Durch die Einkommensteuer werden alle Einkünfte einer natürlichen Person (d.h. eine Person im rechtlichen Sinne als Träger von Pflichten und Rechten) besteuert.
Einkunftsarten
Zu den Einkünften zählen die Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte (zum Beispiel Renteneinkünfte, Spekulationsgewinne).
Steuersatz/ zu versteuerndes Einkommen
Der Steuersatz ist für jede Person individuell.
Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens wird der Steuersatz mit 14-45% ermittelt.
Es gibt die Grundtabelle für Einzelpersonen oder die Splittingtabelle für Ehepartner; wobei eingetragene Lebensgemeinschaften auch mittlerweile den Splittingtarif bekommen können.
Das zu versteuernde Einkommen wird anhand der Einkünfte abzüglich der Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen der zu besteuernden Person ermittelt.
Unterschieden wird im Einkommensteuerrecht zwischen dem zu versteuerndem Einkommen, dem Einkommen, den Einnahmen und den Einkünften.
Die Steuerklassen
Als Einzelperson bekommt man die Steuerklasse 1. Für ein weiteres Beschäftigungsverhältnis erhält man die Steuerklasse 6.
Sollte man Alleinerziehend sein, das Kind im eigenen Haushalt leben und man selbst das Kindergeld für dieses Kind beziehen, kann man die günstigere Steuerklasse 2 beantragen.
Für Eheleute gibt es die Steuerklassen 3 in Kombination mit Steuerklasse 5 oder für beide Ehegatten die Steuerklassen 4.
Anhand der Steuerklassen berechnet der Arbeitgeber von dem Bruttoarbeitslohn die Lohnsteuer, eventuell die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.
Diese einbehaltenen Beträge werden in der Einkommensteuererklärung dem Antragssteller angerechnet und mindern somit die Steuerschuld.
Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Jahressteuer.
Sie kann frühestens am Anfang eines neuen Jahres und muss spätestens bis Ende Mai von den Bürgern gestellt werden. Es ist grundsätzlich möglich für die Abgabe der Steuererklärung eine Fristverlängerung zu bekommen.
Der Steuerbürger verfasst eine schriftliche Erklärung auf Basis der vom Bundesministerium für Steuern vorgegebenen amtlichen Vordrucke.
In Deutschland wird schon seit Jahren Kritik am deutschen Einkommensteuerrecht, es wird als intransparent bezeichnet. Gefordert wird deshalb die Abschaffung von Sonderregelungen und Ausnahmen. Durch so frei werdende Mittel könnten die bestehenden Steuersätze gesenkt werden.
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