterschied zu einem Praktikum ist beim Einstiegsqualifizierungsjahr die Vergütung festgelegt. Das Einkommen ist leider nicht hoch: Wenn man eine Einstiegsqualifizierung machst, erhält der Kandidat pro Monat 212 Euro Gehalt ausgezahlt. Das Geld kommt nicht vom Betrieb, sondern von der Arbeitsagentur. Außerdem zahlt der Betrieb noch 106 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Der Betrieb kann dir aber freiwillig ein höheres Einkommen zahlen. Außerdem ist in manchen Tarifverträgen eine höhere Vergütung im EQJ festgelegt. Ein EQJ kann nur von der Arbeitsagentur gefördert werden, wenn ein schriftlicher EQJ Vertrag vorliegt! Wie bei normalen Auszubildenden, muss der Vertrag bei der zuständigen Stelle gemeldet werden, also zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Beim EQJ gelten die grundsätzlichen Regelungen des Arbeitsrechts für die Kandidaten und es gelten sehr ähnliche Rechte wie bei normalen Azubis.
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