Existenzgründer Wissen – Lieferantenkredit

Ein Lieferantenkredit, auch Warenkredit oder Handelskredit genannt, ist die Überlassung einer Ware bei späterer Bezahlung. Die Frist, bis zu der die Ware bezahlt werden muss, nennt man Zahlungsziel. Der Lieferantenkredit gehört bei den Handelskäufen (zwischen zwei Kaufleuten oder zwischen einem Kaufmann und einer Privatperson) zu den gängigen Zahlungsbedingungen. In der Regel handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit; ein Zahlungsziel von bis zu 30 Tagen ist üblich.


Bedeutung Lieferantenkredit

Der Lieferantenkredit ist bei den Kunden eine beliebte Zahlungsbedingung. Dies hat zwei wesentliche Gründe: Muss man nicht sofort zahlen, auch wenn man das Geld hat, kann man es während dieses Zeitraums anderweitig gewinnbringend anlegen, man hat also einen Zinsvorteil. Ein weiterer Grund ist, dass viele Zahlungsziele mit Anreizen verbunden sind, früher zu zahlen, sogenannten Skonti. Nutzt der Käufer den Skonto, muss er für die Ware weniger bezahlen, als wenn er das Zahlungsziel bis auf den letzten Tag ausnutzt. Hier ergibt sich also ebenfalls ein Zinsvorteil. Dieser ist oftmals so groß, dass sich zur Ausnutzung des Skontos die Aufnahme eines kurzfristigen Bankkredits lohnt, weil der effektive Zinssatz beim Skonto – aufgrund des relativ kurzen Zeitraums zwischen Skontofrist und Zahlungsziel – in der Regel höher ist als der effektive Zinssatz für den Bankkredit.

Lieferantenkredit - Was ist zu beachten?

Ein Lieferantenkredit birgt für den Lieferanten immer das Risiko des Zahlungsausfalls. Er muss also gut überlegen, welchem Kunden er ein Zahlungsziel einräumt und bei welchem Kunden er auf der Rechnungsbegleichung per Vorkasse besteht. Hilfreich dabei sind Wirtschaftsauskunfteien, die Informationen über das Zahlungsverhalten von Unternehmen und Privatpersonen enthalten. Auch kann man es von der Länge der Geschäftsbeziehung abhängig machen, ob man einen Lieferantenkredit gewährt; handelt es sich um einen Stammkunden, der nie durch negatives Zahlungsverhalten aufgefallen ist, kann man im Sinne der Kundenbindung ein Zahlungsziel gewähren. Es ist jedoch zu beachten, dass die Zahlungsbedingungen einen entscheidenden Faktor im Wettbewerb mit anderen Anbietern darstellen; deshalb kann es schwierig sein, Kunden überhaupt zu gewinnen, wenn man als Unternehmen kein Zahlungsziel gewährt. Eine mögliche Lösung ist das echte Factoring, also das Abtreten der Forderungen an ein externes Unternehmen, wobei das Zahlungsausfallrisiko beim Factoring-Unternehmen liegt.


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.