Existenzgründung Wissen – Gründungsform

Der Beschluss, den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen, ist nach reiflicher Überlegung endlich gefallen? Sehr gut! Jetzt geht es darum, die Form der Gründung zu wählen, die am besten zum Geschäftskonzept passt. Doch worin genau liegen die Vorteile und Unterschiede zwischen Neugründungen, Unternehmensnachfolge, Franchise, Einzel- oder Teamgründung.


Mehrere Entscheidungsträger – wenige Risiken?

Um insbesondere die finanziellen Risiken weitestgehend zu minimieren, entscheiden sich viele Gründer zu einer Teamgründung. Das macht vor allem auch in Fällen, in denen mehrere Personen an der Ausarbeitung einer Idee und des Geschäftskonzepts beteiligt sind, am meisten Sinn. Dadurch kann später jeder der Existenzgründer das Geschäftsfeld übernehmen kann, in dem er die höchste Kompetenz besitzt, neben dem finanziellen Risiko verteilt sich so ebenfalls die Verantwortung über das Gesamtunternehmen auf mehrere Schultern. Mangelndes Fachwissen in einem Bereich kann so von einem anderen Teammitglied aufgefangen werden.

Aber Vorsicht! Viele Existenzgründungen scheitern bereits in den ersten Jahren, weil das Gründerteam nicht zusammengepasst hat. Abweichende Auffassungen in der Ausrichtung des Unternehmens sowie Unterschiede im Arbeitspensum führen schnell zu Streit und unüberbrückbaren Differenzen.

Wer diesem Fall aus dem Weg gehen und die Gesamtverantwortung über das eigene Unternehmen in den eigenen Händen halten will, ist mit einer Einzelgründung deutlich besser beraten. Gerade in der Anfangszeit sollte dem Gründer allerdings bewusst sein, dass er der erste Ansprechpartner für alle Fragen von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern ist und wegweisende Entscheidungen selbst treffen und verantworten muss.

Neugründung oder Übernahme?

Als größte Herausforderung für Existenzgründer wird immer die Form der Neugründung angesehen. Denn der gesamte Kunden- und Lieferantenstamm muss ebenso von Null an aufgebaut werden, wie geeignete Mitarbeiter aus einem großen Pool von Bewerbern herausgefiltert werden müssen. Andererseits bietet die Neugründung die einmalige Chance, ein Unternehmen oder eine Marke ins Leben zu rufen, das bzw. die ganz nach den Vorstellungen des Gründers gestaltet werden kann.

Eine Übernahme oder Nachfolge eines bestehenden Unternehmens hingegen bietet eine gewisse Planungssicherheit, da auf die Erfahrungswerte des Vorgängers zurückgegriffen werden kann. Auch sind Kunden und Lieferanten sowie alle notwendigen Einrichtungsgegenstände für das Büro, die Werkstatt oder ein Ladengeschäft bereits vorhanden, wodurch vorhandene Geld- und Zeitmittel direkt in andere Projekte investiert werden kann. Weiterhin benötigt das Personal keine weiteren Anweisungen oder Schulungen und kann zunächst einmal mit dem Tagesgeschäft weitermachen.

Zu wenig Herausforderung? Nur auf den ersten Blick. Denn bei einer Übernahme sollte besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, die bestehenden Konzepte weiterzuentwickeln und die Geschäftsbeziehungen auszubauen. Stillstand bedeutet in diesem Zusammenhang immer Rückschritt.

Franchise als sichere Variante

Soll das Risiko so gering wie möglich gehalten werden? Dann bietet sich selbstständigen Unternehmern die Möglichkeit des Franchising. In diesem Fall übernimmt er ein bestehendes Geschäftskonzept eines großen Unternehmens, meist gegen Zahlung einer einmaligen Franchisegebühr. Anschließend kann der Existenzgründer von allen Erfahrungswerten, Lieferanten und natürlich der Markenbekanntheit des Unternehmens profitieren und muss vergleichsweise wenig Eigenleistung in den Erfolg des Projektes stecken.

Auf der anderen Seite hat er aber auch nur einen sehr begrenzten Spielraum bei der Unternehmens- oder Preisgestaltung, da die meisten Aspekte streng vom Franchisegeber vorgeschrieben werden. Gründer, die Wert auf ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Selbstverwirklichung legen, werden mit diesem Konzept in den meisten Fällen nicht glücklich.

Telefon Coaching Gründungsberatung, Unternehmensberatung

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.