Zuschuss – Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen

Die Bundesregierung hat das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen" verabschiedet. Der Bundesfinanzminister will mit dem Gesetz soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessen und Investitionen der Unternehmen gezielt fördern.


Mit dem Wachstumschancengesetz werden zielgerichtete Maßnahmen ergriffen, die die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können ...
Quelle: Gesetztestext (Download)

Zudem  soll laut BMF das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden.

Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen - Auszug der Themen

Der Regierungsentwurf enthält eine Reihe von vorgeschlagenen Maßnahmen, die hier auszugsweise dargestellt werden:

  • Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung von insbesondere mehr Klimaschutz.
  • Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter.
  • Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude.
  • Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung.
  • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs.
  • Anhebung der GWG-Grenze auf 1 000 Euro und Verbesserung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG für mehr Liquidität bei kleinen und mittleren Unternehmen.
  • Verbesserungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten des Sammelpostens (§ 6 Absatz 2a EStG) für Zwecke des Bürokratieabbaus.
  • Änderungen bei der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG).
  • Steigerung der Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG.
  • Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (§ 241a HGB, § 141 AO) und der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten) nach
    § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG.
  •  Digitalisierung des Spendenverfahrens – Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters.
  • Einführung einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
  • Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen
    Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro.
  • Die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen wird auf innerstaatliche Steuergestaltungen ausgeweitet.
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.
  • Anpassung der Zinsschranke an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie.
  • Einführung einer Zinshöhenschranke.
  • Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung.
  • Anpassung der Abgabenordnung und anderer Steuergesetze an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436)

Ob das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen "verpuffen" werde oder einen Effekt entfalten wird ist fraglich. Prinzipiell könnte gegen Bürokratie mehr getan werden.


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