Businessplan Promotion Agentur

Promotion Agentur versus Hostess? Promotion Agentur klingt erstmal hochtrabend, aber bei vielen Existenzgründern ist der Plan erst mal als Hostess zu arbeiten, bevor man sich an die Vermittlung von Hostessen – der eigentlichen Tätigkeit einer Promotion Agentur wagt. Denn für eine Promotion Agentur braucht man einfach die Erfahrung, Auftraggeber und zahlreiche Kontakte zu Hostessen. Aber auch der Start als Hostess ist anspruchsvoll und erfordert verschiedene Kenntnisse. Neben Sprache, Auftreten und Aussehen gilt es, sich in den Auftraggeber zu versetzen und einen optimalen Auftritt auf dem Messestand, beim Flyer verteilen oder am Empfang eines Events hinzulegen.


Und vergessen Sie nicht: als Hostess/ Promotion Agentur kann man auch seinen Lebensunterhalt bestreiten, auch wenn viele Hostessen studieren, oder das nur in Teilzeit machen. Gerade Migranten haben hier eine attraktive Möglichkeit schnell Geld zu verdienen, sinnvoller, als auf eine Festanstellung zu warten.

Promotion Agentur Businessplan – Welche Fragen muss ich beantworten

Es gibt zahlreiche Promotion Agenturen, die Hostessen vermitteln. Das liegt daran, dass viele Premium Hostessen keine Lust mehr auf Hostess haben und in die Vermittlung von Hostessen einsteigen. Als Hostess startet man einfach durch, da man sich bei diesen Promotion Agenturen registriert und gebucht wird. Einen direkten Kundenkontakt zum Marketingleiter oder Chef hat man selten. Diese Entscheider lernt man als Hostess erst später kennen. Wenn Sie als Hostess mit dem Ziel Ihrer eigenen Promotion Agentur loslegen wollen, beantworten Sie im Businessplan bitte folgende Fragen:

  • Was ist mein Profil, was kann ich und welche Leistungen kann und will ich anbieten?
  • Richtlinien und Verordnungen die für ihre Tätigkeit gelten (Gesundheitszeugnis)?
  • Wer sind die Käufer oder Vermittler?
  • Wie viele Einsatzmöglichkeiten gibt es im Umkreis von 200km (Messen, Städte)?
  • Welche Werbemaßnahmen sind geplant? (Direktansprache Entscheider, Vermittler, etc.)
  • Planen Sie einen eigenen Webauftritt, Logo, Visitenkarten, Geschäftsausstattung?
  • Gibt es Fördermittel zum Start?

Promotion Agentur Businessplan – Einsatzmöglichkeiten

  • Servicekraft
  • Promotion
  • Sampling
  • Showbarkeeper
  • Moderation
  • Teamleiter
  • Barkeeper
  • Fachberatung
  • Helping Hand
  • Messehostess
  • Verkostung
  • Tanz
  • Model
  • Visagist/Kosmetik

Promotion Agentur Businessplan – Marketing/ Werbung

Wenn Sie als Promotion Agentur auf dem Level Hostess starten und auch später nicht ins Vermittlung-Business einsteigen wollen, brauchen Sie nicht viel in Marketing investieren. Neben einer guten Sedcard mit ansprechenden Fotos brauchen Sie eine gute Visitenkarte, die Sie Auftraggebern in die Hand drücken können, denn danach werden Sie regelmäßig gefragt.

Promotion Agentur Businessplan – formale Anforderungen

Die Anforderungen an einen Promotion Agentur ist minimal, sofern Sie nicht in Gastronomiebetrieben arbeiten.

  • Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt für nicht EU-Bürger
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis
  • Gesundheitszeugnis (bei Arbeiten im Catering, Restaurant)

Die Kosten betragen ca100€.

Promotion Agentur Businessplan – Investitionen, Kosten, Budget

Die Investitionen in seine Promotion Agentur sind gering. Ich würde Ihnen aber dringend empfehlen professionelle Fotos für die Sedcard zu machen in typischem Umfeld, also auf Messen, Catering, Restaurant und auf keinen Fall private Fotos aus dem Urlaub zu nehmen.  Dafür können Sie mit 200 – 500 Euro planen. Zudem informieren Sie sich, ob es Fördermittel bspw. vom Arbeitsamt für die Existenzgründung gibt. Hier helfen Ihnen Berater und Gründercoaches.

Wenn jetzt alles klar ist und Sie sich bei den diversen Portalen registriert haben, dann lassen sich mit einer Promotion Agentur auch 1.600 Euro / 3.000 Euro (Hostess/ Promotion Agentur) Gewinn im Monat vor Steuern erwirtschaften. Für ungelernte Existenzgründer und Migranten eine attraktive Perspektive.

Telefon Coaching Gründungsberatung, Unternehmensberatung

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.


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