Existenzgründung Wissen – Franchising

Der aus der Distributionspolitik stammende Begriff Konzessionsverlauf oder Franchising bezeichnet eine Mixtur aus direkten und indirekten Verkauf. Wenn ein sogenannter Franchisegeber einem Franchisenehmer die Nutzung seines Geschäftskonzeptes entgeltlich zur Verfügung stellt, handelt es sich um Franchising. Franchising ist rein aus der Sicht des Franchisegebers also ein Instrument für die Internationalisierung seines Geschäftskonzepts. Franchising ist dabei dem Bereich des Internationalen Managements angehörig. Ein sehr wichtiger Bestandteil von Franchisegeberleistungen sind die Nutzungsrechte der Warenmuster, Geschmacksmuster oder Marken sowie die Vermittlung von Wissen.


Grundlagen

Rein rechtlich gesehen verkauft ein Franchisenehmer seine Dienstleistungen oder Erzeugnisse vollkommen selbstständig. Dabei fallen Gebühren für die Verwendung der einheitlichen Ausstattung oder dem Namen sowie dem Auftritt nach außen an. Ferner sind die Nutzung einer Marke oder eines Symbols sowie eines einheitlichen Vertriebssystems und eine gemeinsame Buchhaltung entgeltlich. Außerdem bildet der Franchisegeber den Franchisenehmer aus. Er prüft zudem, wie gut sein Konzept umgesetzt wurde und ist mit der Befugnis ausgestattet, Anweisungen zu erteilen.

Merkmale

Von dem Kooperationsmodell Franchising gibt es weltweit verschiedene Auffassungen. In Europa haben sich zunächst eigenständige Systeme wie Agenturen, Handelsketten oder Genossenschaften gebildet. In den USA wurde hingegen die gesamte Menge kooperierender Vertriebe unter dem Begriff Franchising gefasst. Die enge Zusammenarbeit von Franchisenehmern und Franchisegebern ist von entscheidender Bedeutung für das Bestehen der Kooperation. Der Franchisenehmer bleibt wie der Franchisegeber rechtlich eine selbstständiger Unternehmer - die Ausmaße der Kooperation finden zuweilen in einem vorher vertraglich klar geregelten Rahmen statt. Die folgenden Merkmale machen ein Franchisesystem aus:

  • Besondere Rechte des Franchisenehmers in der Aufklärungsphase vor der Vertragsbindung: Alle relevanten Informationen und Angaben zu dem System und seine Interessenten müssen vom Franchisegeber wahrheitsgetreu, nachweisbar, verständlich und vollständig herausgegeben werden.
  • Die Lizenzzeit entspricht meist der Zeit, in welcher sich die investierte Summe amortisiert hat.
  • Der Franchisegeber wird vom Franchisenehmer beim Aufbau sowie bei der Führung des Betriebs unterstützt.
  • Die Zusammenarbeit wird von den selbstständigen Unternehmern vertraglich auf eine gewisse Dauer festgesetzt.
  • Gegen Bezahlung erhält der Franchisenehmer die Erlaubnis, in einem genau festgelegten Rahmen über die Rechte des Franchisenehmers zu verfügen. Dies beinhaltet beispielsweise die Nutzung der Markenrechte, die Anwendung der Rezeptur oder ähnliches.

 

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